Konzept zur Altkleider und -textiliensammlung in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung des Konzepts für die Altkleider- und Textiliensammlung im öffentlichen Straßenraum vorgelegt. Dem Rat wird vorgeschlagen, die Beibehaltung eines Modells zu befürworten, bei dem die USB Bochum GmbH weiterhin allein für die Aufstellung von Depotcontainern an abgestimmten Standorten sowie für die Sammlung, Sortierung und Verwertung verantwortlich bleibt. Damit soll die Verwaltung ihr Ermessen so ausüben, Sondernutzungserlaubungen für andere Anbieter im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich nicht zu erteilen.
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, Alttextilien aus privaten Haushalten bis spätestens Januar 2025 getrennt zu sammeln. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hat zudem verdeutlicht, dass für eine dauerhafte Entscheidung über die Exklusivität eines Anbieters ein Ratsbeschluss erforderlich ist. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Vermeidung von Verunreinigungen, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und dem Schutz des Stadtbildes vor einer Übermöblierung des Straßenraums. Durch die Zuständigkeit eines einzelnen Unternehmens sollen zudem Verantwortlichkeiten bei der Reinigung und Entsorgung klar geregelt bleiben. Sammlungen auf Privatgrundstücken oder in anderen Formen bleiben von diesem Konzept unberührt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.06.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)
- 15.06.2022ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022Einstimmig, 1 Enthaltung (P&STG)
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz