Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom __.05.2022 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vorgelegt. Der Antrag regelt die Ausnahmegenehmigungen für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2022, bei denen Verkaufsstellen in den Zeiträumen von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet werden dürfen.
Für den 12. Juni 2022 sind Öffnungen in den Stadtteilen Bochum-Linden, Bochum-Langendreer und Bochum-Wattenscheid-Mitte im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“, des Festes „Bänke raus“ sowie des Festes „WAT 605“ vorgesehen. In der Bochumer Innenstadt sind Öffnungen für das Stadtpicknick am 19. Juni, das „Weinfest und Musiksommer“ am 28. August sowie für den Weihnachtsmarkt am 11. Dezember beantragt. Weitere Termine umfassen die „Lindener Meile“ am 11. September in Bochum-Linden und das „Wattenscheider Weinfest“ am 18. September in Bochum-Wattenscheid-Mitte.
Die Verordnung sieht vor, dass eine Öffnung der Verkaufsstellen nur zulässig ist, wenn die entsprechende Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Die räumliche Begrenzung der erlaubten Verkaufsöffnungen wird durch beigefügte Pläne definiert, welche die jeweiligen Teilbereiche festlegen. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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