Änderung der Entgeltordnung der Stadt Bochum hier: Änderung der Entgelte für die Kunstsammlung (§§ 1 und 2 A/V/)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltordnung des Kunstmuseums Bochum vorgelegt, die zum 1. Juni 202<0xC2>2 in Kraft treten soll. Die Vorlage sieht vor, die bisherige Bezeichnung „Museum Bochum – Kunstsammlung“ in „Kunstmuseum Bochum“ zu ändern.
Inhaltlich wird der Eintritt in die ständige Sammlung für alle Besucherinnen und Besucher sowie für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei gestaltet. Für Wechselausstellungen werden die Preise angepasst: Eine Einzelkarte kostet künftig 6,00 Euro (ermäßigt 3,00 Euro), während ein Kombiticket für mehrere parallele Ausstellungen 8,00 Euro (ermäßigt 4,00 Euro) kostet. Die Gebühr für Führungen wird auf 63,00 Euro angehoben. Bei besonders aufwendigen Projekten ist das Museum berechtigt, einen Aufschlag von bis zu 5,00 Euro pro Vollzahler zu erheben. Zudem steigt der Preis für die Jahreskarte von 25,00 Euro auf 30,00 Euro (ermäßigt 15,00 Euro). Der Eintritt an jedem ersten Mittwoch im Monat bleibt weiterhin frei.
Die Begründung der Verwaltung liegt in der Förderung eines niederschwelligen Zugangs zur Kunst und der Positionierung des Museums als Treffpunkt. Durch den kostenfreien Zugang zur Sammlung sollen Besucherinnen und Besucher langfristig für das Angebot der Wechselausstellungen sowie das Café-Angebot gewonnen werden. Die Maßnahme führt laut Vorlage zu keinen direkten Kosten im Haushalt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 15.03.2022Einstimmig; Herr Hohmeier hat nicht an der Abstimmung teilgenommen
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