Förderprogramm zur Senkung der Belastungen aus der Grundsteuer B - Familien sowie Haushalte mit behinderten Menschen gezielt entlasten
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Antrag an den Oberbürgermeister sieht die Prüfung eines Förderprogramms vor, um die Auswirkungen der Grundsteuer B auf Familien sowie Haushalte mit behinderten Menschen zu verringern. Die Verwaltung soll die Realisierbarkeit eines solchen Programms untersuchen. Dabei sollen ein gestaffelter Fördersatz sowie die Anzahl minderjähriger Personen und Menschen mit Behinderung im Haushalt sowie die individuelle Einkommenssituation berücksichtigt werden.
Förderberechtigt wären Haushalte, die ihren Erstwohnsitz in Bochum haben und entweder zur Miete wohnen oder selbstgenutztes Wohneigentum besitzen. Bei getrennt lebenden Eltern soll eine hälftige Aufteilung der Förderung möglich sein. Die Auszahlung der Fördermittel darf dabei die jährlich anfallende Grundsteuerlast nicht überschreiten. Das fertige Programm inklusive eines entsprechenden Etatvorschlags soll der Verwaltung zur Vorlage beim Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat dienen.
Die Fraktionsvorsitzenden begründen das Vorhaben damit, dass die Grundsteuer B sowohl Mieter als auch Eigentümer betrifft und die Wohnkosten beeinflusst. Ziel des Programms ist eine gezielte Entlastung für Haushalte mit besonderem Bedarf, um die Attraktivität der Stadt für junge Familien zu erhöhen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (PAR&StG)
- 05.05.2022Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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