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Antwort der Verwaltung

Ombudsstellen und Bürgerbeauftragte beim Jobcenter und der Verwaltung

20221506 21.06.2022 Dezernat V - Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Die Partei und Stadtgestalter hat im Bochumer Rat angefragt, ob Ombudspersonen oder Bürgerbeauftragte beim Jobcenter sowie in der Stadtverwaltung eingesetzt werden sollten, um Verwaltungsstreitigkeiten zu vermeiden und als neutrale Vermittler zu fungieren.

Die Verwaltung antwortete, dass beim Jobcenter Bochum bereits Strukturen zur Klärung von Anliegen bestehen. Neben den zuständigen Sachbearbeitern und der jeweiligen Leitung können sich Betroffene an das Kundenreaktionsmanagement (KRM) wenden, das direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Da die Zahl der Anfragen im KRM rückläufig sei, sieht die Verwaltung keinen Bedarf für zusätzliche Ombudspersonen.

In der Stadtverwaltung übernimmt das seit 2021 bestehende Büro für Publikumsanliegen (BfP) die Bearbeitung von Beschwerden und prüft auf systemische Defizite. Das Amt für Soziales betrachtet dieses Konzept als ausreichend. Das Jugendamt nutzt ein eigenes Ideen- und Beschwerdemanagement sowie eine Kooperation mit der unabhängigen Ombudschaft Jugendhilfe NRW. Auch hier wird kein weiterer Handlungsbedarf für die Installation neuer Ombudspersonen gesehen.

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