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Beschlussvorlage der Verwaltung

Intendanz Schauspielhaus Bochum AöR hier: Genehmigung von Beschlüssen des Verwaltungsrates Schauspielhaus

20220080 05.05.2022 Dezernat IV - Bildung, Integration, Kultur und Sport

🟢 Beschlossen 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 10 (AfD/PAR&StG/UWG:FB)dafür: 58 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wiederbestellung des Intendanten des Schauspielhauses Bochum AöR entscheiden. Der Verwaltungsrat des Theaters hat beschlossen, die künstlerische Leitung für weitere drei Spielzeiten im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2026 zu beauftragen.

Mit dieser Wiederbestellung ist zudem die Verpflichtung verbunden, eine Anpassung der finanziellen Zuschüsse vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsaufstellung eine Erhöhung des Zuschusses von bis zu zwei Prozent der jährlichen Tarifsteigerungen zu berücksichtigen. Hintergrund ist die Sicherstellung der künstlerischen Arbeit, da die Personalkosten den wesentlichen Teil der Ausgaben ausmachen und deren Steigerung ohne entsprechende Refinanzierung zu einer Reduzierung des künstlerischen Budgets führen würde.

Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Höhe der tatsächlichen Tarifabschlüsse ab. Geht man von einer Steigerungsrate von mindestens zwei Prozent aus, ergibt sich für das Jahr 2024 ein Mehraufwand von etwa 418.000 Euro. Bis zum Jahr 2026 könnte sich dieser kumulierte Mehrbedarf auf rund 1,28 Millionen Euro erhöhen. Die entsprechende Anpassung der Zuschüsse soll in den Haushaltsplanungen für die Jahre 2023 bis 2026 berücksichtigt werden.

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