Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.08 - 31.12.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt einen Nachweis über die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2021 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Die Mitteilung bezieht sich auf Beträge zwischen 5.000 Euro und 500.000 Euro gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Gemäß der Haushaltssatzung der Stadt Bochum ist die Kämmerin für die Bereitstellung von Mitteln in einer Spanne zwischen 100.000 Euro und 500.000 Euro zuständig, sofern die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses vorliegt. Für Beträge unter 100.000 Euro ist die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung verantwortlich. Die Vorlage dokumentiert die entsprechenden Vorgänge, wobei Mittelbereitstellungen über 500.000 Euro durch den Rat der Stadt Bochum selbst beschlossen wurden.
Der Nachweis umfasst sowohl investive als auch konsumtive Bereitstellungen. Der Rat der Stadt Bochum wird im Rahmen dieser Mitteilung um Kenntnisnahme gebeten. Eine bereits erfolgte Information über die Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2021 wurde dem Rat im Oktober 2021 vorgelegt.
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