Bochum Transparent

← Alle Vorlagen

Antwort der Verwaltung

Vorkaufsrechtsatzung als Instrument der Stadtentwicklung

20220914 05.05.2022 Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ zur Nutzung von Vorkaufsrechtssatzungen als Instrument der Stadtentwicklung reagiert. Gegenstand der Anfrage waren die grundsätzliche Bewertung, mögliche Einsatzgebiete sowie die Ausgestaltung solcher Konzepte in Bochum.

Nach Angaben der Verwaltung dienen Vorkaufsrechtssatzungen der Sicherung der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung. Auf Basis des Baugesetzbuches kann die Stadt bei Meldung eines Grundstücksgeschäfts durch einen Notar prüfen, ob sie zu den ausgehandelten Konditionen als Käuferin in den Vertrag eintritt. Dies gilt für unbebaute Flächen innerhalb gültiger Bebauungspläne sowie bebaute Grundstücke außerhalb dieser Pläne. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Verkäufe an nahe Angehörige. Die Verwaltung führt aus, dass dieses Instrument keine Enteignung darstellt, da es keinen Verkauf erzwingt und die Eigentümer finanziell nicht schlechter stellt.

Als vorteilhaft für die Stadtentwicklung werden solche Satzungen in Gebieten mit besonderen städtebaulichen Problemstellungen eingestuft. Ein bereits beschlossenes Beispiel ist die Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1011- Fritz-Reuter-Straße Nord. Ziel solcher Maßnahmen ist es, die Verhandlungsposition der Stadt zu stärken und die Umsetzung städtebaulicher Ziele zu unterstützen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach

Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz