Beirat für Gestaltung und Baukultur: Abberufung und Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum einen Vorschlag zur personellen Neubesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds im Beirat für Gestaltung und Baukultur vorgelegt. Der Beschluss umfasst die Abberufung eines bisherigen Fachmitglieds aus der Architektur sowie die gleichzeitige Berufung eines neuen Mitglieds.
Das Ausscheiden des bisherigen Mitglieds erfolgt auf eigenen Wunsch aufgrund beruflicher Veränderungen, da das entsprechende Architekturbüro künftig in Bochum tätig sein wird. Damit ist eine Unvereinbarkeit mit den geltenden Regeln für die Beiratsmitgliedschaft gegeben. Als Nachfolger wurde ein Architekt vorgeschlagen, der bereits durch seine Expertise bei städtischen Projekten, wie etwa den Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt, zur Stadt beigetragen hat. Die Auswahl erfolgte nach Einhaltung formaler Anforderungen und einem Gespräch mit dem Baudezernat.
Der Beirat fungiert als unabhängiges Sachverständigengremium zur Beratung von baulichen Projekten, Wettbewerben und Bauleitplanverfahren. Die Entscheidung über die personelle Änderung wird in der Ratssitzung am 5. Mai 2022 erwartet. Ziel ist es, dass sich der Beirat in der neuen Konstellation zur Sitzung am 10. Juni 2022 konstituieren kann.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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