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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity hier: Wechsel des stellvertretenden Mitglieds (Nachfolge Herr Hartwig)Zur Vorlage · 20214044 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung eines Vertretungspostens in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity vorgelegt. Hintergrund ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Dienst aufgrund des Eintritts in den Ruhestand zum 31. Januar 2022.
Mit der Vorlage wird beantragt, das bisherige stellvertretende Mitglied für den Fall einer Verhinderung abzuberufen und stattdessen eine neue Person als persönlichen Vertreter im Verhinderungsfall zu benennen. Die Neubesetzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Vertretung der Stadt in kommunalen Verbänden sowie der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity.
Die vorgeschlagene Änderung wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine endgültige Entscheidung über die Benennung der neuen Vertretung soll im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 5. Mai 2022 getroffen werden. Die Amtszeit der neu ernannten Person erstreckt sich über die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Sparkasse Bochum AöR hier: Wiederbestellung von Frau van den Hövel-Meyer als Mitglied des Vorstandes der Sparkasse BochumZur Vorlage · 20220602 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung geht es um die Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse Bochum. Da die Laufzeit des aktuellen Anstellungsvertrages für dieses Vorstandsmitglied am 31. Dezember 2022 endet, wurde eine Entscheidung über die weitere Berufung notwendig.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2022 einstimmig beschlossen, dem betreffenden Mitglied des Vorstandes eine Wiederbestellung für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren anzubieten. Diese neue Amtszeit soll mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beginnen.
Gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates zur Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers. Der Rat der Stadt Bochum ist somit aufgerufen, das Angebot der Wiederbestellung zu genehmigen. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor sie zur Entscheidung in den Rat eingebracht wird.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Intendanz Schauspielhaus Bochum AöR hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates SchauspielhausZur Vorlage · 20220080 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung des Intendanten des Schauspielhauses Bochum AöR entscheiden. Der Verwaltungsrat des Theaters hat beschlossen, die künstlerische Leitung für weitere drei Spielzeiten im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2026 zu beauftragen.
Mit dieser Wiederbestellung ist zudem die Verpflichtung verbunden, eine Anpassung der finanziellen Zuschüsse vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsaufstellung eine Erhöhung des Zuschusses von bis zu zwei Prozent der jährlichen Tarifsteigerungen zu berücksichtigen. Hintergrund ist die Sicherstellung der künstlerischen Arbeit, da die Personalkosten den wesentlichen Teil der Ausgaben ausmachen und deren Steigerung ohne entsprechende Refinanzierung zu einer Reduzierung des künstlerischen Budgets führen würde.
Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Höhe der tatsächlichen Tarifabschlüsse ab. Geht man von einer Steigerungsrate von mindestens zwei Prozent aus, ergibt sich für das Jahr 2024 ein Mehraufwand von etwa 418.000 Euro. Bis zum Jahr 2026 könnte sich dieser kumulierte Mehrbedarf auf rund 1,28 Millionen Euro erhöhen. Die entsprechende Anpassung der Zuschüsse soll in den Haushaltsplanungen für die Jahre 2023 bis 2026 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 10 (AfD/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 58 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (UWG:FB)dagegen:2 (AfD/PAR&StG)dafür:12 (SPD/Grüne/CDU/Linke/OB)Befangen: Frau Jeßel
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, Linke)Dagegen: 2 (AfD, PSG)Enthaltungen: 1 (UWG)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Mehrheitlich dafür, 3 dagegen (1 FDP, 1 Die Partei&Stadtgestalter,1 AfD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 10 (AfD/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 58 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR) - 1.4Schauspielhaus Bochum AöR Jahresabschluss 01.08.2020-31.07.2021Zur Vorlage · 20220310 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2021 vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trost, Rudoba & Partner hat für das Geschäftsjahr einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesamtleistung der Spielzeit sank von 23.390 TEUR im Vorjahr auf 22.433 TEUR im Berichtszeitraum, worin ein Zuschuss der Stadt Bochum in Höhe von 19,2 Millionen Euro enthalten ist. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.127.758,55 EUR.
Die wirtschaftliche Entwicklung war durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und behördlich angeordnete Schließungen des Hauses geprägt. Während die Erträge aus dem Kartenverkauf aufgrund des eingeschränkten Spielbetriebs sanken, verringerten sich die Personalaufwendungen durch Maßnahmen zur Kurzarbeit um etwa 2,5 Millionen EUR gegenüber dem Wirtschaftsplan. Der Gesamtaufwand für den Berichtszeitraum belief sich auf rund 20.951 TEUR.
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 8.736.711,83 EUR genehmigen und den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vortragen. Zudem wird die Entlastung des Vorstands, bestehend aus dem Intendanten und dem kaufmännischen Direktor, sowie die Entlastung des Verwaltungsrates für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 beantragt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — zu Pkt. 1, 2 und 3 der Beschlussvorlage:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (AfD)zu Pkt. 4 der Beschlussvorlage:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (AfD)Befangen: Frau Jeßel
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
- 1.5Schauspielhaus Bochum AöR Wirtschaftsplan 01.08.2022-31.07.2023Zur Vorlage · 20220311 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 genehmigen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung weist für dieses Wirtschaftsjahr Erträge in Höhe von 24.426.600 Euro und Aufwendungen von 26.584.400 Euro aus. Daraus ergibt sich ein kalkuliertes Defizit von 2.157.800 Euro.
Die Steigerung der Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten, die unter anderem durch eine lineare Erhöhung der Tariflöhne um 2,5 Prozent sowie durch Anpassungen bei den Entgelten und Stellenplänen entstehen. Zudem werden allgemeine Preissteigerungen berücksichtigt. Auf der Ertragsseite wird mit einem Rückgang der Einnahmen aus dem Spielbetrieb aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gerechnet, wobei für die kommende Spielzeit eine höhere Platzauslastung im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert wird. Die Erträge umfassen zudem den städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 19.915.200 Euro sowie Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das kalkulierte Defizit kann durch Rücklagen gedeckt werden, die in den vorangegangenen Spielzeiten gebildet wurden. Der Verwaltungsrat der Schauspielhaus Bochum AöR hat den Wirtschaftsplan bereits einstimmig beschlossen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (AfD)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (AfD) - 1.6Wirtschaftspläne des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für das Jahr 2022Zur Vorlage · 20220639 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Beschlüsse der städtischen Vertreter in den Gesellschaဏ်tersversammlungen der Unternehmen des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) für das Jahr 2022 genehmigen. Die Vorlage umfasst die Wirtschaftspläne mehrerer Gesellschaften, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH. Zudem werden die Vertreter der Stadt angewiesen, entsprechende Beschlüsse in den jeweiligen Gremien zu fassen.
Die Wirtschaftspläne sehen für die ewmr einen Bilanzverlust von rund 32,5 Millionen Euro vor. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen ist vorgesehen, dass die ewmr den Verlust der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum in Höhe von 26,4 Millionen Euro ausgleicht. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant ein Investitionsprogramm von 51,8 Millionen Euro und sieht eine Gewinnabführung an die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum in Höhe von 57,5 Millionen Euro vor. Für die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ist ein Investitionsvolumen von 25,7 Millionen Euro sowie eine Gewinnabführung von 13,9 Millionen Euro an die Holding vorgesehen. Die Stadtwerke Bochum GmbH plant ein Investitionsprogramm von 5 Millionen Euro und eine Gewinnabführung von 16,2 Millionen Euro an die Holding. Zudem ist vorgesehen, dass die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum den Verlust der WasserWelten Bochum GmbH in Höhe von etwa 10,5 Millionen Euro ausgleicht.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Wirtschaftsplan 2022Zur Vorlage · 20220754 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2022 der VBW Bauen und Wohnen GmbH entscheiden. Die Vorlage der Verwaltung sieht vor, den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, dem Plan zuzustimmen. Die Stadt Bochum ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mit 68,89 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 prognostiziert Umsatzerlöse in Höhe von 104,3 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr, in dem 91,4 Millionen Euro erwirtschaftet wurden. Die Personalaufwendungen werden auf 11,3 Millionen Euro geschätzt, was unter anderem auf die geplante Einstellung von zwölf neuen Mitarbeitenden zurückzuführen ist. Aufgrund der geplanten Investitionen und der damit verbundenen Fremdfinanzierung wird ein Zinsergebnis von minus 6,9 Millionen Euro erwartet. Trotz dieser Entwicklung wird ein Jahresüberschuss von 9,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei eine Ausschüttung von 3,0 Millionen Euro vorgesehen ist.
Das Investitionsprogramm für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf rund 109,6 Millionen Euro. Davon entfallen 78,7 Millionen Euro auf die Realisierung von Neubauten im eigenen Bestand sowie 4,5 Millionen Euro auf Eigentumsmaßnahmen. Parallel dazu werden laufende Modernisierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnungsbestand fortgesetzt.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (LINKE)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (LINKE)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR) - 1.8GELSENWASSER AG hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbHZur Vorlage · 20220974 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH vorgelegt. Die GELSENWASSER AG ist mit einem Anteil von 49 Prozent an der Gemeindewerke Hünxe GmbH beteiligt, wobei die Stadt Bochum mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt ist.
Die geplante Änderung sieht vor, den Unternehmensgegenstand um das Geschäftsfeld Wohnungsbau zu erweitern. Darüber hinaus sind redaktionelle Anpassungen sowie Aktualisierungen der Beschlussfassungsverfahren vorgesehen, um den Anforderungen während der COVID-19-Pandemie Rechnung zu tragen. Der Rat der Gemeinde Hünxe hat der Änderung bereits zugestimmt. Aufgrund der mittelbaren Beteiligung der Stadt Bochum an der GELSENWASSER AG ist eine entsprechende Beschlussfassung im Rat der Stadt Bochum erforderlich, um die rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP) - 1.9Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie von Jugendschöffinnen und JugendschöffenZur Vorlage · 20220740 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Vorschlag zur Änderung des Verfahrens für die Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss vor. Bisher sind zehn bestimmte Organisationen berechtigt, Personen für den Ausschuss zu benennen. Künftig sollen die sieben Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Fraktionen gewählt werden.
Diese Umstellung ist im Hinblick auf die nächste Schöffenwahl im Jahr 2023 geplant, für die die neuen Beisitzer bis zum 31. Mai 2023 bestimmt werden müssen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass der bisherige Kreis der vorschlagsberechtigten Organisationen den aktuellen Querschnitt der Bevölkerung nicht mehr ausreichend abdeckt. Ein neues Verfahren über die Fraktionen wird als praktikabler und sachgerechter eingestuft, da dadurch die Notwendigkeit entfällt, Kriterien für die Auswahl einzelner Organisationen festzulegen oder neue vorschlagsberechtigte Vereine zu prüfen. Den Fraktionen bleibt es jedoch vorbehalten, bei der Besetzung der sieben Positionen weiterhin auf Vorschläge von Organisationen zurückzugreifen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Beirat für Gestaltung und Baukultur: Abberufung und Nachbesetzung eines stimmberechtigten MitgliedesZur Vorlage · 20220312 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum einen Vorschlag zur personellen Neubesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds im Beirat für Gestaltung und Baukultur vorgelegt. Der Beschluss umfasst die Abberufung eines bisherigen Fachmitglieds aus der Architektur sowie die gleichzeitige Berufung eines neuen Mitglieds.
Das Ausscheiden des bisherigen Mitglieds erfolgt auf eigenen Wunsch aufgrund beruflicher Veränderungen, da das entsprechende Architekturbüro künftig in Bochum tätig sein wird. Damit ist eine Unvereinbarkeit mit den geltenden Regeln für die Beiratsmitgliedschaft gegeben. Als Nachfolger wurde ein Architekt vorgeschlagen, der bereits durch seine Expertise bei städtischen Projekten, wie etwa den Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt, zur Stadt beigetragen hat. Die Auswahl erfolgte nach Einhaltung formaler Anforderungen und einem Gespräch mit dem Baudezernat.
Der Beirat fungiert als unabhängiges Sachverständigengremium zur Beratung von baulichen Projekten, Wettbewerben und Bauleitplanverfahren. Die Entscheidung über die personelle Änderung wird in der Ratssitzung am 5. Mai 2022 erwartet. Ziel ist es, dass sich der Beirat in der neuen Konstellation zur Sitzung am 10. Juni 2022 konstituieren kann.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Änderung der Entgeltordnung der Stadt Bochum hier: Änderung der Entgelte für die Kunstsammlung (§§ 1 und 2 A/V/)Zur Vorlage · 20220291 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung des Kunstmuseums Bochum vorgelegt, die zum 1. Juni 202<0xC2>2 in Kraft treten soll. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Bezeichnung „Museum Bochum – Kunstsammlung“ in „Kunstmuseum Bochum“ zu ändern.
Inhaltlich wird der Eintritt in die ständige Sammlung für alle Besucherinnen und Besucher sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei gestaltet. Für Wechselausstellungen werden die Preise angepasst: Eine Einzelkarte kostet künftig 6,00 Euro (ermäßigt 3,00 Euro), während ein Kombiticket für mehrere parallele Ausstellungen 8,00 Euro (ermäßigt 4,00 Euro) kostet. Die Gebühr für Führungen wird auf 63,00 Euro angehoben. Bei besonders aufwendigen Projekten ist das Museum berechtigt, einen Aufschlag von bis zu 5,00 Euro pro Vollzahler zu erheben. Zudem steigt der Preis für die Jahreskarte von 25,00 Euro auf 30,00 Euro (ermäßigt 15,00 Euro). Der Eintritt an jedem ersten Mittwoch im Monat bleibt weiterhin frei.
Die Begründung der Verwaltung liegt in der Förderung eines niederschwelligen Zugangs zur Kunst und der Positionierung des Museums als Treffpunkt. Durch den kostenfreien Zugang zur Sammlung sollen Besucherinnen und Besucher langfristig für das Angebot der Wechselausstellungen sowie das Café-Angebot gewonnen werden. Die Maßnahme führt laut Vorlage zu keinen direkten Kosten im Haushalt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Einstimmig; Herr Hohmeier hat nicht an der Abstimmung teilgenommen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.12Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen EntgeltregelungZur Vorlage · 20220512 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant eine Anpassung der Entgeltregelungen für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung der bestehenden Tarife nach einer Überprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Dabei werden bestimmte Tarifnummern, die in den Jahren 2019 bis 2021 nicht mehr in Anspruch genommen wurden, ersatzlos gestrichen.
Grund für die Änderung ist die veränderte Verfügbarkeit von Geodaten. Da viele Leistungen mittlerweile als Open Data kostenfrei zur Verfügung stehen oder die entsprechenden Produkte nicht mehr angeboten werden, wird das Portfolio angepasst. Die Neuregelung umfasst unter anderem Entgelte für technische Leistungen, die Reproduktion von Karten in verschiedenen Formaten sowie den Verkauf von Stadtplänen, thematischen Karten und historischen Drucken. Zudem sind Regelungen zu Rabatten für Wiederverkäufer und Endverbraucher sowie zur Abrechnung von Arbeitsleistungen technischer Fachkräfte enthalten.
Von der Erhebung der Entgelte befreit bleiben unter anderem die Einsichtnahme über das Internet, die Nutzung zu wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken ohne kommerziellen Hintergrund sowie die Arbeit von Organisationen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes. Die geplante Änderung der Entgeltregelung soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Kindertagespflegerichtlinie der Stadt Bochum; Erhöhung des Tagespflegegeldes; Änderung der Anlage AZur Vorlage · 20220541 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Kindertagespflegerichtlinie vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen in der Anlage A. Ab dem 1. August 2022 soll der Stundensatz für die Zuschüsse um 1,02 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung orientiert sich an der Fortschreibungsrate der Kindpauschalen für Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz.
Im Rahmen der Änderung erhöht sich der Stundensatz in der Qualifikationsstufe 1 von 2,60 Euro auf 2,63 Euro und in der Qualifikationsstufe 2 von 5,30 Euro auf 5,35 Euro. Zudem soll die Anlage A um eine Regelung ergänzt werden, wonach sich die Geldleistungen künftig jeweils zum 1. August eines Jahres entsprechend der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes anpassen.
Die Grundlage für diese Anpassung bildet die Entwicklung der Kosten für pädagogisches Personal sowie des allgemeinen Verbraucherpreisindex. Durch die Erhöhung der Zuschüsse entstehen der Stadt Bochum jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 150.000 Euro, die in der aktuellen und der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt wurden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Brückenneubau der A43-Brücke für die Emscher Park Trasse; LSG Nr. 4, Landschaftsplan Bochum-Mitte/OstZur Vorlage · 20213985/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Autobahn GmbH plant den Ausbau der A43 zwischen der Anschlussstelle Recklinghausen-Herten und dem Autobahnkreuz Bochum/Witten auf sechs Fahrspuren. Im Zuge dieses Vorhabens soll die bestehende ehemalige Eisenbahnbrücke über die Autobahn zurückgebaut werden. Um die Wegeverbindung für die Emscher Park Trasse sowie die Versorgung mit Fernwärme sicherzustellen, planen die Stadt Bochum und die Stadtwerke Bochum GmbH den Neubau einer Ersatzbrücke.
Das geplante Bauwerk soll als Stahltrogbrücke mit einer Spannweite von etwa 70,5 Metern ausgeführt werden. Die Konstruktion sieht einen vier Meter breiten Rad- und Gehweg sowie Tragstrukturen für die Fernwärmeleitungen vor. Die reine Bauzeit wird auf circa 16 Monate geschätzt, wobei der Baubeginn voraussichtlich im Jahr 2023 erfolgt, sofern der Planfeststellungsbeschluss für die A43 vorliegt.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4 Millionen Euro. Die Finanzierung ist zwischen der Stadt Bochum mit einem Anteil von 55,1 Prozent und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit 44,9 Prozent aufgeteilt. Da das Vorhaben im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt, werden naturschutzrechtliche Befreiungen sowie Maßnahmen zum Artenschutz und zur Kompensation der Eingriffe geprüft.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.04.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (12. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Teilbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO (Berliner Straße / Ottostraße) und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in BochumZur Vorlage · 20220176 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Änderungsverfahren 03 BO des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für den Bereich Berliner Straße und Ottostraße in zwei separate Verfahren aufzuteilen. Konkret sollen die Verfahren 03a BO (Berliner Straße) und 03b BO (Berliner Straße / Ottostraße) gebildet werden.
Für das Verfahren 03a BO wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beantragt. Dieses Verfahren umfasst Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne. Ziel ist die Anpassung der Flächennutzung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel hin zu Gewerbeflächen bzw. Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen. Diese Änderung dient der Angleichung an den aktuellen Masterplan Einzelhandel der Stadt Bochum und soll die Rechtssicherheit für künftige Bebauungspläne gewährleisten.
Die Fortführung der ursprünglichen Teile I und II des Verfahrens wird als nicht dringlich eingestuft, sodass deren Bearbeitung nach dem Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr erfolgen soll. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für das Verfahren 03a BO ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Der Rat der Stadt Bochum soll zudem die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220176
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.16Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 41 MH (Oberheidstraße) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20220177 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beschließen. Gegenstand der Vorlage ist das Änderungsverfahren 41 MH im Bereich Oberheidstraße in Mülheim an der Ruhr. Die Verwaltung beantragt den Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie den Feststellungsbeschluss für das Verfahren.
Die Änderung betrifft eine Fläche von etwa 4,4 Hektar im Stadtteil Dümpten in Mülheim, die an das Essener Stadtgebiet grenzt. Ziel ist die gewerbliche Entwicklung eines Geländes, das derzeit durch Sportanlagen und Flächen für Flüchtlingsunterkünfte genutzt wird. Im aktuellen RFNP ist das Gebiet als Grünfläche, regionaler Grünzug sowie als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Änderung sieht vor, den Bereich als gewerbliche Baufläche im allgemeinen Siedlungsbereich festzulegen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Fläche von ursprünglich 6,7 Hektar auf 4,4 Hektar reduziert. Diese Verkleinerung resultiert aus der Anpassung der Planungsmitte parallel zur Bundesautbahn 40, um den bestehenden Grünstreifen entlang der Autobahn zu erhalten. Nach der Beschlussfassung durch die Räte wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Vorlage umfasst zudem einen Umweltbericht.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke/UWG:FB)
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der Fraktion Die LINKE.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB) - 1.17Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20220178 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Das Verfahren betrifft Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg in Mülheim an der Ruhr. Die Verwaltung beantragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuleiten.
Der betreffende Bereich im Mülheimer Stadtteil Broich umfasst etwa 5,7 Hektar und liegt am Rand des Broich-Speldorfer Waldes. Im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Waldgebiet mit einem überlagernden regionalen Grünzug eingestuft. Durch das Änderungsverfahren soll diese Festlegung in eine Sonderbaufläche für Freizeit, Erholung und Sport sowie in einen allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen wie Ferieneinrichtungen geändert werden. Ziel ist es, die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen, darunter Anlagen eines Hockey- und Tennisvereins sowie Reitanlagen, planungsrechtlich zu sichern und eine angemessene Weiterentwicklung durch Ersatzneubauten oder geringfügige Erweiterungen zu ermöglichen.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zur abschließenden Feststellung in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB) dagegen: 0dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke/UWG:FB)
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der Fraktion Die LINKE.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB) dagegen: 0dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/FDP/PAR) - 1.18Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 – Teil A hier: Stellungnahme der Stadt BochumZur Vorlage · 20220354 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zum Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021 – Teil A vor, die eine Stellungnahme der Stadt Bochum umfasst. Der Rat der Stadt soll den beigefügten Entwurf einer Stellungnahme unterstützen und die Verwaltung beauftragen, diesen im Beteiligungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr (RVR) einzubringen. Die Stellungnahme betont das Interesse an einem zügigen Abschluss des Verfahrens, sofern die vorgebrachten Hinweise keine Verzögerungen verursachen.
Der Entwurf basiert auf der Überarbeitung des Regionalplans durch den RVR nach der ersten Beteiligungsphase in den Jahren 2018 und 2019. Aufgrund des großen Umfangs der Unterlagen konzentrierte sich die Prüfung der Verwaltung auf den Umgang des RVR mit früheren Anregungen der Stadt sowie auf Änderungen, die durch den RVR oder Dritte im Bochumer Stadtgebiet vorgenommen wurden. Die Stellungnahme gliedert sich in verschiedene Abschnitte, darunter ergänzende Hinweise zu bereits bestehenden Positionen, die Bewertung neuer Festlegungen, neue Anregungen der Stadt sowie grafische Korrekturen.
Zur Sicherstellung der Transparenz werden neben dem Rat auch die Bezirksvertretungen, der Naturschutzbeirat sowie weitere fachlich betroffene Ausschüsse in den Beratungsprozess einbezogen. Um die politische Beratung übersichtlicher zu gestalten, wurden die Bestandteile des Verfahrens in zwei separate Vorlagen aufgeteilt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 15 (CDU/LINKE)dagegen: 4 (AfD)dafür: 49 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWSG:FB/FDP/PAR)Frau Schmück-Glock hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU/Linke/Afd)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220354Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 3 (CDU) Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 06.04.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (12. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 4 (CDU, Linke)Dagegen:1 (AfD)Dafür:10 (SPD, Grüne, FDP, P&STG)
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür10(SPD, Die GRÜNEN, Die PARTEI/STADTGE STALTER, UWG: FB)Dagegen: 1(AfD)Enthaltungen: 4(CDU, Die LINKE.)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung) — Enthaltungen:3CDUdagegen:1AfDdafür:12SPD, Die Grünen, FDP/UWG: Freie Bürger, Die Linke,
- 30.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (15. Sitzung) — 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltungen, CDU
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei fünf Enthaltungen der Fraktionen von CDU, Die LINKE. und AfD
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 23.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (11. Sitzung) — Einstimmig bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagBeratungsergebnis: Enthaltungen: 5 (CDU)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG: FB, DIE LINKE., FDP)
- 15.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (10. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE.)
- 10.03.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (8. Sitzung) — Einstimmig bei 1 Enthaltung nach Änderung des Beschlussvorschlages.11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (12. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage 20220354 wurde zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 15 (CDU/LINKE)dagegen: 4 (AfD)dafür: 49 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWSG:FB/FDP/PAR)Frau Schmück-Glock hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. - 1.19Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 – Teil B hier: Gemeinsame Stellungnahme der Planungs¬gemeinschaft Städteregion RuhrZur Vorlage · 20220356 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft den Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021. Der Rat der Stadt Bochum soll einen Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr unterstützen und die Verwaltung beauftragen, diese im Rahmen des Beteiligungsverfahrens beim Regionalverband Ruhr (RVR) einzureichen.
Der Regionalverband Ruhr entwickelt derzeit einen einheitlichen Regionalplan als Handlungsrahmen für die kommunale Bauleitplanung. Nach einer ersten Beteiligungsphase zwischen 2018 und 20mu919 wurde der Planentwurf aufgrund zahlreicher Rückmeldungen überarbeitet, was eine erneute Beteiligung im Zeitraum von Ende Januar bis Ende April 2022 erforderlich macht. Die Stellungnahme der Planungsgemeinschaft konzentriert sich dabei auf die geänderten Inhalte des Planwerkes.
Die Städte der Planungsgemeinschaft haben die textlichen und zeichnerischen Änderungen geprüft. Zu den Anpassungen gehören unter anderem eine Senkung der Ansiedlungsschwelle auf fünf Hektar in bestimmten Gebieten sowie die Anpassung von Zielen an den Landesentwicklungsplan NRW. Während der RVR verschiedene redaktionelle Hinweise übernommen hat, wurden einige grundsätzliche Anregungen zur Plansystematik nicht umgesetzt. Die Vorlage durchläuft die Beratung in den zuständigen Ausschüssen vor der Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 14 (CDU)dagegen: 4 (AfD)dafür: 50 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/UWSG:FB/FDP/PAR)Frau Schmück-Glock hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU/AfD)
- 30.03.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen der Fraktionen von CDU und AfD
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 14 (CDU)dagegen: 4 (AfD)dafür: 50 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/UWSG:FB/FDP/PAR)Frau Schmück-Glock hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. - 1.20Kommunales Modernisierungsprogramm: Ergänzung Pilotgebiet Stadtteil WattenscheidZur Vorlage · 20220786 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Aktualisierung des Pilotgebiets für das Kommunale Modernisierungsprogramm im Bochumer Stadtteil Wattenscheid vor. Das Programm, welches bis Ende 2025 mit einem Gesamtbudget von 2,7 Millionen Euro ausgestattet ist, verfolgt Ziele der Klimaanpassung, wie etwa die Entsiegelung von Flächen, Begrünung sowie energetische Sanierungen an Gebäuden.
Aufgrund einer fehlerhaften Darstellung in einem vorangegangenen Beschluss sollen nun weitere Straßenabschnitte offiziell in das Pilotgebiet aufgenommen werden. Konkret umfasst die Erweiterung die Lyrenstraße, die Friedrich-Ebert-Straße, den August-Bebel-Platz sowie die Hochstraße. Zuvor war eine Ausweitung des Gebiets bereits beschlossen worden, jedoch fehlten aufgrund eines Fehlers beim Hochladen der Karte im Ratsinformationssystem bestimmte Straßenzüge in der finalen Fassung. Die vorliegende Vorlage dient dazu, diese Abgrenzung zu vervollständigen.
Durch diesen Beschluss entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die zuständige Fachabteilung wird die betroffenen Eigentümer über die bestehenden Fördermöglichkeiten informieren. Nach Ende der Pilotphase im September 2022 wird die Verwaltung eine Bilanzierung der Programmumsetzung erstellen und Vorschläge für das weitere Vorgehen in die politischen Gremien einbringen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220786
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Haus der Musik - Ergebnisse der Vorentwurfsplanung, Weiterbeauftragung der Architekten und Beauftragung der externen Projektsteuerung und FachplanerZur Vorlage · 20220387 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung für das Projekt „Haus der Musik“ vor. Im Zentrum steht die Umgestaltung des ehemaligen Landesbehördenhauses am Marienplatz 2-4 zum neuen zentralen Standort der Musikschule Bochum. Die Vorlage umfasst die Ergebnisse der Leistungsphase 2, einschließlich der architektonischen Entwürfe, einer Kostenschätzung sowie der Bauzeitenplanung.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt auf Basis des vorgelegten Entwurfs umzusetzen. Das Gebäude wurde bereits im Jahr 2018 erworben, um als dauerhafter Standort für die Musikschule zu dienen. Die geplante Maßnahme ist Teil einer übergeordneten Entwicklungsstrategie für die Bochumer Innenstadt, die eine stärkere Nutzungsmischung und Belebung des Quartiers an der Viktoriastraße anstrebt.
Das neue Gebäude soll als moderner Lernort und Begegnungsstätte fungieren, der Synergien mit dem Anneliese Brost Musikforum nutzt. Ziel ist es, ein offenes „Musiklernhaus“ zu schaffen, das Barrierefreiheit, digitale Lernmöglichkeiten und die Integration verschiedener Musikkulturen fördert. Das Vorhaben soll durch die Bündelung musikalischer Bildungsangebote die Attraktivität des Stadtkerns steigern und als kultureller Ankerpunkt im Bereich der Viktoriastraße dienen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (AfD)dafür: 65 /SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/ UWG:FB/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (AfD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/Linke/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 30.03.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (10. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltung: -Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 17.03.2022 · Integrationsausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 15.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (7. Sitzung) — Mehrheitlich dafür, 1 dagegen (AfD)
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220387 bei einer Enthaltung (AfD)
- 08.03.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (14. Sitzung) — Die Vorlage wird aufgrund des angemeldeten Beratungsbedarfes der CDU-Ratsfraktion ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (AfD)dafür: 65 /SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/ UWG:FB/FDP/PAR) - 1.22Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Zwischenergebnis-Bericht)Zur Vorlage · 20220240 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zum Kulturentwicklungsprozess in Bochum vorgelegt. Das Dokument beinhaltet eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, beschreibt die Ziele sowie die angewandten Methoden des Prozesses und präsentiert erste Arbeitsergebnisse, die in 34 Handlungsempfehlungen zusammengefasst wurden.
Der Prozess wurde im Jahr 2019 mit Unterstützung einer externen Agentur initiiert. Die methodische Grundlage bildeten Experteninterviews, Online-Befragungen von kulturellen Institutionen sowie eine Zukunftskonferenz mit etwa 160 Teilnehmenden aus Politik, Wirtschaft, Bildung und der Zivilgesellschaft. Aus den daraus resultierenden Arbeitsgruppen wurden neun Schwerpunkte identifiziert, darunter die Bereiche Finanzen und Förderung, Produktions- und Präsentationsräume, Diversität, Digitalisierung sowie nachhaltige Stadtentwicklung. Trotz pandemiebedingter Verzögerungen bei weiteren Konferenzen wurden die Ergebnisse der Projektgruppe in dem vorliegenden Bericht aufbereitet.
Der Rat der Stadt Bochum soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, sich mit den Empfehlungen auseinanderzusetzen und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Da für die Umsetzung der Maßnahmen teilweise zusätzliche Haushaltsmittel oder personelle Ressourcen erforderlich sein können, wird eine Priorisierung der Vorhaben notwendig sein.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.03.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.03.2022 · Integrationsausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig, 3 Enthaltung(en) (CDU, CDU-Forum)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Unterzeichnung der Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“Zur Vorlage · 20220334 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt beim Rat der Stadt Bochum die Unterzeichnung der Musterresolution „2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetages. Dieses Vorhaben erfolgt im Rahmen des Projektes „Global Nachhaltige Kommune“, das in Zusammenarbeit mit der Landesarbegemeinschaft 21 NRW durchgeführt und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Die Unterzeichnung der Resolution gilt als Voraussetzung für die Teilnahme am genannten Prozess.
Die Vorlage bezieht sich auf die laufende Erarbeitung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie des Klimaplans Bochum 2035, welche sich an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen orientieren. Mit dem Bekenntnis zur Musterresolution würde die Stadt ihre Absichten zur nachhaltigen Entwicklung verdeutlichen. Die Resolution umfasst unter anderem die Anerkennung von Kommunen als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung sowie die Forderung nach einer stärkeren Einbeziehung der Städte und Gemeinden durch Bund und Länder bei der Entwicklung von Strategien. Zudem wird die Notwendigkeit betont, kommunale Belastungen aus internationalen Verpflichtungen auszugleichen. Für die Umsetzung des Beschlusses sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder direkten klimarelevanten Folgen zu erwarten.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (AfD/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 60 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FDP/PAR)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 1 (AfD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/Linke/PAR&StG/OB)
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: -Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 10 (AfD/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 60 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FDP/PAR) - 1.24Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom .05.2022Zur Vorlage · 20220366 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neuregelung der Verkaufsöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der ordnungsbehördlichen Verordnung ist es, im Rahmen von örtlichen Festen, Märkten und Veranstaltungen die Öffnung von Verkaufsstellen in bestimmten Stadtteilen zu ermöglichen. Die Initiative geht auf Anregungen des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. zurück.
Die Vorlage sieht für verschiedene Termine eine Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr vor. Im Juni sind Öffnungen in Bochum-Linden, Bochum-Langendreer sowie in der Innenstadt im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie dem Food-Truck-Festival „Hüftgold“, dem Fest „Bänke raus“ und dem Stadtpicknick geplant. Weitere Termine umfassen das Weinfest und den Musiksommer in der Innenstadt am 28. August, die „Lindener Meile“ am 11. September sowie das Wattenscheider Weinfest am 18. September. Ein weiterer Termin ist für den 11. Dezember anlässlich des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt vorgesehen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei öffentlichem Interesse erlaubt. Die Verordnung legt fest, dass die Öffnung nur stattfinden darf, wenn die jeweiligen Veranstaltungen tatsächlich durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die festgelegten Zeiten können Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/UWG:FB/FDP)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 27.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (16. Sitzung) — Mehrheitlich dafür bei 1 Gegenstimme (Die Linke)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220366Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung) — Enthaltungen:-dagegen:4CDU, AfD dafür:12SPD, Die Grünen, FDP/UWG:Freie Bürger,Die Linke
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: -Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, AfD)
- 23.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (11. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:1Die LinkeDafür:15SPD, Die Grünen, CDU, FDP
- 22.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220366Beratungsergebnis: Enthaltungen: -Dagegen: 4 (Grüne, DIE LINKE.)Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG: FB, AfD, FDP)
- 15.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (10. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag.Enthaltungen: 1 (SPD)Dagegen: 2 (SPD, DIE LINKE.)Dafür: 14 (SPD, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/UWG:FB/FDP) - 1.24.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom __.05.2022 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20221275 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vorgelegt. Der Antrag regelt die Ausnahmegenehmigungen für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2022, bei denen Verkaufsstellen in den Zeiträumen von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet werden dürfen.
Für den 12. Juni 2022 sind Öffnungen in den Stadtteilen Bochum-Linden, Bochum-Langendreer und Bochum-Wattenscheid-Mitte im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“, des Festes „Bänke raus“ sowie des Festes „WAT 605“ vorgesehen. In der Bochumer Innenstadt sind Öffnungen für das Stadtpicknick am 19. Juni, das „Weinfest und Musiksommer“ am 28. August sowie für den Weihnachtsmarkt am 11. Dezember beantragt. Weitere Termine umfassen die „Lindener Meile“ am 11. September in Bochum-Linden und das „Wattenscheider Weinfest“ am 18. September in Bochum-Wattenscheid-Mitte.
Die Verordnung sieht vor, dass eine Öffnung der Verkaufsstellen nur zulässig ist, wenn die entsprechende Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Die räumliche Begrenzung der erlaubten Verkaufsöffnungen wird durch beigefügte Pläne definiert, welche die jeweiligen Teilbereiche festlegen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 1.25Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für GeflüchteteZur Vorlage · 20221016 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten im Bochumer Stadtgebiet zu erweitern. Hierzu soll die Fläche „Auf dem Esch“ genutzt werden, um durch den Einsatz von Thermo-Leichtbauhallen und Wohncontainern Platz für etwa 300 Personen zu schaffen. Die voraussichtlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Unterbringungsmöglichkeiten inklusive Nebenleistungen belaufen sich auf rund 4,4 Millionen Euro.
Für die Umsetzung wird eine überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 2,4 Millionen Euro beantragt, welche die bereits im April 2022 bewilligten 2 Millionen Euro ergänzen sollen. Die Finanzierung soll durch Mittel aus Schulsanierungsmaßnahmen der Hildegardis-Schule und der Willy-Brandt-Gesamtschule erfolgen. Da die entsprechenden Mittelabflüsse erst ab dem Jahr 2023 erwartet werden, entstehen für die genannten Schulprojekte laut Verwaltung keine Verzögerungen.
Die Maßnahme dient dazu, zusätzliche Unterbringungskapazitäten als Puffer vorzuhalten, um auf eine mögliche Entwicklung der Flüchtlingsbewegungen infolge des Krieges in der Ukraine reagieren zu können. Mit der Erweiterung auf dem Gelände „Auf dem Esch“ würde die Gesamtkapazität an Unterbringungsplätzen im Stadtgebiet auf etwa 1.000 Personen steigen. Die geplanten baulichen Maßnahmen sollen zudem eine flexible spätere Nutzung, beispielsweise für Großveranstaltungen oder Impfstellen, ermöglichen.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anträge
- 2.1Barrierefreiheit in Bochum fördern!Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (AfD)
- 2.1.1Barrierefreiheit in Bochum fördern - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -
- 2.2Ausbau einer barrierefreien Infrastruktur auf dem Dr.-Ruer-PlatzZur Vorlage · 20220405 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Verbesserung der Infrastruktur auf dem Dr.-Ruer-Platz eingebracht. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, kurzfristig nach Lösungen für eine dauerhafte Stromversorgung auf dem Platz zu suchen oder die mobile Stromversorgung für den Wochenmarkt so zu optimieren, dass diese vor weiteren Diebstählen geschützt ist.
Zudem sollen Mobilitätseinschränkungen in der Mitte des Platzes beseitigt werden. Der Antrag bezieht sich auf Informationen aus Anfragen in den Ausschüssen für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. In diesen Vorlagen wurde darauf hingewiesen, dass es auf dem Dr.-Ruer-Platz wiederholt zu Diebstählen von Verkabelungen gekommen ist. Darüber hinaus führen die oberirdisch dauerhaft verlegten Leitungen auf der Marktfläche zu Hindernissen für Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes. Durch die Beseitigung dieser Barrieren soll die Attraktivität des Marktes in der Bochumer Innenstadt sowie die Sicherheit der Marktbesucher erhöht werden.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig beschlossen in der vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung geänderten Fassung
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages.
- 03.03.2022 · Rat (13. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen in der vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung geänderten Fassung - 2.3Ergänzung zur Maßnahmenübersicht Bauprojektcontrolling - QuadratmeterpreiseZur Vorlage · 20220704 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion Bochum hat einen Antrag für die Ratssitzung am 5. Mai 2022 vorgelegt, der eine Ergänzung zur Maßnahmenübersicht im Bauprojektcontrolling vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und fordert die Einführung zusätzlicher Kennzahlen bei Bauprojekten von Gebäuden mit einem Volumen von mehr als 2,5 Millionen Euro.
Konkret sollen in der Übersicht neue Spalten zum Quadratmeterpreis pro Quadratmeter Nutzfläche ergänzt werden. Diese Kennzahl soll sich auf den ursprünglichen Kostenplan, den aktuellen Kostenplan sowie die Kostenprognose beziehen. Zudem wird die Berechnung von durchschnittlichen Vergleichswerten gefordert, die auf abgeschlossenen Bauprojekten der letzten zehn Jahre basieren. Als Grundlage für diesen Vergleich sollen Gebäudearten wie Feuerwehr- und Rettungsdienste, Schulen, Verwaltungsgebäude, Turnhallen sowie sonstige Kategorien dienen.
Der beantragte Quadratmeterpreis soll alle mit dem Bauprojekt absehbaren Kosten umfassen. Dazu zählen unter anderem der Kaufpreis für Grundstücke, Abrisskosten, Baukosten, Renovierungskosten, die Gestaltung von Grünanlagen sowie die Ablöse von Stellplätzen. Ziel des Antrags ist es, durch diese Kennzahlen eine direkte Bewertung der Abweichungen von üblichen Werten zu ermöglichen.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.3.1Ergänzung zur Maßnahmenübersicht Bauprojektcontrolling - Quadratmeterpreise - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221290 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 15. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wurde ein Änderungsantrag zur Ergänzung der Maßnahmenübersicht im Bauprojektcontrolling vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung ab dem Jahr 2023 bei eigenen kommunalen Neubauprojekten mit einem Volumen von über einer Million Euro die geplanten Kosten pro Kubikmeter umbauten Raums in den jeweiligen Beschlussvorlagen ausweist. Dabei sollen alle Kostengruppen berücksichtigt werden. Zudem soll die Verwaltung prüfen, wie eine Darstellung der Kostenentwicklung pro Kubikmeter im Vergleich zur bisherigen Ausweisung von Baukostensteigerungen nach Kostengruppen gestaltet werden kann. Ein weiterer Aspekt des Antrags ist die Prüfung einer grundsätzlichen Vergleichbarkeit städtischer Bauprojekte mit Werten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW oder anderen anerkannten Referenzwerten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass Durchschnittswerte der Quadratmeterpreise über längere Zeiträume aufgrund unterschiedlicher Indexsteigerungen sowie einer geringen Anzahl an Gebäudetypen in Bochum wenig aussagekräftig seien. Ein Vergleich mit externen Datenbanken wird als mit hohem Aufwand verbunden eingestuft, da hierfür komplexe Bewertungsmatrizen für Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Bauform oder Energiestandards erforderlich wären. Die Ausweisung der Kosten pro Kubikmeter umbauten Raums in den Beschlussvorlagen wird hingegen als geringer Aufwand beschrieben, der die bestehenden Informationen ergänzt und einen Vergleich der Kostenentwicklung innerhalb eines Projektes ermöglicht.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.4Ergänzung zur Maßnahmenübersicht Bauprojektcontrolling - KostensteigerungZur Vorlage · 20220705 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion Bochum hat für die Ratssitzung am 5. Mai 2022 einen Antrag zur Ergänzung der Maßnahmenübersicht im Bauprojektcontrolling vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit dem Umgang mit Kostensteigerungen bei Bauprojekten. Er sieht vor, dass die zum 31. Dezember eines jeden Jahres festgestellten negativen Abweichungen bei den Gesamtkosten pauschal als Kostensteigerung in den jeweils nächsten Haushalt aufgenommen werden sollen. Diese Abweichungen sind dabei zu den ursprünglich geplanten Kosten hinzuzufügen.
Die Berechnung der prozentualen Abweichung soll auf Grundlage der Daten aus dem Bauprojektcontrolling erfolgen. Dabei wird das Verhältnis der Gesamtkostenprognose zur ursprünglichen Gesamtkostenplanung als Basis für die Ermittlung der prozentualen Steigerung genutzt. Mit diesem Vorgehen sollen laut Antrag die Planungs- und Haushaltsdisziplin sowie die Haushaltssicherheit gestärkt werden. Durch die Anpassung der Planungen an die tatsächliche Datenlage sollen zudem unbekannte Kostensteigerungen ausgeglichen werden.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.4.1Ergänzung zur Maßnahmenübersicht Bauprojektcontrolling - Kostensteigerung - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221291 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 15. Sitzung des Rates der Stadt Bochum vom 5. Mai 2022 wurde ein Änderungsantrag zur Vorlage 20221291 eingereicht. Dieser bezieht sich auf die Ergänzung der Maßnahmenübersicht zum Bauprojektcontrolling im Hinblick auf Kostensteigerungen. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung zusätzlich im ersten Quartal regelmäßig eine Übersicht über die Entwicklung von Kosten und Terminen veröffentlicht, welche abgeschlossene Bauprojekte des jeweiligen Vorjahres umfasst.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass laufende Projekte in unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen stehen. Während bei Projekten zu Beginn der Umsetzung noch wenige Kostensteigerungen sichtbar sind, können bei älteren Vorhaben bereits Abweichungen bei Kosten und Terminen vorliegen. Da Projekte mit der Zeit aus dem Controllingdatensatz ausscheiden, sei die alleinige Betrachtung der Gesamtabweichung laufender Projekte nicht ausreichend für eine Bewertung des Controllings. Der Antrag fordert stattdessen die Darstellung der vollständigen Abweichungen in Bezug auf Zeit und Kosten aller bereits umgesetzten Bauprojekte eines Jahres.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.5Ergänzung zur Maßnahmenübersicht BauprojektcontrollingZur Vorlage · 20220706 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion Bochum hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die Maßnahmenübersicht des Bauprojektcontrollings zu ergänzen. Ziel des Antrags ist es, in der bestehenden Übersicht eine zusätzliche Spalte einzuführen, welche die prozentuale Abweichung zwischen der ursprünglichen Gesamtkostenplanung und der aktuellsten Prognose ausweist.
Die Berechnung dieser neuen Spalte soll auf dem Verhältnis der aktuellen Gesamtkostenprognose zur ursprünglichen Kostenplanung basieren, um die Differenz in Prozent darzustellen. Die Fraktion begründet diesen Schritt damit, dass die derzeitige Darstellung in der Spalte „Abweichende Kosten“ die Auswirkungen der ursprünglichen Beschlüsse nicht hinreichend abbilde. Am Beispiel des Projekts Radschnellweg wird angeführt, dass eine ausgewiesene Abweichung von 0,0 % den Eindruck erwecken könne, die Kosten lägen im Plan, während im Vergleich zur ursprünglichen Planung eine deutliche Steigerung vorliege. Zur besseren Lesbarkeit der Tabelle schlägt die Fraktion zudem eine Kurzbezeichnung für die neue Spalte vor, wie etwa „Abweichung Ur-Kosten“.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.5.1Ergänzung zur Maßnahmenübersicht Bauprojektcontrolling - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221292 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 15. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wurde ein Änderungsantrag zur Ergänzung der Maßnahmenübersicht im Bauprojektcontrolling vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine halbjährliche Mitteilung im Ausschuss für Beteiligung und Controlling veröffentlicht. Diese Mitteilung soll eine Übersicht über jene Projekte enthalten, bei denen Abweichungen von den ursprünglich geplanten Kosten oder Terminen festzustellen sind.
Zusätzlich wird beantragt, dass die Verwaltung die Daten aus dem Controllingbericht den Fraktionen in einem Excel-Format zur Verfügung stellt. Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Erweiterung des bestehenden Datensatzes um weitere Sparten die Bewertung des Berichts erschweren könnte. Da die Anzahl der Projekte mit Kosten- oder Terminabweichungen gering ist, sollen diese Fälle in einer separaten Mitteilungsreihe gesondert zur Kenntnis gegeben werden. Die Bereitstellung der Daten im Excel-Format soll es den Fraktionen ermöglichen, ihre Kontrollfunktion einfacher und gezielter wahrzunehmen.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.6Sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitZur Vorlage · 20220907 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat mit der Vorlage Nummer 20220907 einen Antrag für die Ratssitzung am 5. Mai 2022 eingereicht. In dem am 31. März 2022 formulierten Schreiben an den Oberbürgermeister wird die erneute Benennung einer sachkundigen Einwohnerin für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit beantragt.
Der Antrag befasst sich mit der personellen Besetzung des genannten Ausschusses durch die Bestätigung einer bisherigen sachkundigen Einwohnerin. Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen haben dieses Anliegen zur Beratung im Rat vorgelegt, um die Zusammensetzung des Gremiums für den weiteren Zeitraum festzulegen. Damit wird die Grundlage für die personelle Gestaltung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit durch das Ratssitzungsgremium vorbereitet.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Perspektiven für den Haushalt 2023 / 2024 und weitere FolgejahreZur Vorlage · 20221002 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat haben einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die Verwaltung zur Prüfung verschiedener Aspekte für den Haushaltsentwurf 2023/2024 zu beauftragen. Der Antrag umfasst Forderungen nach finanziellen Mitteln für die Barrierefreiheit durch digitale Informationssysteme sowie für die Schulentwicklungsplanung und den Ausbau von Kindertagesstätten. Im Bereich Sport sollen Investitionen in Kleinspielfelder, die Sanierung von Kunstrasenflächen unter Berücksichtigung des Mikroplastik-Schutzes sowie der Abbau von Zugangsbarrieren geprüft werden.
Der Haushaltsplan soll zudem Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Obdachlosigkeit sowie zur Unterstützung von Familienberatungen und Seniorenbüros berücksichtigen. Im Bereich Integration wird die Aufstockung der Fördermittel für Migrantenselbstorganisationen sowie ein mehrsprachiger Internetauftritt vorgeschlagen. Für den Wohnungsmarkt werden die Stärkung von Modernisierungsprogrammen, Investitionen in klimafreundliches Bauen und die kommunale Wärmeplanung angefragt.
Weitere Prüfaufträge betreffen die Stadtentwicklung durch das Stadtbaumkonzept und die Anlage von Wildwiesen, die Verstetigung der Reinigungsprogramme im Rahmen der StadtRaumPflege sowie die Förderung kultureller Angebote wie eines Schulzirkusfestivals. Auch die Stärkung des Radverkehrs, die Finanzierung von Maßnahmen zum zivilen Schutz sowie die Aufwertung des Bereichs am Rathaus sollen in den Haushaltsentwurf einfließen. Zudem wird eine Prüfung zur Einbindung eines Kompetenzcenters für Nachhaltigkeit in den städtischen Haushalt gefordert.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.8Ausbau des RadwegenetzesZur Vorlage · 20221054 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221054 einen Antrag zur Sitzung des Rates am 5. Mai 2022 eingereicht. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung nach einem entsprechenden Beschluss zum Radverkehr in Bochum die Prioritäten bei der Radverkehrsplanung, dem Radwegebau sowie der Unterhaltung von Radwegen so festlegt, dass Kinder, Schüler und Familien, Kitas und Schulen sicher aus ihren Wohnquartieren erreichbar sind.
Als Begründung wird angeführt, dass insbesondere die Wege zu Schulen und Kindertagesstätten eine höhere Sicherheit erfordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Unterbrechungen im Radwegenetz dazu führen können, dass der Radverkehr auf Hauptstraßen oder auf Bürgersteigen stattfinden muss, was die Sicherheit beeinträchtigt.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/FDP)dagegen: 45 (SPD/Grüne/AfD/PAR)dafür: 19 (CDU/PAR&StG/UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/FDP)dagegen: 45 (SPD/Grüne/AfD/PAR)dafür: 19 (CDU/PAR&StG/UWG:FB) - 2.9Veranstaltungen in Bochum und Grillverbot am Ümminger SeeZur Vorlage · 20221081 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die im Bochumer Rat eingereichte Vorlage sieht Maßnahmen zur besseren Organisation von Veranstaltungen sowie eine Erweiterung des Grillverbots in bestimmten Grünanlagen vor. Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum beantragt, dass die Verwaltung anlässlich besonderer Feiertage und Anlässe mögliche Veranstaltungen im Stadtgebiet recherchiert, um frühzeitig mit potenziellen Organisatoren in Kontakt treten zu können. Zudem soll die Verwaltung bei der Identifizierung von Veranstaltungsankündigungen in sozialen Medien die Betroffenen proaktiv über die erforderlichen Anträge und Auflagen informieren.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung. Konkret wird vorgeschlagen, das Grillen in ausgewählten Grünanlagen zu untersagen. Dies betrifft den Stadtpark, den Stadtgarten Wattenscheid sowie den Ümminger See. Im Westpark soll das Grillen ebenfalls untersagt werden, sofern es nicht auf der im Lageplan markierten Fläche erfolgt. Zur Präzisierung des Verbots am Ümminger See soll ein neuer Lageplan als Bestandteil der Sicherheitsverordnung eingefügt werden.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.10Eckwerte zum Doppelhaushalt 2023/2024Zur Vorlage · 20221082 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag für den Doppelhaushalt 2023/2024 vorgelegt, in dem die Verwaltung verschiedene Themenschwerpunkte prüfen soll. Ein zentraler Punkt ist die Prüfung von Senkungen der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zur Förderung der Ansiedlung von Unternehmen. Im Bildungsbereich werden Mittel für den Ausbau der offenen Ganztagsschule sowie für die Instandsetzung von Lehrschwimmbecken gefordert. Zudem sollen die Anzahl der Kita-Plätze im U3-Bereich erhöht und zusätzliche heilpädagogische Plätze finanziert werden, wobei die Stadt bei Bedarf die Kosten übernehmen soll. Auch die Ausbildung von Fachkräften in der Sozialpädagogik sowie eine Werbekampagne für diesen Beruf sollen geprüft werden.
Der Antrag umfasst ferner Forderungen zur Mobilitätswende durch die Planung von Mobilstationen, den Ausbau von Ladesäulen und die Errichtung einer Wasserstofftankstelle. Für die Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge wird ein Notfallfonds beantragt. Im Bereich Infrastruktur werden Investitionen in die Instandsetzung von Wegen und der Wasserversorgung auf Friedhöfen sowie in Park- und Grünanlagen vorgeschlagen. Für den Kommunalen Ordnungsdienst werden Mittel für die Umsetzung eines neuen Konzepts sowie für die Ausstattung des Personals mit Einsatzstöcken und Bodycams angefragt. Abschließend werden Planungskosten für eine multifunktionale Sporthalle sowie Mittel zur Etablierung eines Umweltmanagementsystems am Schauspielhaus Bochum gefordert.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.10.1Eckwerte zum Doppelhaushalt 2023/2024 - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221293 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag sieht vor, den Doppelhaushalt 2023/2024 durch einen jährlichen Haushaltsentwurf ab dem Jahr 2023 zu ersetzen, um die Kontrollmöglichkeiten des Rates zu stärken. Die Finanzplanung soll nach dem Prinzip der Generationengerechtigkeit gestaltet werden, mit Fokus auf Klimaschutz, Bildung und Schuldenabbau.
Zur Förderung der Verkehrswende wird die Einrichtung eines Sondervermögens sowie einer Projektabteilung zur Analyse und Reaktivierung von Bahnverbindungen vorgeschlagen. Zudem sollen Beteiligungen der Stadt an Energieunternehmen wie RWE oder Steag beendet werden. Ein Sonderprogramm zur Erreichung der Klimaneutralität soll unter Einbeziehung verschiedener Akteure etabliert werden.
Im Bildungsbereich fordert der Antrag, die Modernisierung von Schulen zu beschleunigen und eine zentrale Serviceabteilung für technische sowie organisatorische Aufgaben einzurichten, um Lehrkräfte zu entlasten. Parallel dazu soll das pädagogische Personal in Grundschulen aufgestockt werden. In der Verwaltung sollen Prozesse durch Künstliche Intelligenz automatisiert und Flächenbedarfe durch Shared-Desk-Modelle reduziert werden.
Finanzpolitisch wird eine Senkung der Pro-Kopf-Verschlagung auf 3.500 Euro sowie ein Tilgungsplan für Kassenkredite angestrebt. Die Einnahmen sollen verstärkt über das Verursacherprinzip, etwa durch Gebühren im Verkehrssektor, generiert werden. Zudem wird eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes mittels Benchmarking und eine Entlastung bei der Grundsteuer für bestimmte Haushalte vorgeschlagen.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.11Radverkehr in BochumZur Vorlage · 20221092 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, GRÜNEN, CDU und FDP haben einen Antrag zum Radverkehr in Bochum vorgelegt. Ziel des Antrags ist der Ausbau eines durchgängigen Netzes für den Alltagsradverkehr. Dabei sollen im Radhauptroutennetz jährlich durchschnittlich sieben Kilometer und im Radergänzungsnetz jährlich etwa dreizehn Kilometer ausgebaut werden. Zudem sollen Einbahnstraßen gemeinsam mit der Polizei auf eine mögliche Freigabe für den Gegenverkehr geprüft werden.
Hinsichtlich der Infrastruktur sieht der Antrag vor, Radwege grundsätzlich vom Fußverkehr zu trennen und spezifische Breitenmaße für verschiedene Routentypen festzulegen. Bis zum Jahr 2030 sollen zwanzig Kreuzungen im Sinne der Sicherheit und des Verkehrsflusses umgestaltet werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherheit: Gefahrenstellen nach Unfällen sollen analysiert und beseitigt werden, während die Einhaltung von Halte- und Parkverboten auf Radwegen kontrolliert werden soll. Für alle weiterführenden Schulen sollen bis 2030 Radschulwegpläne erstellt werden.
Der Antrag umfasst zudem den Ausbau von Fahrradstellplätzen auf insgesamt 5.000 Plätze, wovon etwa 800 in der Innenstadt liegen sollen, inklusive Ladestationen und Angeboten für Lastenräder. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum dritten Quartal 2022 einen Katalog mit Sofortmaßnahmen vorzulegen sowie weitere Projekte im Haushaltsplan 2023/2024 zu etatisieren. Der Antrag reagiert damit auf die Ziele des zuvor formal nicht zulässigen Bürgerbegehrens „RadEntscheid“.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)dagegen: 7 (AfD/PAR&StG)dafür: 58 (SPD/Grüne/CDU/FDP/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)dagegen: 7 (AfD/PAR&StG)dafür: 58 (SPD/Grüne/CDU/FDP/PAR) - 2.12Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20221107 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat im Rat der Stadt Bochum einen Antrag zur Umbesetzung von Gremien vorgelegt, der für die 15. Ratssitzung am 5. Mai 2022 vorgesehen ist. Der Antrag umfasst personelle Veränderungen in zwei unterschiedlichen Gremien der Stadtverwaltung.
Im Ausschuss für Kultur und Tourismus sieht die Vorlage vor, dass ein bisheriges Mitglied als sachkundiger Bürger aus dem Ausschuss ausscheidet. Im Gegenzug soll eine neue Person als neuer sachkundiger Bürger in das Gremium gewählt werden.
Des Weiteren betrifft der Antrag den Kommunalen Beirat Gelsenwasser. Hier ist vorgesehen, dass ein Mitglied aus dem Beirat ausscheidet und ein neues Mitglied in das Gremium berufen wird. Damit regelt die Vorlage die personelle Neubesetzung der entsprechenden Positionen in den genannten Gremien.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Nebenkostenpauschale als Unterstützung für Bochumer*innen, die Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmenZur Vorlage · 20221121 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20221121 wurde ein Antrag für die 15. Sitzung des Rates der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Bochum privaten Haushalten, die unentgeltlich Geflüchtete aus der Ukraine in ihren Miet- oder Wohneigentumswohnungen aufnehmen, eine Nebenkostenpauschale gewährt. Diese soll 40 Euro für die erste und jeweils 10 Euro für jede weitere untergebrachte Person betragen.
Zur Umsetzung des Vorhabens soll die Verwaltung gemeinsam mit dem Jobcenter Bochum ein Konzept erarbeiten, wobei als Orientierungshilfe auf das Modell der Stadt Witten verwiesen wird. In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Pauschale einen Ausgleich für die durch den Krieg gestiegenen Energiepreise schaffen soll. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die private Aufnahme von Geflüchteten die Stadtkasse entlastet, da dadurch der Verwaltungsaufwand für die Unterbringung reduziert wird.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.14Umsetzungsregister zu Ratsbeschlüssen einrichtenZur Vorlage · 20221122 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Antrag an den Oberbürgermeister wird die Einrichtung eines Umsetzungsregisters für Ratsbeschlüsse in Bochum vorgeschlagen. Das Rechnungsprüfungsamt soll dabei ein Register erstellen, das den aktuellen Umsetzungsstand aller Beschlüsse des Rates dokumentiert. Dieses Verzeichnis dient der Kontrolle der Beschlusslage gemäß der Gemeindeordnung und soll halbjährlich aktualisiert werden. Dabei soll nach Möglichkeit eine zusammenfassende Bewertungsmatrix mit dem Anteil sowie dem Status der Umsetzung ausgewiesen werden.
Das Rechnungsprüfungsamt soll zudem eine entsprechende Umsetzungssystematik dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Zur Förderung der Transparenz soll das Register auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht und zeitnah fortgeschrieben werden. Ein ausführlicher Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Register sowie eine anschließende Befragung durch politische Vertreter sollen halbjährlich im Rechnungsprüfungsausschuss stattfinden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass das ehrenamtliche Gremium des Rates zur effektiven Kontrolle der Verwaltung moderne betriebswirtschaftliche Werkzeuge benötigt. Angesichts der Größe der Verwaltung und der Komplexität der Verwaltungsabläufe in Bochum sei ein solches Register notwendig, um die Kontrollfunktion des Rates bei der Umsetzung von Mehrheitsbeschlüssen objektiv und sachlich zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 43 (SPD/Grüne/UWG:FB/FDP)dafür: 25 (CDU/LINKE/AfD/PAR&StG/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 43 (SPD/Grüne/UWG:FB/FDP)dafür: 25 (CDU/LINKE/AfD/PAR&StG/PAR) - 2.15Erzielten Kompromiss mit RadEntscheid absichernZur Vorlage · 20221123 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und PARTEI/STADTGESTALTER haben einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um den im Rahmen des RadEntscheids erzielten Kompromiss abzusichern und umzusetzen. Dies soll unabhängig von der Durchführung etwaiger weiterer Bürgerentscheide oder Ratsbürgerentscheide geschehen.
Der Antrag sieht vor, das Radverkehrsnetz ab 2022 jährlich um mindestens fünf Kilometer im Hauptroutennetz und acht Kilometer im Nebenroutennetz zu erweitern. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Umgestaltung von Kreuzungen zur Erhöhung der Sicherheit, wobei jährlich mindestens drei Kreuzungen nach technischen Vorgaben angepasst werden sollen. Zudem sollen pro Jahr Radschulwegpläne für vier weiterführende Schulen erstellt werden. Die Stadt plant den Ausbau von insgesamt 6.000 Fahrradstellplätzen, unter anderem an Bahnhöfen, Haltestellen und in Wohnvierteln. Bei der Infrastruktur wird eine räumliche Trennung von Fuß- und Radverkehr sowie die Einhaltung spezifischer Breitenmaße angestrebt.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 21. Juni 2022 einen Katalog mit Maßnahmen für das Jahr 2022 sowie einen Plan für 2023 vorzulegen. Des Weiteren sollen im Haushaltsplan 2023/2024 weitere Projekte etatiert und personelle Ressourcen zur Umsetzung bereitgestellt werden. Die Verwaltung ist zudem verpflichtet, dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur jährliche Berichte über den Fortschritt der Maßnahmen vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:FB/FDP)dafür: 5 (LINKE/PAR&StG/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:FB/FDP)dafür: 5 (LINKE/PAR&StG/PAR) - 2.16RadEntscheid retten - Ratsbürgerentscheid durchführenZur Vorlage · 20221129 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und PARTEI/STADTGESTALTER haben einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur künftigen Radverkehrspolitik in Bochum vorsieht. Der Antrag bezieht sich auf das Bürgerbegehren „RadEntscheid“, welches als unzulässig abgelehnt wurde. Die Fraktionen regen an, dass der Rat den Wunsch einer Vielzahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern anerkennt und eine Abstimmung über die konkreten Forderungen im Rahmen einer neuen, formell rechtssicheren Fragestellung ermöglicht.
Im Rahmen des Antrags soll die Verwaltung beauftragt werden, bis zum 31. Juli 2022 eine entsprechende Beschlussvorlage für einen Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 GO NRW zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Damit wird die Erarbeitung einer Grundlage für ein direktdemokratisches Verfahren über die Radverkehrspolitik der Stadt angestrebt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.17Förderprogramm zur Senkung der Belastungen aus der Grundsteuer B - Familien sowie Haushalte mit behinderten Menschen gezielt entlastenZur Vorlage · 20221124 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Antrag an den Oberbürgermeister sieht die Prüfung eines Förderprogramms vor, um die Auswirkungen der Grundsteuer B auf Familien sowie Haushalte mit behinderten Menschen zu verringern. Die Verwaltung soll die Realisierbarkeit eines solchen Programms untersuchen. Dabei sollen ein gestaffelter Fördersatz sowie die Anzahl minderjähriger Personen und Menschen mit Behinderung im Haushalt sowie die individuelle Einkommenssituation berücksichtigt werden.
Förderberechtigt wären Haushalte, die ihren Erstwohnsitz in Bochum haben und entweder zur Miete wohnen oder selbstgenutztes Wohneigentum besitzen. Bei getrennt lebenden Eltern soll eine hälftige Aufteilung der Förderung möglich sein. Die Auszahlung der Fördermittel darf dabei die jährlich anfallende Grundsteuerlast nicht überschreiten. Das fertige Programm inklusive eines entsprechenden Etatvorschlags soll der Verwaltung zur Vorlage beim Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat dienen.
Die Fraktionsvorsitzenden begründen das Vorhaben damit, dass die Grundsteuer B sowohl Mieter als auch Eigentümer betrifft und die Wohnkosten beeinflusst. Ziel des Programms ist eine gezielte Entlastung für Haushalte mit besonderem Bedarf, um die Attraktivität der Stadt für junge Familien zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (PAR&StG)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.18„Wenn’s um die Wurst geht…“ - Grillkonzept für BochumZur Vorlage · 20221125 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Antrag an den Oberbürgermeister sieht die Erarbeitung eines neuen Grillkonzepts für Bochum vor. Ziel ist es, die Nutzung öffentlicher Flächen zum Grillen neu zu ordnen und auszustatten, um einen reibungslosen Ablauf sowie eine geordnete Struktur in den Grünanlagen zu gewährleisten.
Die Verwaltung soll dabei zusätzliche Grillbereiche ausweisen, wobei der Westpark als Beispiel dient, und weitere Parkflächen prüfen. Diese Bereiche sollen leicht erkennbar sein und über digitale Karten sowie das Stadtmarketing kommuniziert werden. Zudem wird die Einrichtung dauerhafter, stabiler Grillstationen geprüft, die nach Möglichkeit online reservierbar sein sollen. Ein weiterer Aspekt des Antrags ist die Prüfung von Verpachtungen an externe Anbieter, wie Gastronomen oder Grillvereine, um die Infrastruktur und Versorgung zu verbessern. Für größere organisierte Veranstaltungen sollen gezielt großflächige Bereiche zur Verfügung gestellt werden.
Die Überwachung der Regeln soll durch den kommunalen Ordnungsdienst erfolgen. Zur Unterstützung wird der Einsatz von externem Personal in Form von „Grill-Scouts“ vorgeschlagen, die als Ansprechpartner fungieren und Verstöße melden können. Abschließend ist die Erarbeitung einer angepassten Bochumer Sicherheitsverordnung vorgesehen, die dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 2.19Kompetenz-Center Projektmanagement aufbauenZur Vorlage · 20221127 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein im Rat der Stadt Bochum eingereichter Antrag sieht die Einrichtung eines Kompetenz-Centers für Projektmanagement vor. Zunächst soll das Rechnungsprüfungsamt mit der Analyse des Projektmanagements bei kommunalen Bauvorhaben beauftragt werden, deren Volumen eine Million Euro übersteigt.
Auf Basis dieser Untersuchung soll ein Kompetenz-Center geschaffen werden, welches die Steuerung, das Zeit- und Kostencontrolling sowie das Vergabewesen und Nachtragsmanagement bei Projekten ab einer Million Euro begleitet. Die Verwaltung soll hierzu ein Konzept erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. Das Zentrum soll alle vier Jahre durch externe Experten auf seine Prozesse und Effizienz hin überprüft und zertifiziert werden. Für die personelle Ausstattung sollen externe Fachkräfte mit Erfahrung in den Bereichen Projektmanagement, Controlling und Vergabe eingestellt sowie eine geeignete Projektmanagementsoftware angeschafft werden. Zudem wird die Möglichkeit geprüft, andere Kommunen des Ruhrgebiets an diesem Zentrum zu beteiligen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf einen Baucontrollingbericht für das vierte Quartal 2021. Dieser weist darauf hin, dass Bauprojekte in Bochum mit einem Volumen von über einer Million Euro im Durchschnitt Kostenüberschreitungen von 800.000 Euro und eine Verzögerung der geplanten Dauer um 15 Monate verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/AfD/UWG:FB/FDP/PAR)dafür: 3 (PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/AfD/UWG:FB/FDP/PAR)dafür: 3 (PAR&StG) - 2.20Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20221128 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 15. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 5. Mai 2022 liegt ein Antrag zur Umbesetzung von Gremien vor. Der Antrag umfasst verschiedene personelle Neubesetzungen in den städtischen Ausschüssen.
Konkret wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss zu wählen. Ebenso ist die Wahl eines weiteren Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied im Wahlprüfungsausschuss vorgesehen. Für den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe soll ein sachkundiger Bürger als ordentliches Mitglied berufen werden. Zudem wird beantragte, eine sachkundige Bürgerin als zusätzliches stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie als zusätzliches stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Bildung zu wählen.
Die Notwendigkeit dieser personellen Änderungen ergibt sich aus dem Tod eines Ratsmitglieds, wodurch eine Vakanz in den Gremien entstanden ist. Der Antrag wurde durch den Fraktionsvorsitzenden gestellt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen
- 3.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2021Zur Vorlage · 20220237 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des vierten Quartals 2021 eine Prognose für die Ergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Ohne Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wird für das Jahr 2021 ein positives Ergebnis von etwa 49 Millionen Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Die Prognose umfasst wesentliche Verbesserungen, wie höhere Schlüsselzuweisungen und steigende Gewerbesteuereinnahmen, sowie Verschlechterungen, darunter Kosten für das Projekt „Bochum Perspektive“ und Rückstellungen für die Instandhaltung von Straßen und Brücken.
Zusätzlich werden die coronabedingten Auswirkungen separat ausgewiesen. Die Verwaltung prognostiziert hierfür finanzielle Belastungen von circa 39,7 Millionen Euro, wobei weitere Personalaufwendungen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro noch zu berücksichtigen sind. Zu den Ertragsverschlechterungen zählen unter anderem Minderanteile an der Einkommensteuer sowie ein Verzicht auf Kita- und OGS-Beiträge. Auf der Ausgabenseite führen die Kosten für Impfzentren, die Digitalisierung von Schulen sowie Reinigungsmaßnahmen zu Mehraufwendungen. Zur bilanziellen Behandlung dieser Belastungen wird das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen, welches eine Neutralisierung der pandemiebedingten Einflüsse im Jahresabschluss ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 3.2Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08 - 31.12.2021Zur Vorlage · 20220680 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt einen Nachweis über die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2021 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Die Mitteilung bezieht sich auf Beträge zwischen 5.000 Euro und 500.000 Euro gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum ist die Kämmerin für die Bereitstellung von Mitteln in einer Spanne zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro zuständig, sofern die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegt. Für Beträge unter 100.000 Euro ist die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung verantwortlich. Die Vorlage dokumentiert die entsprechenden Vorgänge, wobei Mittelbereitstellungen über 500.000 Euro durch den Rat der Stadt Bochum selbst beschlossen wurden.
Der Nachweis umfasst sowohl investive als auch konsumtive Bereitstellungen. Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen dieser Mitteilung um Kenntnisnahme gebeten. Eine bereits erfolgte Information über die Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2021 wurde dem Rat im Oktober 2021 vorgelegt.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 3.3GELSENWASSER AG hier: Kooperationsmodell ENNI Energienetze Rheinberg GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20220741 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Neustrukturierung der Beteiligung der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH im Zusammenhang mit dem Gas- und Stromnetz in Rheinberg. Da die Stadt Bochum mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der Gelsenwasser AG beteiligt ist, ist eine entsprechende Behandlung in den zuständigen Gremien notwendig.
Die Erörterung dieser Angelegenheit soll zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gelsenwasser AG, der anderen kommunalen Partner sowie des beteiligten privaten Partners Westenergie in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Die Vertraulichkeit der Konditionen ist erforderlich, um die Position der Gelsenwasser AG in künftigen Wettbewerbsverfahren zu wahren, da die entsprechenden Bedingungen nicht marktbekannt sind und eine Veröffentlichung die Verhandlungsposition schwächen könnte. Zudem haben sich die Beteiligten der Transaktion zur Vertraulichkeit verpflichtet.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 3.4WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH Fläche Prinz-Regent-Straße, Anteilskauf: Erwerb der Geschäftsanteile „Projekt Wohlfahrtstraße GmbH“Zur Vorlage · 20220842 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) beabsichtigt den Erwerb der Geschäftsanteile an der „Projekt Wohlfahrtstraße GmbH“. Damit ist der Kauf der Fläche in der Prinz-Regent-Straße verbunden, die das ehemalige Gelände des Kraftwerks Bochum umfasst. Das Areal hat eine Gesamtgröße von circa 9 Hektar und war zuvor als Betriebsfläche der Zeche, der Kokerei sowie des RWE-Kraftwerks genutzt.
Nach dem Besitzübergang plant die WEG, die Fläche zu sanieren und anschließend einer neuen gewerblichen Nutzung zuzuführen sowie als Gewerbefläche zu vermarkten. Informationen zur Transaktionsstruktur und zum Kaufpreis sind in einer separaten, nichtöffentlichen Vorlage enthalten. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat der Stadt Bochum über das Vorhaben entscheidet.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 3.5GELSENWASSER AG hier: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG und der Betreibergesellschaft Bürgerwindräder Rheinberg mbHZur Vorlage · 20220920 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, ein Tochterunternehmen der GELSENWASSER AG, beabsichtigt den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG sowie der Betreibergesellschaft Bürgerwindräder Rheinberg mbH. Mit diesem Vorhaben ist die Beteiligung an einem Bürgerwindpark in Rheinberg verbunden.
Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Gremien der Stadt Bochum erforderlich. Aufgrund der mittelbaren Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der GELSENWASSER AG ist das Vorhaben gleichermaßen für die Stadt Dortmund relevant.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG, der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH sowie des Bürgerwindparks in Rheinberg zu wahren, wird die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgeschlagen. Dies betrifft die anstehenden Termine im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Bochum.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 3.6Beteiligungsbericht 2020 der Stadt BochumZur Vorlage · 20220830 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den 21. Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Dieser Bericht bietet einen Überblick über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt, die in über neunzig Unternehmen aus fünf verschiedenen Bereichen unterteilt sind. Diese Bereiche umfassen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie sowie Entsorgung, Verkehr und Versorgung, Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen, Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges.
Der Bericht enthält Bilanz- und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen für das Jahr 2020 und das Vorjahr. Er dokumentiert zudem Unternehmensgegenstände, Anteilsstrukturen zum 31. Dezember 2020 sowie die Besetzung der Unternehmensführung und der Aufsichtsgremien durch von der Stadt entsandte Mandatsträger. Darüber hinaus werden Informationen zu Neugründungen, Anteilsveränderungen und Zuschussleistungen infolge der Corona-Pandemie bereitgestellt. Ein Bestandteil des Berichts ist zudem die Angabe zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum durch die jeweiligen Unternehmen.
Inhaltlich wurde der Bericht hinsichtlich der Darstellung von Jahresabschlüssen angepasst. Um die Handhabbarkeit zu verbessern, werden anstelle von Auszügen aus den Jahresabschlüssen ausschließlich die Vergütungsthemen gemäß § 108 GO NRW aufgeführt. Die vollständigen Unterlagen inklusive der Lageberichte sind über die Website der Stadt Bochum abrufbar.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 28.04.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (12. Sitzung)
- 27.04.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (15. Sitzung)
- 3.7Bochumer Ortsteile kompakt 2021
- 3.8Sozialbericht 2021
- 3.9Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20220445 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über eine personelle Veränderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie informiert. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs sowie der Jugendamtssatzung stellt die Agentur für Arbeit beratende Mitglieder für diesen Ausschuss bereit.
In einer Mitteilung wurde mitgeteilt, dass die Agentur für Arbeit eine Neubesetzung der bisherigen Funktionen vorgenommen hat. Während das Gremium zuvor durch einen Vertreter und eine Stellvertretung seitens der Agentur für Arbeit besetzt war, wurden nun neue Personen für diese Rollen benannt. Die Agentur für Arbeit teilte mit, ein neues beratendes Mitglied sowie eine neue Vertretung für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu bestimmen. Diese personellen Änderungen betreffen die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder im Rahmen der Gremienarbeit.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (9. Sitzung)
- 3.10Einrichtung Schulsprechstunden - WiR gegen CoronaZur Vorlage · 20220476 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat Informationen zum Stand von Schulsprechstunden sowie zu weiteren Maßnahmen zur Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen angefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass der Kinder- und Jugendärztliche Gesundheitsdienst (KJGD) die Schuleingangsuntersuchungen im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes umstrukturiert. Ziel ist eine gezieltere Nutzung ärztlicher Ressourcen sowie die Stärkung der Prävention durch Mittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem telefonische Sprechstunden für Fachkräfte in Kitas und Schulen sowie individuelle oder gruppenbezogene medizinische Angebote vor Ort. Flächendeckende, regelmäßige Schulsprechstunden sind jedoch nicht vorgesehen, da hierfür personelle und konzeptionelle Ressourcen fehlen; Beratungen durch den KJGD stehen allen Eltern und Schülern auf Anfrage zur Verfügung. Die Einbeziehung der Schulsozialarbeit erfolgt einzelfallbezogen.
Zusätzlich wird das Projekt „Urban Mental Health“ des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit der Ruhr-Universität Bochum vorbereitet. Das Vorhaben zielt auf eine Verbesserung der psychischen Gesundheit durch die Vernetzung verschiedener Akteure wie Schulen, Jugendamt und medizinische Dienste ab. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bereitet die schrittweise Umsetzung vor, wobei Wattenscheid als erster Startstandort vorgesehen ist. Die Stadt Bochum hat ihre Zusammenarbeit im Rahmen eines „Letter of Intent“ bereits zugesagt.
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Beratungsfolge
- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.11Fluktuation beim AusländerbüroZur Vorlage · 20220534 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Personalsituation im Bochumer Ausländerbüro reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob eine höhere Eingruppierung der Beschäftigten dazu beitragen könne, die Fluktuation zu senken, sowie nach weiteren arbeitgeberseitigen Anreizen zur Mitarbeiterbindung.
Bezüglich der Entgelte gab die Verwaltung an, dass die Stellen der Publikumssachbearbeitung bereits im Jahr 2018 in die Endstufe des mittleren nichttechnischen Dienstes angehoben wurden. Eine Reduzierung der Fluktuation durch diese Maßnahme konnte jedoch nicht verzeichnet werden.
Als weitere Maßnahme zur Stabilisierung der Situation wird eine organisatorische Neuausrichtung im Ausländerbüro umgesetzt. Dabei sollen kleinere Teams in der Publikumssachbearbeitung gebildet werden, denen jeweils feste Buchstaben zugeordnet sind. Die Vertretungsregelung soll innerhalb dieser kleinen Bereiche erfolgen. Pro Team ist eine Stelle für qualifizierte Sachbearbeitung vorgesehen. Diese Fachkräfte sollen primär als Ansprechpartner für komplexe Fälle fungieren und bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitenden unterstützen, um die Auswirkungen der Fluktuation in der Publikumsbedienung abzufangen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.12Bauordnungsrechtliche Maßnahmen wegen eines Großbrandes bei einem Reifenhändler in Bochum-Hamme, Robertstraße - BauordnungZur Vorlage · 20220630 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Großbrand bei einem Reifenhändler in Bochum-Hamme hat die CDU-Fraktion Informationen zu bauordnungsrechtlichen Maßnahmen und zur Gefahrenlage angefordert. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die Sicherheit des laufenden Betriebs, die Einhaltung von Abstandsflächen zur Autobahn A-40 sowie die Möglichkeit, den angrenzenden Gehweg zu sperren.
Die Verwaltung teilte mit, dass der Betrieb nicht unverändert weitergeführt werde. In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr wurden drei Entwürfe für Auflagen erarbeitet, die an die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde für Bochum, Dortmund und Hagen übermittelt wurden. Diese Behörde ist für die Durchsetzung von Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig und wird voraussichtlich bis Mitte April 2022 die Genehmigung mit entsprechenden Auflagen erlassen.
Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Lagerflächen im Bereich des Fernstraßenrechts wurde die Anfrage an das Fernstraßenbundesamt weitergeleitet; eine Antwort steht noch aus. Bezüglich des Gehwegs zwischen der Robertstraße und der Berggate, der im Eigentum der Autobahn GmbH steht, wurde bereits eine Absperrung angefragt. Die bauordnungsrechtliche Handhabung durch das Bauordnungsamt beschränkt sich in diesem Fall auf die fachliche Unterstützung, da die primäre Entscheidungskompetenz bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde liegt.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 3.13Ehemaliges Verwaltungsgebäude Lothringen - BauordnungZur Vorlage · 20220761 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum ehemaligen Verwaltungsgebäude Lothringen in Bochum-Gerthe reagiert. Für die Umnutzung des Gebäudes in Wohnraum wurde bereits im Februar 2020 eine Baugenehmigung erteilt. Ein im August 2021 eingereichter Änderungsantrag, der Anpassungen an den Grundrissen sowie den Außenanlagen vorsieht, soll nach Angaben des Bauordnungsamtes Mitte April 2022 abschließend bearbeitet werden. Ein konkreter Termin für die Fertigstellung liegt der Verwaltung nicht vor, jedoch wird laut Auskunft des entwurfsverfassenden Büros mit einem Baubeginn im Sommer 2022 gerechnet.
Ein Baugebot nach § 176 BauGB wurde seitens der Stadtverwaltung bisher nicht erlassen und wird aktuell auch nicht als erforderlich erachtet, da eine Baugenehmigung vorliegt und mit zeitnahen Bautätigkeiten zu rechnen ist. Bezüglich des Grundstücksverkaufs durch die WEG am 18. September 2018 wurde erläutert, dass aufgrund der Komplexität eines historischen Gebäudes keine feste vertragliche Umbaufrist vereinbart wurde. Stattdessen erfolgte die Investorenfindung über ein Workshopverfahren. Ein von der WEG vorbehaltenes Rückerwerbsrecht für den Fall einer Insolvenz oder Zwangsvollstreckung des Erwerbers ist nach Ablauf eines Jahres ab der ersten Baugenehmigung im Februar 2020 erloschen.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.14Fragwürdige Tarifentscheidungen im StadtwerkedrivetarifZur Vorlage · 20220815 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Bochumer Rat Fragen zur Nutzung öffentlicher Flächen für die Ladeinfrastruktur sowie zu den Tarifen der Stadtwerke Bochum gestellt. Laut Verwaltung besteht eine Rahmenvereinbarung mit der Stadtwerke Bochum GmbH, auf deren Basis 21 E-Ladesäulen auf öffentlichen Flächen errichtet wurden. Für die Errichtung und den Betrieb ist eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis notwendig. Wegen des besonderen öffentlichen Interesses am Ausbau der Infrastruktur sieht die Stadt derzeit von der Erhebung von Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für Anbieter ab.
Zur Preisgestaltung der Ladeinfrastruktur führt die Verwaltung aus, dass die Strompreise dem freien Markt unterliegen und keine Obergrenzen bestehen. Die Ladetarife enthalten keine Parkgebühren nach der städtischen Gebührenordnung. Um eine Monopolbildung zu verhindern, setzt die Stadt auf die Steuerung privater Investoren durch ein transparentes Genehmigungsverfahren, dessen Richtlinie im Februar 2022 veröffentlicht wurde.
Die Stadtwerke Bochum teilten mit, dass keine fahrzeugspezifischen Tarife angeboten werden, jedoch vergünstigte Konditionen für Kunden der Stadtwerke bestehen. Zudem wird auf Roaming-Partnerschaften sowie Kooperationen mit den Stadtwerken Witten und der Gelsenwasser verwiesen. Bezüglich der technischen Verfügbarkeit wurde darauf hingewiesen, dass Chademo-Anschlüsse bei gleichzeitiger Nutzung von CCS-Steckern nicht verfügbar sind.
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- 18.05.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (13. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.15„Agiles Arbeiten“ in der Verwaltung - Mit “Scrumban” zu mehr Effizienz in IT und Digitalisierung.Zur Vorlage · 20220840 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ zum Thema „Agiles Arbeiten“ in der Bochumer Verwaltung reagiert. Dabei bekräftigte die Verwaltung ihr Interesse an Methoden wie Scrum und Kanban. Ein geplantes Vorhaben mit dem Titel „Agilität auf dem Weg – Agil in veränderungsintensiven Zeiten“ soll Bausteine für Kreativität, Feedback und Flexibilität schaffen. Zudem ist die Stadt Bochum Gründungsmitglied des Netzwerks „Agile Verwaltung“, in dem auch die Emschergenossenschaft Lippeverband sowie die Städte Dortmund und Duisburg vertreten sind.
In der praktischen Anwendung nutzt bereits eine Vielzahl von Fachbereichen das Tool „Deck“ innerhalb der Software Nextcloud zur Strukturierung von Aufgaben mittels Kanban-Boards. Das interne Fortbildungsprogramm bietet verschiedene Seminare zu agilen Methoden und Führung an, wobei auch Mitarbeitende des IT-Bereichs bereits geschult wurden; ein Zertifizierungsseminar zum Scrum Master ist in Planung. Erfahrungen mit der Scrum-Methode liegen zudem aus dem Tiefbauamt vor, wo diese bei der Entwicklung eines Abwasserbeseitigungskonzepts eingesetzt wurde. Zur weiteren Unterstützung wird auf der Lernplattform Moodle ein Werkzeugkasten für agiles Arbeiten aufgebaut. Zudem wurden rund 20 Mitarbeitende als „Interne Wandelgestalter“ geschult, um die Fachbereiche bei der Einführung agiler Impulse zu begleiten.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.16Vorkaufsrechtsatzung als Instrument der StadtentwicklungZur Vorlage · 20220914 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ zur Nutzung von Vorkaufsrechtssatzungen als Instrument der Stadtentwicklung reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die grundsätzliche Bewertung, mögliche Einsatzgebiete sowie die Ausgestaltung solcher Konzepte in Bochum.
Nach Angaben der Verwaltung dienen Vorkaufsrechtssatzungen der Sicherung der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung. Auf Basis des Baugesetzbuches kann die Stadt bei Meldung eines Grundstücksgeschäfts durch einen Notar prüfen, ob sie zu den ausgehandelten Konditionen als Käuferin in den Vertrag eintritt. Dies gilt für unbebaute Flächen innerhalb gültiger Bebauungspläne sowie bebaute Grundstücke außerhalb dieser Pläne. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Verkäufe an nahe Angehörige. Die Verwaltung führt aus, dass dieses Instrument keine Enteignung darstellt, da es keinen Verkauf erzwingt und die Eigentümer finanziell nicht schlechter stellt.
Als vorteilhaft für die Stadtentwicklung werden solche Satzungen in Gebieten mit besonderen städtebaulichen Problemstellungen eingestuft. Ein bereits beschlossenes Beispiel ist die Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1011- Fritz-Reuter-Straße Nord. Ziel solcher Maßnahmen ist es, die Verhandlungsposition der Stadt zu stärken und die Umsetzung städtebaulicher Ziele zu unterstützen.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.17ISEK Wattenscheid - Erstellung einer Gestaltungssatzung und eines AltstadtmarketingkonzeptesZur Vorlage · 20220955 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat im Bochumer Rat nach dem aktuellen Stand der Umsetzung eines Altstadtkonzeptes für das ISEK-Gebiet Wattenscheid gefragt. Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid aus dem Jahr 2018, der die Erstellung einer Gestaltungssatzung sowie eines Marketingkonzeptes vorsah.
Die Verwaltung erläuterte, dass im Rahmen eines Maßnahmenpakets zum Innenstadtkonzept derzeit die Erarbeitung von Gestaltungsleitlinien auf Basis einer Stadtbildanalyse erfolgt. Die Umsetzung des von der Bezirksvertretung angeregten Altstadtkonzeptes wird in diesem Zusammenhang geprüft. Über die bisherigen Ergebnisse der Analyse sowie das weitere Vorgehen soll die Bezirksvertretung Wattenscheid in ihrer Sitzung am 3. Mai 2022 informiert werden.
Bezüglich eines Marketingkonzeptes zur Stärkung des Hauptnebenzentrums Wattenscheid umfasst das Innenstadtkonzept zudem eine Analyse des Einzelhandels und der Nutzungen sowie eine darauf aufbauende Rahmenplanung „Wattenscheid City“. Dieser Planungsprozess dient dazu, städtebauliche Zielstellungen zu definieren und Schwerpunkte für zukünftige Marketingstrategien zu identifizieren. Auch über den aktuellen Stand der Rahmenplanung wird die zuständige Bezirksvertretung am 3. Mai 2022 informiert.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung)
- 3.18Brückenbau Unistraße / A448: UmleitungenZur Vorlage · 20220668 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Mitglieds der SPD-Fraktion zum geplanten Neubau der Brücke Universitätsstraße über die A 448 reagiert. Das Umleitungskonzept der Autobahn GmbH konzentriert sich dabei auf das Netz der Bundesautobahnen sowie auf leistungsfähige innerstädtische Straßen, um den Verkehr über die Auf- und Abfahrtsrampen weitgehend auf dem städtischen Straßennetz zu halten.
Im Rahmen der Verkehrsplanung wurden bereits verschiedene städtische Vorhaben koordiniert, darunter Instandsetzungen am Opelring sowie an der Wiemelhauser Straße und der Markstraße. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Verlagerung von Verkehrsströmen auf die Steinkuhl- und die Wiemelhauser Straße unvermeidbar sein könnte. Konkrete verkehrsregelnde Maßnahmen werden in einem gemeinsamen Termin mit Vertretern der Polizei, der Feuerwehr, der BOGESTRA sowie den zuständigen Straßenverkehrsbehörden festgelegt. Dabei werden auch die Auswirkungen von Einbahnstraßenregelungen oder Sperrungen auf den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigt.
Für den Fußgänger- und Radverkehr ist die Errichtung einer einseitigen Behelfsbrücke vorgesehen, falls die regulären Wege nicht nutzbar sind. Zur Information der Öffentlichkeit befinden sich die Autobahn GmbH, die BOGESTRA und die Stadtverwaltung derzeit im Austausch über eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.19Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE”: „Kümmerer”-Projekte zur Bekämpfung der WohnungslosigkeitZur Vorlage · 20220849 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage des CDU-Ratsmitglieds Yildiz hat die Verwaltung zum Status der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE“ in Bochum Stellung bezogen. Die Stadt gehörte bis Ende Februar 2022 zu den 22 kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen, die am stärksten von Wohnungslosigkeit betroffen waren. Seit 2019 wird in Bochum das Projekt „Shelter“ im Rahmen dieser Initiative durchgeführt. Das Team, bestehend aus zwei Sozialarbeiterinnen und einer Immobilienkauffrau, richtet sich an wohnungslose Menschen sowie Personen mit drohendem Wohnraumverlust.
Die beantragten Fördergelder wurden für Personal- und Sachkosten verwendet, unter anderem für die Ausstattung mobiler Arbeitsplätze zur Beratung in Notunterkünften. Während das Projektberatungsangebot den Fokus auf bereits Betroffene legt, erfolgt die eigentliche Sicherung des Wohnraums durch ein spezialisiertes Sachgebiet der Verwaltung. Bis zum 28. März 2022 konnten laut Verwaltung 132 wohnungslose Personen in 85 Mietwohnungen vermittelt werden.
Hinsichtlich der zeitlichen Perspektive wies die Verwaltung darauf hin, dass die Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2022 endet. Im Rahmen einer Prozessanalyse des Sozialdezernats V wird derzeit eine Verstetigung der Arbeitsabläufe angestrebt.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.20Sanierung der Waldbühne HöntropZur Vorlage · 20220877 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Sanierung der Waldbühne Höntrop Stellungnahme auf Anfragen der Ratsfraktion UWG: Freie Bürger genommen. Die Spielstätte ist seit November 2019 aufgrund von Sicherheitsmängeln gesperrt. Für die Sanierung sind im Haushalt 1 Million Euro bereitgestellt, wobei die geschätzten Kosten für verschiedene Varianten zwischen 2,4 und 3,4 Millionen Euro liegen. Eine Deckungslücke besteht somit.
Die Verwaltung prüfte bereits Fördermöglichkeiten durch Städtebauförderung, sah jedoch keine Grundlage für eine Anmeldung im Bereich der Stadterneuerungsgebiete. Nach einem Besuch der zuständigen Ministerin werden nun Pläne für eine Sanierungsvariante mit einer Kapazität von 600 Personen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vorgelegt, um eine mögliche Landesförderung zur Schließung der Finanzierungslücke zu prüfen.
Parallel dazu wird eine Modellvariante geprüft, bei der dem Verein Kolping-Waldbühne Höntrop e. V. ein Zuschuss von 1 Million Euro gewährt wird, um die Sanierung unter Einbindung lokaler Handwerksbetriebe durchzuführen und den Betrieb vertraglich zu übernehmen. Eine Entscheidung über den zeitlichen Ablauf der Sanierung hängt von der Rückmeldung des Ministeriums ab. Der Verein soll in die Planungen einbezogen werden.
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- 11.05.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (9. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung)
- 3.21Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Homeoffice und den Modernen ArbeitsweltenZur Vorlage · 20220894 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema mobiles Arbeiten und moderne Arbeitswelten reagiert. Bis Ende 2025 sollen bis zu 80 Prozent aller Verwaltungsarbeitsplätze mit mobilen Endgeräten ausgestattet sein; aktuell sind etwa 30 Prozent versorgt, wobei Lieferengpässe die Umsetzung beeinflussen. Während der Dienstherr für die Arbeitsfähigkeit an dienstlich begründeten Orten verantwortlich ist, tragen die Beschäftigten die Verantwortung für die Eignung ihrer privaten Arbeitsorte. Bei Mängeln in der IT-Sicherheit oder im Arbeitsschutz müssen diese der Führungskraft gemeldet werden. Der Zugriff über VDA wird nur bei spezifischem Leistungsbedarf ermöglicht, um die Hardwarekapazitäten nicht zu verdoppeln.
Bezüglich der Modernen Arbeitswelten, wie sie im Viktoria Karree umgesetzt werden, verfolgt die Verwaltung das Ziel einer aktivitätsbasierten Umgebung mit verschiedenen Raummodulen statt klassischer Großraumbüros. Die Umsetzung basiert auf einem Beschluss des Verwaltungsvorstandes aus dem Jahr 2019. Der Prozess wurde als partizipatives Verfahren unter Einbeziehung von Fachbereichen, der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrates durchgeführt, wobei Bedarfsanalysen durch Interviews die Planung stützten. Zur Gewinnung erster praktischer Erfahrungen wird eine Testfläche eingerichtet.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.22Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung von Wegen auf FriedhöfenZur Vorlage · 20220911 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Beschluss des Rates über die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 750.000 Euro für konsumtive und 400.000 Euro für investive Zwecke zur Sanierung von Friedhofswegen informiert die Verwaltung über die anstehenden Maßnahmen. In diesem Jahr sollen die Wege der Friedhöfe Wiemelhausen und Querenburg saniert werden. Die Instandsetzung der Wege erfolgt in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit der Erneuerung der Frischwasserversorgung sowie der Entwässerungssysteme, da auch die Leitungen sanierungsbedürftig sind. Im Zuge dessen werden auch Wasserzapfstellen ausgetauscht. Während der Bauphase wird die Wasserversorgung durch bereitgestellte Wasserfässer des Technischen Betriebs sichergestellt.
Aufgrund von Starkregenereignissen wurde festgestellt, dass auf allen Bochumer Friedhöfen Sanierungsbedarf an den Wegen besteht. Akute Unfallgefahren wurden bereits provisorisch beseitigt; eine Priorisierung der weiteren Maßnahmen wird nun durchgeführt. Die Vergabe für die Arbeiten in Wiemelhausen und Querenburg wird derzeit vorbereitet und soll zeitnah ausgeschrieben werden. Sofern der Zeitplan eingehalten wird, sollen die wesentlichen Arbeiten bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Der Technische Betrieb stellt sicher, dass die Nutzung der Friedhöfe während der Totengedenkstage weiterhin möglich ist.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.23Entlastung der Verbraucher durch Wegfall der EEG-UmlageZur Vorlage · 20220947 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates vom 1. April 2022 stellte die AfD-Fraktion eine Anfrage zur geplanten Abschaffung der EEG-Umlage durch die Bundesregierung. Die Anfrage bezog sich auf die Information, dass die EEG-Umlage in Höhe von 3,723 ct/kWh ab Juli 2022 entfallen soll. Dabei wurde gefragt, ob die Stadtwerke Bochum diese Entlastung an die Verbraucher weitergeben werden und falls nicht, welche Gründe dafür vorliegen.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage im Rahmen der Vorlage Nummer 20220947. Die Stadtwerke Bochum gaben an, die Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh auf 0,0 ct/kWh zum 1. Juli 2022 vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.24Stärkung des Frauenanteils in FührungspositionenZur Vorlage · 20221005 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zur Stärkung des Frauenanteils in Führungspositionen reagiert und verschiedene Maßnahmen der beteiligten Unternehmen dargelegt.
Bei den Stadtwerke-Gesellschaften werden unter anderem ein internes Frauenführungsnetzwerk sowie familienfreundliche Strukturen wie mobile Arbeit und Kooperationen mit Kindertagesstätten eingesetzt. Die WasserWelten Bochum GmbH nutzt flexible Arbeitszeitmodelle im Verwaltungs- und Badebereich. Die USB setzt Betriebsvereinbarungen für mobiles Arbeiten und Teilzeit während der Elternzeit um, wobei in einem Bereich bereits eine Co-Leitung durch zwei weibliche Führungskräfte besteht.
Die VBW Bauen und Wohnen GmbH führt Entwicklungsprogramme zur Identifikation von Potenzialen durch. Die BOGESTRA AG bearbeitet in einer Arbeitsgruppe Themen wie die geschlechtergerechte Ansprache in Stellenausschreibungen, das Female Buddy-Konzept sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Ausbildung. Bei der Bochum WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft sind 75 Prozent der Teamleitungen weiblich besetzt; zudem werden Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten angeboten. Die Sparkasse Bochum orientiert sich am Landesgleichstellungsgesetz und nutzt das Auditierungsverfahren „berufundfamilie“, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.
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- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.25Streetworker in der JugendarbeitZur Vorlage · 20221006 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat die Verwaltung des Bochumer Jugendamtes Informationen zum Einsatz von Streetworkern in der Jugendarbeit vorgelegt. Die Streetwork-Abteilung besteht seit 1983 und verfolgt das Ziel, junge Menschen bei Herausforderungen der Verselbstständigung oder Benachteiligungen zu unterstützen. Dabei stehen der freiwillige Zugang sowie die Anonymität im Vordergrund. Zu den aktuellen Angeboten zählen unter anderem ein Graffiti-Projekt, ein Fanprojekt, ein Wohnprojekt sowie die Jugendberufsagentur. Die Verwaltung bewertet die Methode als Bestandteil der Jugendarbeit zur Minderung von Benachteiligungen.
Derzeit sind 13 Fachkräfte im Bereich der Jugendsozialarbeit tätig. Davon sind acht beim Jugendamt angestellt, während fünf bei freien Trägern wie der AWO, dem IFAK oder der SKFM beschäftigt sind. Alle arbeiten nach einem gemeinsamen Konzept für aufsuchende mobile Jugendarbeit, wobei die Erfahrungen als positiv beschrieben werden.
Hinsichtlich der Schulsozialarbeit, die als Jugendhilfe am Ort Schule definiert ist, arbeitet das Fachpersonal seit 2012 in der Abteilung für sozialpädagogische Fachdienste. Zur Ermittlung eines möglichen verstärkten Fokus auf den aufsuchenden Aspekt soll eine Befragung der Schulsozialarbeiter durchgeführt werden. Zudem wird durch die Neubesetzung der Sachgebietsleitung mit einer Expertinnenstelle mit neuen Impulsen gerechnet.
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Beratungsfolge
- 25.05.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (10. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.26Haus des Jugendrechts für Bochum – Jugendliche Straftäter*innen von der schiefen Bahn holenZur Vorlage · 20221052 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die PARTEI – DIE STADTGESTALTER“ hat die Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ in Bochum angefragt, um nach dem Vorbild von Städten wie Essen oder Dortmund polizeiliche, rechtliche und sozialpädagogische Prozesse räumlich zu bündeln. Ziel dieses Modells ist es, kriminelle Entwicklungen bei jungen Menschen frühzeitig zu unterbinden und die Verfahrensdauer zu verkürzen.
Die Verwaltung antwortete darauf, dass in Bochum bereits intensive Kooperationsbeziehungen zwischen der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Polizei und der Staatsanwaltschaft bestehen. Die Kommunikationswege seien kurz und direkt. Es gebe keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass eine räumliche Zusammenlegung die Delinquenz senkt oder Verfahren beschleunigt; zur Beschleunigung von Verfahren sei vielmehr der Abbau von Personalmangel in den beteiligten Institutionen notwendig.
Hinsichtlich bisheriger Bemühungen gab das Jugendamt an, dass nach einer Besichtigung des Dortmunder Modells im Jahr 2016 eine interne Prüfung stattgefunden habe. Die Verwaltung sieht keinen Bedarf für ein eigenes Haus des Jugendrechts in Bochum, da die räumliche Zusammenlegung der Institutionen angesichts der bestehenden Strukturen keinen Mehrwert bieten würde. Eine Kooperation mit Häusern in Nachbarstädten beschränke sich derzeit auf punktuelle Amtshilfe und den Austausch in einem überregionalen Arbeitskreis, was nach Ansicht der Verwaltung nicht erweitert werden muss.
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- 25.05.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (10. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.27„Peer to Peer“-Beratung im Bereich Teilhabe und JugendZur Vorlage · 20221070 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage Nummer 20221070 eine Zwischenmitteilung zur Anfrage der Fraktion „Die Partei – DIE STADTGESTALTER“ veröffentlicht. Der Gegenstand der Anfrage betrifft die sogenannte „Peer to Peer“-Beratung im Bereich Teilhabe und Jugend, welche Bezug auf die 12. Sitzung des Rates der Stadt Bochum nimmt.
Nach Angaben des Jugendamtes wurde die Thematik innerhalb des Fachbereichs bereits erörtert. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass für eine vollständige Beantwortung der gestellten Fragen weitere Recherchen sowie ein Austausch notwendig sind. Eine abschließende Stellungnahme der zuständigen Stelle wird daher im Anschluss an diese Zwischenmitteilung in der nächsten Ratssitzung vorgelegt.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.28Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung der ukrainischen GeflüchtetenZur Vorlage · 20221030 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Notwendigkeit, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine bereitzustellen. Um eine zeitnahe Nutzung von Unterbringungsflächen zu gewährleisten, sollen geeignete Kapazitäten im Stadtgebiet vorgehalten werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage waren in Bochum etwa 2.500 Geflüchtete registriert.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Vertrag besonderer Art bzw. einen Beherbergungsvertrag abzuschließen. Im Rahmen der Suche nach Objekten wurde ein leerstehendes Gebäude besichtigt, das eine Kapazität von bis zu 210 Personen aufweisen kann. Ein Angebot des Eigentümers liegt vor, welches die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie die Ausstattung, Sicherheitsdienste, Verpflegung und weitere Dienstleistungen umfasst. Die detaillierten Vertragsinhalte werden in einem nichtöffentlichen Teil der Vorlage erläutert.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 3.29Wasserschaden am Schulschwimmbad der Graf-Engelbert-SchuleZur Vorlage · 20220891 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Wasserschaden am Lehrschwimmbecken der Graf-Engelbert-Schule Stellung bezogen. Im September 2021 führten ein defektes Motorventil sowie ein verstopftes Abflusssystem dazu, dass über 500.000 Liter Wasser in das Untergeschoss des Gebäudes gelangten. Dabei wurde die technische Anlage des Schwimmbeckens beschädigt. Die Kosten für die Instandsetzung werden nach einem Kostenvoranschlag der Zentralen Dienste auf etwa 50.000 Euro geschätzt. Der Technische Betrieb hat die Verstopfung der Kanäle bereits behoben.
Eine Wiederaufnahme des Schwimmbetriebs ist voraussichtlich für Juni 2022 geplant. Zwar wurden die Aufträge zur Reparatur bereits vergeben, jedoch verzögert die aktuelle Marktsituation die Lieferung notwendiger Ersatzteile. Erst nach deren Einbau sowie einer anschließenden Desinfektion und labormedizinischen Untersuchung der Wasserqualität kann das Becken wieder freigegeben werden.
Das Schwimmbecken wird von sieben Schulen und fünf Vereinen genutzt. Um den Unterricht sicherzustellen, nutzt die Graf-Engelbert-Schule Ausweichzeiten beim Verein SV Blau-Weiß. Für die betroffenen Vereine prüft das Referat für Sport und Bewegung alternative Angebote, wobei die Umsetzung derzeit nur bedingt möglich ist.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.Anfragen
- 4.1Einzugsgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-LindenZur Vorlage · 20221046 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum Einzugsgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-Linden eingereicht. Im Fokus steht die Frage nach dem Anteil von Patientinnen und Patienten, die nicht in Bochum wohnhaft sind, aber in der Abteilung des St. Josef-Hospitals behandelt werden.
Die Anfrage fordert Informationen darüber an, wie viele Personen aus anderen Wohnorten im Jahr 2021 sowie über die letzten fünf Jahre teilstationär oder stationär behandelt wurden. Dabei wird um eine Aufschlüsselung nach dem jeweiligen Wohnort gebeten, sofern diese Daten verfügbar sind. Zudem soll der Anteil dieser nicht in Bochum wohnhaften Patientengruppe an den insgesamt 20 teilstationären und 43 stationären Behandlungsplätzen ermittelt werden.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Fallzahlen der Psychiatrischen Institutsambulanz für das Jahr 2021 sowie den Zeitraum der letzten fünf Jahre und den Anteil von Patienten ohne Bochumer Wohnsitz. Abschließend wird gefragt, ob der Verwaltung Fälle bekannt sind, in denen Personen mit Suizidgefährdung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht aufgenommen werden konnten.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.2Öffentliche Fußwege in den Stiepeler RuhrsteilhängenZur Vorlage · 20221091 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Situation der öffentlichen Fußwege in den Stiepeler Ruhrsteilhängen eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht der Zustand der Wege im Bereich der Straße „Im Mailand“, die zur Zeile Gibraltar und zum Kemnader Stausee führen. Die Fraktion weist darauf hin, dass diese Wege für Spaziergänger kaum noch passierbar seien.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur rechtlichen und sicherheitstechnischen Lage. Es wird um Auskunft gebeten, ob die Wege weiterhin öffentlicher Besitz sind, ob die öffentliche Nutzung beabsichtigt ist und ob die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Zudem wird nach Maßnahmen der Verwaltung gefragt, um die Passierbarkeit der Wege wiederherzustellen, sowie nach einem Zeitpunkt für die Erneuerung der Wegemarkierungen und der Beschilderung.
Ein weiterer Punkt betrifft die geplante Ausweisung des Gebiets als Naturschutzgebiet. Die Fraktion erkundigt sich, ob die Verwaltung ein Wegekonzept im Sinne einer Besucherlenkung plant und ob die genannten Spazierwege in einem solchen Konzept berücksichtigt werden sollen. Eine Beantwortung der Anfrage wurde zudem für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefordert.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.3Unterstützung für obdach- resp. wohnungslose WählXZur Vorlage · 20221215 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage an die Verwaltung Informationen zur Unterstützung von obdachlosen und wohnungslosen Wählern in Bochum angefordert. Hintergrund ist ein Vorfall bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, bei dem eine Unterschrift einer Person ohne festen Wohnsitz aufgrund eines fehlenden Eintrags im Wählerverzeichnis nicht anerkannt wurde.
Die Anfrage thematisiert die Schwierigkeiten für Menschen in prekären Lebenslagen, sich ordnungsgemäß zu registrieren. Es werden zwei konkrete Fragen an die Verwaltung gestellt: Wie viele Personen ohne festen Wohnsitz haben sich bei den letzten Wahlen in Bochum auf Antrag im Wählerverzeichnis eintragen lassen und welche Unterstützungsleistungen leistet die Verwaltung – etwa durch Informationsbereitstellung in entsprechenden Einrichtungen oder Hilfe beim Ausfüllen von Formularen – sowie mit welchem Aufwand diese Maßnahmen verbunden sind.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.4Parksituation am Bahnhof HöntropZur Vorlage · 20221220/1 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Parksituation am Bahnhof Höntrop angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die bisherigen Bestrebungen zur Verbesserung der Parkplatzverfügbarkeit, wie etwa die geplante provisorische Nutzung eines Bolzplatzes als Parkfläche sowie die geplante Standortveränderung des Kinder- und Jugendfreizeithauses „In der Hönnebecke“.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Idee einer provisorischen Nutzung des Bolzplatzes weiterhin aktuell ist und welche Maßnahmen eine Befristung dieser Aktion sicherstellen sollen. Zudem wird gefragt, ob weitere Maßnahmen vorgesehen sind, falls durch die Umnutzung lediglich zwanzig neue Stellplätze entstehen würden. Im Kontext der Suche nach einem neuen Standort für das Jugendfreizeithaus wird die Frage gestellt, inwieweit eine alternative Lösung die Parkplatzsituation beeinflussen könnte.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach den wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Betrieb eines Parkhauses am Standort Höntrop sowie nach der von der Verwaltung erwarteten Entwicklung der Bedeutung des Bahnhofs. Abschließend wird die Möglichkeit thematisiert, eine temporäre Parknutzung im Bereich vor der Sporthalle beim Ärztehaus zu prüfen, sofern keine Konflikte mit dem Schulsport bestehen.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.5Transparenz bei Beteiligung Klimaplan Bochum 2035Zur Vorlage · 20221246 · Anfrage
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Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20221246 eine Anfrage zur Transparenz des Beteiligungsprozesses am Klimaplan Bochum 2035 gestellt. Ziel des Plans ist die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis zum Jahr 2035 durch die Entwicklung eines entsprechenden Fahrplans unter Einbeziehung der Bevölkerung.
Die Anfrage bezieht sich auf die Auswertung der eingereichten Ideen und Vorschläge. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie die Transparenz des Auswahlprozesses, der von der Verwaltung gemeinsam mit externen Büros durchgeführt wird, gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit sichergestellt werden soll. Des Weiteren wird gefragt, ob die Gründe für die Einbeziehung oder Ablehnung einzelner Vorschläge öffentlich gemacht werden und über welche Kanäle diese Information bereitgestellt wird. Zudem wird nach der Absicht der Verwaltung gefragt, alle Ideengeber individuell über den Umgang mit ihren Beiträgen zu informieren.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.6Förderung von inklusiven Spielplätzen in Bochum durch die Spendeninitiative „Stück zum Glück“Zur Vorlage · 20221274 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage zur Förderung von inklusiven Spielplätzen eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Spendeninitiative „Stück zum Glück“ von Procter & Gamble, REWE und Aktion Mensch. Ziel dieser Initiative ist es, in Deutschland insgesamt eine Million Euro in Projekte für inklusive Spielplätze zu investieren, um Kindern mit und ohne Behinderung gemeinsame Spielflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Fraktion bezieht sich auf eine vorangegangene Korrespondenz zwischen der Fraktion und der Verwaltung aus dem Jahr 2021. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit erörtert, dass sich die Stadt Bochum gemeinsam mit einem gemeinnützigen Projektpartner um eine Förderung bewerben könnte. Die Verwaltung hatte daraufhin mitgeteilt, dass ein solches Vorgehen unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen und Nebenbestimmungen grundsätzlich vorstellbar sei.
Mit der aktuellen Anfrage bittet die CDU-Fraktion den Oberbürgermeister um Informationen zum aktuellen Stand. Konkret werden Ergebnisse zur bisherigen Umsetzung sowie Informationen darüber angefordert, ob bereits gemeinnützige Projektpartner für eine mögliche Bewerbung gewonnen werden konnten.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.7Wasserwelten müssen professioneller werden!Zur Vorlage · 20221276 · Anfrage
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Die FDP-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf Verzögerungen bei der Eröffnung von drei Bochumer Bädern zum Saisonbeginn bezieht. Im Hallenfreibad Hofstede können defekte Fliesen nicht zeitnah ausgetauscht werden, im Hallenfreibad Linden wurde ein Legionellen-Befall festgestellt und das Uni-Bad in Querenburg blieb aufgrund einer Großveranstaltung geschlossen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, warum die Mängel im Hallenfreibad Hofstede erst bei der jährlichen Inspektion entdeckt wurden und in welchen Intervallen die Becken auf Schäden untersucht werden. Zudem wird nach den Konsequenzen für die Wasserwelten sowie nach Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Verzögerungen beim Saisonstart gefragt. Hinsichtlich des Legionellen-Befalls im Hallenfreibad Linden werden die Ursache, die Prävention sowie mögliche Änderungen im Vorgehen erfragt. Abschließend wird um Informationen zu etwaigen Einnahmeausfällen und Mehrkosten gebeten. Die Beantwortung der Anfrage soll auch dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zugetragen werden.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.8Digitalisierung der ZuschussanträgeZur Vorlage · 20221286 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat mit der Anfrage 20221286 an den Oberbürgermeister die Digitalisierung von Zuschussanträgen thematisiert. Ziel ist es, die Bekanntheit der Fördermöglichkeiten der Bezirksvertretungen für das kulturelle und soziale Leben in den Stadtbezirken zu steigern und den Zugang zu vereinfachen. Dies steht im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Die Anfrage umfasst zwei konkrete Fragestellungen an die Verwaltung. Es wird angefragt, ob Informationen über die Möglichkeiten zur Bezuschussung im Rahmen des § 37 Abs. 1 GO NRW online in leicht verständlicher Sprache und gut auffindbar bereitgestellt werden können. Zudem wird die Frage gestellt, ob Vereinen und Initiativen zeitnah die Möglichkeit geboten werden kann, Fördermittel über ein digitales Onlineformular zu beantragen.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.9Innovatives Marketing für die lokale Tourismuswirtschaft und die Stadtmarke BochumZur Vorlage · 20221294 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zur Entwicklung eines innovativen Marketings für die lokale Tourismuswirtschaft und die Stadtmarke Bochum gestellt. Im Fokus steht dabei die Nutzung der Stadt als Wissens- und Kulturstandort sowie die Einbindung der Metropolregion.
Die Fraktion erkundigt sich nach bereits durchgeführten oder geplanten Marketingmaßnahmen mit Influencer*innen in den sozialen Medien durch die Stadt bzw. Bochum Marketing. Zudem wird nach dem Fortbestand oder ähnlichen Nachfolgekonzepten zur Kampagne „Bochum-Express“ gefragt, die zuvor die Livekultur in Städten wie Stuttgart, Hamburg und Düsseldorf bewarb.
Des Weiteren werden mögliche weitere innovative Maßnahmen zur Bewerbung der Stadt als Tourismusziel sowie potenzielle Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und der Stadtgesellschaft thematisiert. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, inwiefern das Potenzial des Hochschulstandortes durch Angebote wie ein Science-Center im Bereich der populären Wissenschaft für den Tourismus erschlossen werden kann.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.10Mit Schulungsangeboten für die Vereinsarbeit das Ehrenamt stärkenZur Vorlage · 20221295 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage zur 15. Sitzung des Rates der Stadt Bochum den Oberbürgermeister um Informationen zu Schulungsangeboten für die Vereinsarbeit gebeten. Hintergrund der Anfrage ist die Unterstützung ehrenamtlicher Vorstände, insbesondere in kleineren Vereinen, die vor organisatorischen Aufgaben wie der Durchführung von Mitgliederversammlungen, Haftungsfragen, der Abrechnung der Übungsleiterpauschale oder der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung stehen.
Als Referenzmodell wird das Projekt „Vorstandsführerschein“ aus der Region Memmingen-Unterallgäu angeführt, welches ein kompaktes Schulungspaket für Vereinsvertreter umfasst. Die Fraktion stellt dazu drei Fragen: Zunächst wird die Bewertung des genannten Programms durch die Verwaltung erfragt. Des Weiteren wird nach aktuellen Schulungsangeboten der Verwaltung oder der Ehrenamtsagentur gefragt. Abschließend wird die Möglichkeit thematisiert, ein vergleichbares freiwilliges Schulungsprogramm in die bestehenden Strukturen der Stadt Bochum zu integrieren.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.11Ombudsstellen und Bürgerbeauftragte beim Jobcenter und der VerwaltungZur Vorlage · 20221296 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 15. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 5. Mai 2022 hat die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER eine Anfrage zu Ombudsstellen und Bürgerbeauftragten beim Jobcenter sowie in der Verwaltung gestellt. Die Anfrage thematisiert die Funktion von Ombudspersonen als unparteiische Schiedspersonen, die zur Vermeidung von Verwaltungsstreitverfahren und zur Vermittlung zwischen den Beteiligten beitragen können.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, das Jobcenter sowie die kommunalen Unternehmen um eine Bewertung der grundsätzlichen Funktion von Ombudspersonen und -stellen. Zudem wird nach bestehenden Stellen mit ombudsähnlichen Aufgaben in diesen Bereichen sowie nach den damit verbundenen Erfahrungen gefragt. Darüber hinaus umfasst die Anfrage die Frage nach möglichen positiven Effekten einer Installation solcher Stellen sowie nach entsprechenden Umsetzungskonzepten.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.12Gestalterische Qualität des CityTowers rettenZur Vorlage · 20221297 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zur gestalterischen Qualität des geplanten CityTowers in der Nähe des Bochumer Hauptbahnhofs gestellt. Gegenstand der Anfrage ist der Vergleich zwischen aktuellen Visualisierungen und früheren Entwürfen, die seit dem Jahr 2013 veröffentlicht wurden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung sowie die WEG um eine Bewertung der architektonischen Qualität des aktuellen Entwurfs im Vergleich zu vorangegangenen Planungen für diesen Standort. Zudem wird nach den konkreten gestalterischen Vorgaben gefragt, die zwischen Verkäufer und Käufer in einem Kaufvertrag oder einem städtebaulichen Vertrag für die betreffende Fläche vereinbart wurden.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die vertraglichen Absicherungen der Stadt gegenüber dem Investor. Es wird nachgefragt, ob eine Regelung vereinbart wurde, die der Stadt einen Rücktritt von den Realisierungsvereinbarungen ermöglicht, sofern die öffentlich kommunizierten gestalterischen Ansprüche – wie etwa die Funktion als Wahrzeichen oder die Gestaltung der Fassade – nicht erfüllt werden. Falls keine solche Möglichkeit besteht, wird nach der Begründung für die Umsetzung des aktuellen Entwurfs gefragt.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.13Integrationsangebote in den SommerferienZur Vorlage · 20221303 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit Integrationsangeboten während der Sommerferien befasst. Im Fokus stehen dabei Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche, insbesondere im Hinblick auf Integration und Sprachförderung. Die Anfrage fragt nach bekannten Ferienangeboten, die über Fördertöpfe wie „Demokratie leben“ oder „FIT in Deutsch“ laufen, sowie nach Angeboten, die das Integrationsamt selbst organisiert. Zudem wird nach der Mehrsprachigkeit bei der Bewerbung dieser Angebote, etwa auf Ukrainisch und Englisch, sowie nach Möglichkeiten zur Einbindung von pädagogischen Fachkräften mit ukrainischer Sprachkompetenz gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Auswirkungen der Verpflichtung zu kostenlosen Integrationskursen für Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem Sommer durch das Jobcenter ausgegeben werden. Hierbei wird nach der Einbindung der zuständigen Fachstellen der Verwaltung in den Planungsprozess und deren Berücksichtigung des erwarteten Mehrbedarfs gefragt. Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach bestehenden oder geplanten Formaten, um Geflüchteten aus der Ukraine eine direkte Kommunikation ihrer Bedarfe und Problemlagen gegenüber dem Integrationsamt, dem Kommunalen Integrationszentrum oder der Stabsstelle Integration zu ermöglichen. Die Antworten sollen auch dem Integrationsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung gestellt werden.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.14Kostenlose MenstruationsartikelZur Vorlage · 20221325 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 27. Mai 2021 angefordert. Der betreffende Beschluss sieht vor, Schulen aller Schulformen mit kostenlosen Menstruationsartikeln zu versorgen. Hierzu sollen vandalismussichere Spender für Binden und Tampons sowie entsprechende Mülleimer installiert werden. Die entsprechenden Mittel hierfür wurden im aktuellen Haushalt der Stadt Bochum bereitgestellt.
Mit der Anfrage werden konkrete Fragen zur Beschaffung der Spender gestellt. Es wird nach dem aktuellen Stand bei der Anschaffung der vandalismussicheren Vorrichtungen gefragt. Zudem möchte die Fraktion wissen, wann mit einer Ausstattung der Schulen durch diese Spender zu rechnen ist. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Zeitpunkt, an dem dem Rat der Stadt ein Konzept zur Ausstattung aller öffentlichen Gebäude vorgelegt wird.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.15Denkmalschutz in Bochum nach der Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRWZur Vorlage · 20221326 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat eine Anfrage zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW und deren Auswirkungen auf Bochum gestellt. Durch die Verabschiedung der Gesetzesvorlage im April 2022 durch den Landtag verschieben sich Kompetenzen in Denkmalfragen hin zu den Kommunen, was die Arbeit der Bochumer Verwaltung beeinflusst.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur personellen und organisatorischen Situation der Unteren Denkmalbehörde. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Gesetzesnovelle sowie um Informationen zur aktuellen Personalausstattung und zu erwartenden Veränderungen im Zuge der neuen Regelungen. Dabei wird auch nach der künftigen Entwicklung der Arbeitsbelastung sowie nach möglichen Maßnahmen zur Qualifizierung der Bediensteten gefragt.
Zudem werden die potenziellen Konsequenzen für die Bochumer Denkmäler sowie die notwendigen Maßnahmen und Mittel zur Aufrechterhaltung des bestehenden Schutzniveaus thematisiert. Die Beantwortung der Anfrage soll auch dem Ausschuss für Kultur und Tourismus vorgelegt werden.
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- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 4.16Fehlende Kitaplätze in BochumZur Vorlage · 20221327 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, in der die Verfügbarkeit von Kitaplätzen in der Stadt thematisiert wird. Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über einen Mangel an Betreuungsplätzen sowohl im U3- als auch im Ü3-Bereich.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Informationen zu der Anzahl der Eltern angefordert, die laut den Daten des Familienbüros derzeit noch nach einem Kitaplatz suchen. Zudem wird nach dem Stand des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz gefragt, wobei insbesondere die Anzahl der erfolglosen Anträge sowie Fälle, in denen bereits eine juristische Vertretung erfolgt, erfragt werden.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die personelle Ausstattung des Familienbüros und die Frage, ob diese für die Vermittlung von Plätzen ausreichend ist. Darüber hinaus wird angefragt, ob bei der Vergabe der verbleibenden Plätze über das Familienbüro eine Bevorzugung von alleinerziehenden Eltern vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Kooperationsmodell ENNI Energienetze Rheinberg GmbH & Co. KGErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 6 (AfD/FDP)
- 5.2WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) Fläche Prinz-Regent-Straße, Anteilskauf: Erwerb der Geschäftsanteile „Projekt Wohlfahrtstraße GmbH“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.3GELSENWASSER AG hier: Erwerb von Gesellschaftsanteilen an der Bürgerwindräder Rheinberg GmbH & Co. KG und der Betreibergesellschaft Bürgerwindräder Rheinberg mbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)
- 5.4Vertrag besonderer Art / Beherbergungsvertrag im Rahmen der Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW -Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Fragwürdige Tarifentscheidungen im Stadtwerkedrivetarif
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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