Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Vorschlag zur Änderung des Verfahrens für die Wahl der Vertrauenspersonen im Schöffenwahlausschuss vor. Bisher sind zehn bestimmte Organisationen berechtigt, Personen für den Ausschuss zu benennen. Künftig sollen die sieben Vertrauenspersonen auf Vorschlag der Fraktionen gewählt werden.
Diese Umstellung ist im Hinblick auf die nächste Schöffenwahl im Jahr 2023 geplant, für die die neuen Beisitzer bis zum 31. Mai 2023 bestimmt werden müssen. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass der bisherige Kreis der vorschlagsberechtigten Organisationen den aktuellen Querschnitt der Bevölkerung nicht mehr ausreichend abdeckt. Ein neues Verfahren über die Fraktionen wird als praktikabler und sachgerechter eingestuft, da dadurch die Notwendigkeit entfällt, Kriterien für die Auswahl einzelner Organisationen festzulegen oder neue vorschlagsberechtigte Vereine zu prüfen. Den Fraktionen bleibt es jedoch vorbehalten, bei der Besetzung der sieben Positionen weiterhin auf Vorschläge von Organisationen zurückzugreifen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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