Kindertagespflegerichtlinie der Stadt Bochum; Erhöhung des Tagespflegegeldes; Änderung der Anlage A
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Kindertagespflegerichtlinie vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen in der Anlage A. Ab dem 1. August 2022 soll der Stundensatz für die Zuschüsse um 1,02 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung orientiert sich an der Fortschreibungsrate der Kindpauschalen für Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz.
Im Rahmen der Änderung erhöht sich der Stundensatz in der Qualifikationsstufe 1 von 2,60 Euro auf 2,63 Euro und in der Qualifikationsstufe 2 von 5,30 Euro auf 5,35 Euro. Zudem soll die Anlage A um eine Regelung ergänzt werden, wonach sich die Geldleistungen künftig jeweils zum 1. August eines Jahres entsprechend der Fortschreibungsrate des Kinderbildungsgesetzes anpassen.
Die Grundlage für diese Anpassung bildet die Entwicklung der Kosten für pädagogisches Personal sowie des allgemeinen Verbraucherpreisindex. Durch die Erhöhung der Zuschüsse entstehen der Stadt Bochum jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 150.000 Euro, die in der aktuellen und der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt wurden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.03.2022Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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