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Beschlussvorlage der Verwaltung

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom .05.2022

20220366 05.05.2022 Ordnungs- und Veterinäramt

🟢 Beschlossen 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/AfD/PAR&StG/UWG:FB/FDP)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neuregelung der Verkaufsöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2022 vorgelegt. Ziel der ordnungsbehördlichen Verordnung ist es, im Rahmen von örtlichen Festen, Märkten und Veranstaltungen die Öffnung von Verkaufsstellen in bestimmten Stadtteilen zu ermöglichen. Die Initiative geht auf Anregungen des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. zurück.

Die Vorlage sieht für verschiedene Termine eine Öffnungszeit von 13:00 bis 18:00 Uhr vor. Im Juni sind Öffnungen in Bochum-Linden, Bochum-Langendreer sowie in der Innenstadt im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie dem Food-Truck-Festival „Hüftgold“, dem Fest „Bänke raus“ und dem Stadtpicknick geplant. Weitere Termine umfassen das Weinfest und den Musiksommer in der Innenstadt am 28. August, die „Lindener Meile“ am 11. September sowie das Wattenscheider Weinfest am 18. September. Ein weiterer Termin ist für den 11. Dezember anlässlich des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt vorgesehen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei öffentlichem Interesse erlaubt. Die Verordnung legt fest, dass die Öffnung nur stattfinden darf, wenn die jeweiligen Veranstaltungen tatsächlich durchgeführt werden. Bei Verstößen gegen die festgelegten Zeiten können Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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