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Beschlussvorlage der Verwaltung

Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO (nördlich Watermanns Weg) in Gelsenkirchen und Bochum

20220945 21.06.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) · Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „52 GE/BO“ nördlich des Watermanns Weg, welches etwa 11,2 Hektar umfasst und sich über die Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen erstreckt.

Die geplante Änderung zielt darauf ab, Wohnbaupotenziale zu erschließen und Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe bereitzustellen. Dabei soll die Nähe zum Radschnellweg 1 (RS 1) genutzt werden, um eine integrierte Freiraumentwicklung zu realisieren. Der RS 1 soll dabei als Grünkorridor sowie als Fläche für die Retentionsfunktion dienen. Zudem sollen die Umgestaltungen des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft in die Gestaltung einfließen. Das Gebiet umfasst unter anderem Teile des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im Rahmen eines Scoping-Verfahrens werden die Details der Umweltprüfung festgelegt, woraufhin ein Umweltbericht erstellt wird. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die Auslegung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.

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