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Beschlussvorlage der Verwaltung

Sparkasse Bochum AöR hier: Wiederbestellung von Frau van den Hövel-Meyer als Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Bochum

20220602 05.05.2022 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung geht es um die Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstandes der Sparkasse Bochum. Da die Laufzeit des aktuellen Anstellungsvertrages für dieses Vorstandsmitglied am 31. Dezember 2022 endet, wurde eine Entscheidung über die weitere Berufung notwendig.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2022 einstimmig beschlossen, dem betreffenden Mitglied des Vorstandes eine Wiederbestellung für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren anzubieten. Diese neue Amtszeit soll mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beginnen.

Gemäß den Regelungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates zur Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers. Der Rat der Stadt Bochum ist somit aufgerufen, das Angebot der Wiederbestellung zu genehmigen. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor sie zur Entscheidung in den Rat eingebracht wird.

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