Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen Entgeltregelung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aktualisierung und Anpassung der städtischen Entgeltregelung für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster vorgelegt. Der Vorschlag sieht eine Neufassung der Entgeltregelungen vor, um das Leistungsportfolio an den aktuellen Stand anzupassen und Leistungen, die nicht mehr erbracht werden, zu streichen.
Die neuen Tarife umfassen technische Leistungen, kartentechnische Arbeiten wie Reproduktionen, die digitale Bereitstellung sowie den Verkauf von Karten, Büchern und Datenträgern. Für die technische Leistung werden Entgelte zwischen 13,00 und 25,00 Euro pro Viertelstunde festgesetzt. Zudem sind Rabatte für Wiederverkäufer sowie Endverbraucher vorgesehen. Entgeltbefreiungen sind unter anderem für wissenschaftliche Zwecke oder den Katastrophenschutz vorgesehen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen. Hierbei wurden die Tarifnummern 110 und 120 an die landesweite Gebührenordnung angeglichen, was eine Erhöhung der Stundenentgelte im unteren Grenzbereich zur Folge hat. Zudem wurde der Leistungswert von der halben auf die Viertelstunde angepasst und ein neuer Tarif für die digitale Bereitstellung von Kartendaten eingeführt. Die Anpassungen betreffen auch die Preisgestaltung bei Kopien, Scanarbeiten sowie Stadtplänen und thematischen Karten. Durch diese Änderungen werden für das Amt jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 15.000 Euro erwartet. Die Neuregelungen sollen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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