Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 44 MH: Wissollstraße in Mülheim an der Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand ist die Neuausrichtung des Gebiets Wissollstraße in Mülheim an der Ruhr, das etwa 23,1 Hektar umfasst. Nach der Aufgabe der Unternehmenszentrale der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG soll der Standort auf Grundlage eines Masterplans künftig als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden.
Der Plan sieht vor, die bisherige Festlegung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen zu ändern. Ziel ist die Ausweisung von Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen, um eine städtebauliche Integration in die angrenzenden Wohngebiete zu ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Umwandlung von Grünflächen in Mischbauflächen im Bereich der Liebigstraße sowie am Einzelhandelsstandort Wissollstraße/Veilchenweg. Zudem sollen bestehende Wohnnutzungen durch die Umwandlung von Mischbauflächen in Wohnbauflächen gesichert werden.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zur Kenntnis nehmen und die förmliche öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen beschließen. Dieses Verfahren ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht und zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 09.06.2022Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
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