Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 41 MH (Oberheidstraße) in Mülheim an der Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beschließen. Gegenstand der Vorlage ist das Änderungsverfahren 41 MH im Bereich Oberheidstraße in Mülheim an der Ruhr. Die Verwaltung beantragt den Abwägungsbeschluss über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie den Feststellungsbeschluss für das Verfahren.
Die Änderung betrifft eine Fläche von etwa 4,4 Hektar im Stadtteil Dümpten in Mülheim, die an das Essener Stadtgebiet grenzt. Ziel ist die gewerbliche Entwicklung eines Geländes, das derzeit durch Sportanlagen und Flächen für Flüchtlingsunterkünfte genutzt wird. Im aktuellen RFNP ist das Gebiet als Grünfläche, regionaler Grünzug sowie als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Änderung sieht vor, den Bereich als gewerbliche Baufläche im allgemeinen Siedlungsbereich festzulegen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde die Fläche von ursprünglich 6,7 Hektar auf 4,4 Hektar reduziert. Diese Verkleinerung resultiert aus der Anpassung der Planungsmitte parallel zur Bundesautbahn 40, um den bestehenden Grünstreifen entlang der Autobahn zu erhalten. Nach der Beschlussfassung durch die Räte wird das Änderungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Vorlage umfasst zudem einen Umweltbericht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
- 28.04.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke/UWG:FB)
- 30.03.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der Fraktion Die LINKE.
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