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Antwort der Verwaltung

Entlastung der Verbraucher durch Wegfall der EEG-Umlage

20220947 05.05.2022 Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Entlastung der Verbraucher durch Wegfall der EEG-Umlage · 01.04.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Bochumer Rates vom 1. April 2022 stellte die AfD-Fraktion eine Anfrage zur geplanten Abschaffung der EEG-Umlage durch die Bundesregierung. Die Anfrage bezog sich auf die Information, dass die EEG-Umlage in Höhe von 3,723 ct/kWh ab Juli 2022 entfallen soll. Dabei wurde gefragt, ob die Stadtwerke Bochum diese Entlastung an die Verbraucher weitergeben werden und falls nicht, welche Gründe dafür vorliegen.

Die Verwaltung beantwortete die Anfrage im Rahmen der Vorlage Nummer 20220947. Die Stadtwerke Bochum gaben an, die Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh auf 0,0 ct/kWh zum 1. Juli 2022 vollständig an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben.

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