Denkmalschutz in Bochum nach der Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat eine Anfrage zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW und deren Auswirkungen auf Bochum gestellt. Durch die Verabschiedung der Gesetzesvorlage im April 2022 durch den Landtag verschieben sich Kompetenzen in Denkmalfragen hin zu den Kommunen, was die Arbeit der Bochumer Verwaltung beeinflusst.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur personellen und organisatorischen Situation der Unteren Denkmalbehörde. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung der Gesetzesnovelle sowie um Informationen zur aktuellen Personalausstattung und zu erwartenden Veränderungen im Zuge der neuen Regelungen. Dabei wird auch nach der künftigen Entwicklung der Arbeitsbelastung sowie nach möglichen Maßnahmen zur Qualifizierung der Bediensteten gefragt.
Zudem werden die potenziellen Konsequenzen für die Bochumer Denkmäler sowie die notwendigen Maßnahmen und Mittel zur Aufrechterhaltung des bestehenden Schutzniveaus thematisiert. Die Beantwortung der Anfrage soll auch dem Ausschuss für Kultur und Tourismus vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 05.05.2022kein Ergebnis hinterlegt
✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz