Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen Entgeltregelung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant eine Anpassung der Entgeltregelungen für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung der bestehenden Tarife nach einer Überprüfung durch die zuständige Fachabteilung. Dabei werden bestimmte Tarifnummern, die in den Jahren 2019 bis 2021 nicht mehr in Anspruch genommen wurden, ersatzlos gestrichen.
Grund für die Änderung ist die veränderte Verfügbarkeit von Geodaten. Da viele Leistungen mittlerweile als Open Data kostenfrei zur Verfügung stehen oder die entsprechenden Produkte nicht mehr angeboten werden, wird das Portfolio angepasst. Die Neuregelung umfasst unter anderem Entgelte für technische Leistungen, die Reproduktion von Karten in verschiedenen Formaten sowie den Verkauf von Stadtplänen, thematischen Karten und historischen Drucken. Zudem sind Regelungen zu Rabatten für Wiederverkäufer und Endverbraucher sowie zur Abrechnung von Arbeitsleistungen technischer Fachkräfte enthalten.
Von der Erhebung der Entgelte befreit bleiben unter anderem die Einsichtnahme über das Internet, die Nutzung zu wissenschaftlichen oder kulturellen Zwecken ohne kommerziellen Hintergrund sowie die Arbeit von Organisationen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes. Die geplante Änderung der Entgeltregelung soll zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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