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Beschlussvorlage der Verwaltung

Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Teilbeschluss für das Änderungsverfahren 03 BO (Berliner Straße / Ottostraße) und Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 03a BO (Berliner Straße) in Bochum

20220176 05.05.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung schlägt vor, das Änderungsverfahren 03 BO des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr für den Bereich Berliner Straße und Ottostraße in zwei separate Verfahren aufzuteilen. Konkret sollen die Verfahren 03a BO (Berliner Straße) und 03b BO (Berliner Straße / Ottostraße) gebildet werden.

Für das Verfahren 03a BO wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beantragt. Dieses Verfahren umfasst Teilbereiche der Gewerbegebiete Wattenscheid West und Fröhliche Morgensonne. Ziel ist die Anpassung der Flächennutzung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel hin zu Gewerbeflächen bzw. Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen. Diese Änderung dient der Angleichung an den aktuellen Masterplan Einzelhandel der Stadt Bochum und soll die Rechtssicherheit für künftige Bebauungspläne gewährleisten.

Die Fortführung der ursprünglichen Teile I und II des Verfahrens wird als nicht dringlich eingestuft, sodass deren Bearbeitung nach dem Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr erfolgen soll. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für das Verfahren 03a BO ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Der Rat der Stadt Bochum soll zudem die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen zur Kenntnis nehmen.

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