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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 20250750 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Einige Bürger haben im Rahmen einer Einwohnerfrage zur Ratssitzung am 3. April 2025 Fragen zur Anwendung von Quotenregelungen im geförderten Wohnungsbau gestellt. Es wird um Klärung gebeten, ob beim Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße/Stiepeler Straße – die im Oktober 2024 beschlossene Quote von mindestens 40 Prozent auf städtischen Flächen oder die bisherige Regelung von 30 Prozent zur Anwendung kommt. Des Weiteren wird gefragt, welche Quotenregelungen bei mehreren weiteren, noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen, etwa in der Hunscheidtstraße oder der Wilhelm-Leithe-Weg Nord, gelten sollen.
Zudem wird nach dem Fortschritt bei der Umsetzung der Wohnraumschutzsatzung gefragt. Dabei steht die Frage im Raum, ob die zur Umsetzung erforderlichen drei Planstellen bereits geschaffen wurden und ob ein Entwurf der Satzung vorliegt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die geplante Großsporthalle am Festplatz an der Castroper Straße. Es wird nach dem aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie sowie nach etwaigen Zwischenergebnissen gefragt, wobei auf die im Haushalt für 2025 und 2026 vorgesehenen Mittel für Studien und Gutachten verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Wiederwahl von Stadtkämmerin Dr. Eva Maria HubbertZur Vorlage · 20250428 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederwahl von Stadtkämmerin Dr. Eva Maria Hubbert vorgelegt. Da die erste Amtszeit der Beigeordneten am 30. September 2025 endet, sieht der Vorschlag eine Wiederwahl für eine zweite Amtszeit vor. Diese soll mit Wirkung zum 1. Oktober 205 beginnen und gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Dauer von acht Jahren umfassen.
Gleichzeitig mit der Wiederwahl ist eine Änderung der Besoldung vorgesehen. Dr. Hubbert soll ab dem 1. Oktober 2025 in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW eingruppiert werden. Dies führt zu zusätzlichen Personalkosten innerhalb der Produktgruppe Verwaltungsleitung. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2025 werden Mehrkosten von etwa 1.700 Euro brutto veranschlagt. Ab dem Jahr 2026 belaufen sich die jährlichen Personalkosten um etwa 6.900 Euro brutto. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat in der Sitzung am 3. April 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.2Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat)Zur Vorlage · 20250643 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung der Position des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgelegt. Da die Amtszeit von Britta Anger zum 30. April 2025 endet, ist eine Neubesetzung der Stelle erforderlich. Um ein breiteres Bewerberfeld zu erreichen, schlägt das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation vor, die öffentliche Ausschreibung über die externe Personalberatung zfm durchzuführen.
Das Anforderungsprofil wurde im Vorfeld aufgrund rechtlicher Vorgaben der Bezirksregierung überarbeitet. Voraussetzung für die Besetzung sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Sozialwissenschaften, Verwaltungsmanagement, Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften sowie eine mindestens dreijährige Führungserfahrung.
Der Rat soll im Rahmen der Sitzung am 3. April 2025 beauftragen, das Besetzungsverfahren über die Personalberatung sicherzustellen. Nach Abschluss der Bewerbersuche wird der Oberbürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu Gesprächen einladen, um über die Bewerberlage zu berichten. Eine Vorentscheidung über die Besetzung findet in diesen Gesprächen nicht statt. Für das Verfahren sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 24 (CDU/UWG:FB/FDP/Steude)dafür: 54 (SPD/Grüne/BD/FASG/Backs/Dahlmann/Hohmeier/ OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 24 (CDU/UWG:FB/FDP/Steude)dafür: 54 (SPD/Grüne/BD/FASG/Backs/Dahlmann/Hohmeier/ OB) - 1.2.1Öffentliche Ausschreibung Beigeordnete*r (w/m/d) für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat) - Änderungsantrag der Fraktionen CDU, UWG:Freie Bürger, FDP -Zur Vorlage · 20250843 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, UWG: Freie Bürger und FDP haben für die Ratssitzung am 3. April 2025 einen Änderungsantrag mit der Nummer 20250843 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die öffentliche Ausschreibung der Position der Beigeordneten bzw. des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Der Vorschlag sieht vor, dass der Rat die Verwaltung dazu beauftragt, die Ausschreibung auf Grundlage des vorliegenden Ausschreibungstextes durch die Personalberatung zfm vorzunehmen und das Besetzungsverfahren sicherzustellen. Dabei soll die Bewerbungsfrist bis zum 31. Oktober 2025 festgesetzt werden.
Die Begründung der Fraktionen liegt im öffentlichen Interesse an einer Besetzung des Amtes gemäß den Kriterien der Gemeindeordnung. Eine verlängerte Frist soll die Möglichkeit für eine größere Anzahl an Bewerbungen eröffnen. Als Grund wird angeführt, dass sich insbesondere zu Beginn der nächsten Wahlperiode viele potenzielle Bewerber beruflich neu orientieren könnten.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.3Benennung (Bestellung, Vorschlag) einer Vertreterin der Stadt Bochum in den Aufsichtsrat der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH – Nachfolge für die derzeitige Stadträtin für Jugend, Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 20250435 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgelegt. Hintergrund ist das Ausscheiden der derzeitigen Stadträtin für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit aus dem Dienst der Stadt zum 30. April 2025 aufgrund des Eintritts in den Ruhestand.
Mit der Vorlage wird die Abberufung der bisherigen Vertreterin zum Ende April sowie die gleichzeitente Benennung einer Nachfolge zum 1. Mai 2025 beantragt. Der Vorschlag für die neue Vertretung geht vom Oberbürgermeister aus. Die Amtszeit der neu ernannten Person soll der Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates entsprechen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft umfasst insgesamt neun Mitglieder, wobei die Stadt Bochum sechs Vertreter entsendet. Davon ist ein Mitglied der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft. Die weiteren fünf Mitglieder werden vom Rat der Stadt Bochum bestimmt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH hier: Wiederbestellung des GeschäftsführersZur Vorlage · 20250529 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung des Geschäftsführers der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH vorgelegt. Konkret wird die erneute Bestellung von Christian Graumann beantragt, dessen aktuelle Amtszeit am 31. Mai 2026 endet. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der Bestellung bis zum 31. Mai 2031 vor.
Die Grundlage für dieses Verfahren ist der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum, dessen Grundsätze die städtischen Unternehmen berücksichtigen. Nach den Regelungen des Kodex bedarf eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit eines erneuten Beschlusses des zuständigen Gremiums sowie des Rates.
Die GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH fungiert als Komplementärgesellschaft der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG. Die Stadt Bochum ist über verschiedene Beteiligungen, unter anderem an der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH (StwBoH), an der Unternehmensstruktur beteiligt.
Der Beschlussvorschlag durchläuft die vorgesehenen Beratungsschritte. Nach der Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 20. März 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 27. März 2025 ist die Entscheidung im Rat für den 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.5GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH hier: Wiederbestellung des GeschäftsführersZur Vorlage · 20250531 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20250531 liegt dem Rat der Stadt Bochum ein Antrag zur Wiederbestellung des Geschäftsführers der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH vor. Es geht um die erneute Bestellung von Patrick Helmes in dieser Funktion. Die aktuelle Amtszeit von Herrn Helmes endet am 3
- Mai 2026. Der vorliegende Vorschlag sieht eine Verlängerung der Bestellung bis zum 31. Mai 2031 vor.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum, dessen Grundsätze die Unternehmen der Stadt anwenden sollen. Gemäß den Regelungen des PCGK bedarf eine wiederholte Bestellung oder eine Verlängerung der Amtszeit eines erneuten Beschlusses des zuständigen Gremiums sowie des Rates.
Die GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH fungiert als Komplementärgesellschaft der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG. Die Beteiligungsverhältnisse der Stadt Bochum erstrecken sich über die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (StwBoH) auf dieses Unternehmen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 3. April 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.6Benennung von stimmberechtigten Delegierten für Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 10./11. April 2025 in JenaZur Vorlage · 20250608 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) vorgelegt. Die Versammlung findet am 10. und 11. April 2025 in Jena statt. Das Thema der Zusammenkunft lautet „1955 – 2025: 70 Jahre RGRE – 70 Jahre kommunales Engagement für Europa“.
Gemäß der Satzung der Deutschen Sektion des RGRE kann die Stadt vier Delegierte entsenden. Dabei wird angestrebt, dass die Hälfte der entsandten Personen weiblich ist. Der vorliegende Entwurf sieht die Benennung von vier stimmberechtigten Delegierten vor.
Der Entscheidungsprozess zur Vorlage sieht eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 27. März 2025 vor. Die Entscheidung im Rat ist für den 3. April 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6.1Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die Delegiertenversammlung der RGRE am 10./11.04.2025 in Jena - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat"/ "Die Grünen im Rat" / CDU -Zur Vorlage · 20250812 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 03. April 2025 befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die anstehende Delegiertenversammlung der Regionalen Gemeinschaft Ruhr (RGRE). Die Versammlung ist für den Zeitraum vom 10. bis zum 11. April 2025 in Jena angesetzt.
Der Antrag, welcher von Vertretern der SPD-Fraktion, der Grünen-Fraktion sowie der CDU-Ratsfraktion gestellt wurde, regelt die personelle Zusammensetzung der Delegation. Es wird vorgeschlagen, insgesamt vier stimmberechtigte Delegierte zu benennen. Die Liste der zur Benennung vorgesehenen Personen umfasst drei Vertreter der SPD-Fraktion und einen Vertreter der CDU-Ratsfraktion. Mit diesem Änderungsantrag wird die formale Grundlage für die Teilnahme an der RGRE-Delegiertenversammlung in Jena geschaffen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.7Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Entsendung von städtischen Mitarbeiterinnen aus den Kulturinstituten in die Bochumer Kulturkommission)Zur Vorlage · 20250601 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Gründung der Bochumer Kulturkommission als Umsetzung einer Handlungsempfehlung aus dem Kulturentwicklungsprozess vor. Der Rat der Stadt soll der Einrichtung des Gremiums sowie der Entsendung städtischer Mitarbeiterinnen zustimmen. Vorgesehen ist die Entsendung von Eva Busch vom Kunstmuseum und Astrid Thews von der Volkshochschule. Zudem sollen Christiane Peters von den Bochumer Symphonikern und Kassandra Kanthak von der Bochumer Wirtschaftsentwicklung als Vertretungen in die Kommission berufen werden.
Die Kommission hat die Aufgabe, die Kulturverwaltung der Stadt zu beraten und den politischen Gremien des Rates Anregungen und Empfehlungen zu liefern. Die Grundlage für diesen Schritt bildet der seit 2019 laufende Kulturentwicklungsprozess, der die Analyse der kulturellen Situation und die Planung der zukünftigen Entwicklung der Kulturlandschaft zum Ziel hat. Die Zusammensetzung der Kommission umfasst Vertreter aus verschiedenen Bereichen, darunter freie Künstler, Institutionen mit und ohne festen Ort sowie städtische Einrichtungen. Die Auswahl der Mitglieder erfolgte durch ein Online-Wahlverfahren am 27. Februar 2025, an dem 160 Personen teilnahmen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (BD/Backs/Steude)dagegen: 1 (Hohmeier)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Dahlmann/ OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 7 (BD/Backs/Steude)dagegen: 1 (Hohmeier)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Dahlmann/ OB) - 1.7.1Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Entsendung von städtischen Mitarbeiterinnen aus den Kulturinstituten in die Bochumer Kulturkommission) - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20250828 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Dr. Volker Steude von der Fraktion Die STADTGESTALTER hat einen Änderungsantrag zur 38. Sitzung des Rates am 3. April 2025 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Kulturentwicklungsprozess und die geplante Entsendung von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Kulturinstituten in eine Kulturkommission.
Der Antrag sieht vor, die bestehende Beschlussvorlage zu ersetzen. Ab dem 1. November 2025 soll der Kulturausschuss um jeweils ein beratendes Mitglied sowie drei Stellvertreter ergänzt werden. Die Vorschläge für diese Mitglieder sollen von verschiedenen Gruppen stammen, darunter freien Künstlerinnen und Künstlern, freien Institutionen mit und ohne festem Ort, Festivals und Veranstaltungsreihen sowie städtischen Kulturinstitutionen, Kultureinrichtungen des Landes und Stiftungen.
Gleichzeitig sieht der Antrag vor, auf die Bildung einer separaten Kulturkommission zu verzichten. Die Begründung führt an, dass durch die Erweiterung des Kulturausschusses eine direkte Diskussion und Entscheidung in einem Gremium ermöglicht werden soll, in dem Politik, Verwaltung und Kulturschaffende vertreten sind. Damit sollen die Entscheidungsprozesse in städtischen Kulturangelegenheiten gebündelt und die Schaffung zusätzlicher Gremien vermieden werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- im AKT am 12.03.2025 einstimmig beschlossener Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat"
- 1.8Beteiligung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn Aktiengesellschaft (BOGESTRA) an dem Digitalisierungsprojekt Mobility Inside hier: Liquidation der Gesellschaften wegen Einstellung des GeschäftsbetriebsZur Vorlage · 20250505 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Liquidation der Mobility Inside Gesellschaften vorgelegt. Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (BOGESTRA) hält Beteiligungen an der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG sowie an der Mobility Inside Verwaltungs GmbH. Das Ziel dieser Gesellschaften war die Vernetzung verschiedener Verkehrsunternehmen und Tarife über eine gemeinsame Plattform.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und der Einführung des bundesweiten Deutschlandtickets ist das Geschäftsmodell als nicht mehr tragfähig eingestuft worden. Der operative Geschäftsbetrieb wurde zum 30. April 2023 eingestellt, wobei die Mitarbeiter größtenteils in die Muttergesellschaften übernommen werden konnten.
Der Rat der Stadt Bochum soll der beabsichtigten Liquidation der Mobility Inside Holding GmbH & Co. KG, der Mobility Inside Verwaltungs GmbH und der Mobility Inside Plattform GmbH zustimmen. Die Abwicklung der Gesellschaften wird federführend durch die Stadtwerke München durchgeführt und wird voraussichtlich etwa drei Jahre in Anspruch nehmen. Für die BOGESTRA entstehen im Jahr 2025 keine neuen finanziellen Belastungen, da die Beteiligungen bereits in den Vorjahren wertberichtigt wurden und die Gesellschaften über ausreichende Mittel für die Durchführung der Liquidation verfügen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9VBW Bauen und Wohnen GmbH: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20250445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 202
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der VBW Bauen und Wohnen GmbH zur Zustimmung des Plans anweist. Die Stadt ist mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit rund 68,9 Prozent an der Gesellschaft beteiligt.
Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2025 ein Investitionsvolumen von 59,8 Millionen Euro vor. Davon entfallen etwa 30,1 Millionen Euro auf Modernisierungsmaßnahmen und rund 28,9 Millionen Euro auf Neubauprojekte. Für das Jahr 2025 ist der Start von Neubauprojekten mit insgesamt 90 Wohneinheiten geplant. Im Bereich der Modernisierung sollen 307 Wohnungen energetisch optimiert werden. Das Bauträgergeschäft wird im Planjahr nicht weitergeführt.
An Umsatz wird ein Anstieg auf 96 Millionen Euro gegenüber der Hochrechnung für 2024 erwartet. Der Jahresüberschuss soll sich auf 9,4 Millionen Euro belaufen. Die Planung berücksichtigt Faktoren wie die Entwicklung der Bau- und Energiepreise sowie die Zinslage. Bei den Aufwendungen wird ein Anstieg der Personalkosten durch tarifliche Anpassungen sowie ein Zinsaufwand in Höhe von 9,2 Millionen Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (Hohmeier)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Backs/Dahl- mann/Steude/OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, bei einer Enthaltung (FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 1 (Hohmeier)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Backs/Dahl- mann/Steude/OB) - 1.10SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20250460 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im April 2025 über den Wirtschaftsplan 2025 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung legt vor, dass die Erträge im kommenden Geschäftsjahr voraussichtlich 47,6 Millionen Euro betragen werden, während die Aufwendungen auf 48,4 Millionen Euro geschätzt werden. Daraus resultiert ein Plan-Fehlbetrag von 784.175 Euro, der durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll.
Die Planung berücksichtigt geplante Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von 1,1 Millionen Euro sowie die Auswirkungen von Sanierungsprozessen, deren Effekte erst im zweiten Halbjahr 2025 vollumfänglich greifen. Auf der Erlösseite sind Erhöhungen bei den Pflegesätzen, Investitionskosten sowie Einnahmen aus dem Haus an der Sommerdellenstraße eingerechnet. Die Gesamtkapazität der Pflegeplätze beläuft sich auf 722. Für die Jahre 2026 bis 2029 prognostiziert der Plan wieder jährliche Überschüsse. Die Personalkosten beinhalten eine geplante Tariferhöhung von 4,5 Prozent sowie die Kosten für die neue Einrichtung an der Sommerdellenstraße.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP) - 1.11Wirtschaftspläne des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für das Jahr 2025Zur Vorlage · 20250514 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2025 für den Konzern der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) und dessen Tochtergesellschaften vorgelegt. Die Vorlage umfasst die wirtschaftliche Planung für verschiedene Unternehmen, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum, die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH.
Für die ewmr wird für das Jahr 2025 ein Jahresverlust von 34,1 Millionen Euro erwartet, wobei die Umsatzerlöse auf 453 Millionen Euro sinken sollen. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum sieht sich aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages mit einem Verlust von 34,4 Millionen Euro konfrontiert, den die ewmr auszugleichen hat.
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant ein Investitionsprogramm von 86,2 Millionen Euro und sieht eine Gewinnabführung von 75 Millionen Euro an die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH vor. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH sieht ein Investitionsvolumen von 34,5 Millionen Euro vor, während die Stadtwerke Bochum GmbH Investitionen in Höhe von 5,4 Millionen Euro plant.
Weitere Wirtschaftspläne beinhalten die Glasfaser Ruhr GmbH & Co. KG mit einem geplanten Jahresüberschuss von 8.000 Euro sowie die WasserWelten Bochum GmbH, deren Verlust von 11,3 Millionen Euro durch die Holding ausgeglichen werden soll. Für das Jahr 2025 sind keine weiteren Einlagen der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.12Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20250517 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan 2025 der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) vorgelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Plan bereits beraten und empfiehlt dessen Zustimmung. Mit dem Beschluss soll die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 umfasst in seiner aktuellen Fassung lediglich den Erfolgsplan. Dies begründet sich unter anderem durch ein laufendes Vergabeverfahren zur Funktionalen Leistungsbeschreibung, welches im laufenden Jahr abgeschlossen werden soll. Die BoSB wurde rückwirkend zum 1. Januar 20
Die BoSB wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 gegründet, wobei die Abrechnung für das Jahr 2024 noch über den VfL Bochum sowie die Stadt Bochum erfolgte.
Die Einnahmen des Plans resultieren primär aus Gewerbemieten und Pachten, etwa durch die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA für das Stadiongelände sowie durch Verträge mit dem Tennis- und Hockeyclub e.V. und der Deutschen Funkturm GmbH. Auf der Ausgabenseite sind vor allem Kosten für die Instandhaltung von Sportflächen, Parkflächen und dem Ruhrstadion sowie Abschreibungen und Versicherungen aufgeführt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.13Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2023 bis 31.07.2024 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20250489 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Vorlage gemacht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 54.781,84 Euro. Dieser Wert liegt unter dem im Wirtschaftsplan kalkulierten operativen Fehlbetrag von 2.313.100 Euro.
Die Gesamtleistung der Spielzeit stieg von 25.924 TEUR im Vorjahr auf 27.568 TEUR an, wobei der städtische Zuschuss 21.463 TEUR betrug. Demgegenüber standen Gesamtaufwände von rund 27.623 TEUR. Als Einflussfaktoren werden steigende Energie- und Personalkosten sowie die Inflation angeführt. Gleichzeitig konnten die Umsatzerlöse durch einen ausgeweiteten Spielbetrieb gesteigert werden, was sich in einer Erhöhung der Besucherzahlen von 125.908 auf 143.737 Gäste widerspiegelt. Der ausgewiesene Fehlbetrag wird durch Rücklagen aus Vorjahren gedeckt.
Mit der Vorlage wird zudem beantragt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Des Weiteren soll dem Vorstand der Anstalt, bestehend aus dem Intendanten Johan Simons sowie den Kaufmännischen Direktoren Dr. Matthias Nowicki (bis 30.11.2023) und Thomas Kipp (ab 01.12.2023), sowie dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Punkt 1-3 der VorlageEinstimmig nach BeschlussvorlagePunkt 4Einstimmig nach BeschlussvorlageBefangenheiten: 2
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.14Zweite Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung der Stadt Bochum über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“Zur Vorlage · 20250251 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderungssatzung der Unternehmenssatzung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom 2. Mai 2024, wonach die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum zum 1. August 2025 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die bestehende Anstalt integriert werden sollen.
Mit dieser Änderung werden die institutionellen Voraussetzungen für den Betrieb der erweiterten Anstalt geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist eine Selbstbindungserklärung, die die Regelungen zum Personalübergang der betroffenen Beschäftigten aus den bisherigen Ämtern der Bochumer Symphoniker und des Planetariums festlegt.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Grundstücke, Gebäude und wesentliche Betriebsvorrichtungen im Eigentum der Stadt verbleiben. Die Verwaltung strebt eine Struktur an, in der die bisherigen gemeinnützigen Betriebe der Art (BgA) fortgeführt werden und die notwendigen Immobilien an die AöR verpachten. Damit soll die steuerliche Gemeinnützigkeit durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Institutionen sichergestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Änderungssatzung sowie die Selbstbindungserklärung in der vorliegenden Form zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.15Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 20250485 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250485 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) beantragt. Hintergrund der Anpassungen ist die Umsetzung von Bürokratieerleichterungen nach dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW).
Der Mehrheitsgesellschafter der FMR, der Regionalverband Ruhr (RVR), hat bereits beschlossen, diese Erleichterungen in den Gesellschaftsverträgen seiner Beteiligungsunternehmen umzusetzen. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen unter anderem die Möglichkeit, die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat zusätzlich über ein Gremieninformationssystem einzuberufen sowie die Anpassung von Regelungen zu Umlaufbeschlüssen und zur geschlechtergerechten Sprache. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Offenlegung der Organvergütung. Während die Stadt Bochum für ihre eigenen Beteiligungen die individuelle Offenlegung der Bezüge beibehalten hat, sieht der Beschluss des RVR den Verzicht auf diese detaillierte Ausweisung vor. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt als Minderheitsgesellschafter bei der FMR diesem Vorgehen des Mehrheitsgesellschafters anschließt.
Nach einer Beschlussfassung durch den Rat muss die Änderung der Kommunalaufsicht, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, angezeigt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.16Anpassung der Tarife der Bochumer SymphonikerZur Vorlage · 20250333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Tarife der Bochumer Symphoniker für die Spielzeit 2025/2026 vorgelegt. Die Neugestaltung soll der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung sowie gestiegenen Personal- und Betriebskosten Rechnung tragen. Dabei wurden die Preise nach einem Vergleich mit regionalen Mitbewerbern marktorientiert angepasst.
Die Vorlage sieht eine detaillierte Neuregelung der Entgelte für verschiedene Konzertformate im Großen und Kleinen Saal vor. Dies umfasst unter anderem die Reihen BoSy Concerto, Pur, Familie, Matinée sowie die symphonischen Konzerte. Um die Flexibilität zu erhöhen, wird das Angebot der Wahlabonnements von einer auf zwei Varianten erweitert. Bei bestimmten Formaten kann zudem auf Plärke in der Galerie verzichtet werden, um eine engere Verbindung zwischen Bühne und Publikum zu ermöglichen. Die Preisgestaltung berücksichtigt auch die im Rat beschlossenen Pauschalen für das Kulturticket der Bogestra.
Neben den regulären Tarifen bleiben Ermäßigungen für Jugendliche, Studierende, Auszubildende sowie Inhaber des Bochum-Passes bestehen. Auch für Mitglieder der Bochumer Symphoniker und andere Institutionen sind vergünstigte Preise vorgesehen. Freikarten werden unter bestimmten Bedingungen für das Jugendsinfonieorchester der Musikschule sowie für die Organisation „Kulturpott“ bereitgestellt. Die Vorlage wird im März 2025 in den zuständigen Ausschüssen beraten und soll im April 2025 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)dagegen: 5 (BD/FASG)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/OB)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD; FASG)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; OB)
- 12.03.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:1 (BD)Dafür:13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Steude)dagegen: 5 (BD/FASG)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/OB) - 1.16.1Anpassung der Tarife der Bochumer Symphoniker - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20250829 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude von der Fraktion Die STADTGESTALTER hat einen Änderungsantrag zur 38. Sitzung des Rates vorgelegt, der eine Anpassung der Tarife der Bochumer Symphoniker vorsieht. Der Antrag beinhaltet eine Neugestaltung der Preisstrukturen für verschiedene Konzertformate. Konkret werden neue Preisstufen für Formate wie BoSy Pur, BoSy Meisterstücke sowie für die Themenreihe und Sonderkonzerte definiert. Die Regelung umfasst zudem unterschiedliche Preiskategorien sowie Ermäßigungen für verschiedene Abonnement-Modelle. Für ermäßigte Karten wird ein einheitlicher Preis von 50 Prozent des Normal- bzw. Abopreises festgelegt.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Einführung eines Mechanismus zur regelmäßigen Preisanpassung. Zukünftig sollen die Eintrittspreise alle zwei Jahre auf Basis der Entwicklung des deutschen Verbraucherpreisindex angepasst und auf volle Eurobeträge gerundet werden. Als Begründung für diesen Vorschlag führt Dr. Steude eine Vereinfachung der Tarifstruktur sowie die Notwendigkeit an, den Anstieg des Verbraucherpreisindex um 16,2 Prozent seit der letzten Anpassung zu berücksichtigen. Zudem soll durch die Anpassung der Preise in den höheren Preiskategorien die Subventionierung von Menschen mit geringerem Einkommen beibehalten werden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.17Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (Elternbeitragssatzung)Zur Vorlage · 20250123 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant zum 1. August 2025 die Einführung einer einheitlichen Elternbeitragssatzung. Diese soll die bisher getrennten Regelungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Schulen zusammenführen. Die neue Satzung ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2027. Die Zusammenlegung dient der Vereinfachung der Verwaltungsprozesse, insbesondere im Hinblick auf die geplante Einrichtung eines zentralen Einnahmenbüros für alle Betreuungsmaßnahmen.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die einheitliche Anhebung der Beitragsfreigrenze auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 40.000 Euro für alle Betreuungsformen. Für Einkommensgruppen oberhalb dieser Grenze werden die Beiträge um 25 Prozent reduziert. Zudem erfolgt eine Angleichung der Einkommensstufen zwischen der Kita-Betreuung und der Schulbetreuung, um die Beitragsgerechtigkeit zu erhöhen. Im Bereich des offenen Ganztags werden die Beiträge für Einkommen bis 125.000 Euro auf 195 Euro und für Einkommen über 125.000 Euro auf 215 Euro festgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen führt die Anpassung bei der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zu einer kalkulierten Mindereinnahme von etwa 4,5 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 202kom, was bereits in den Haushaltsberatungen berücksichtigt wurde. Für die Schulbetreuung werden durch die neuen Einkommensgruppen keine Veränderungen der veranschlagten Haushaltspositionen erwartet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Steude) - 1.18Verlängerung des bestehenden Zukunftsvertrags mit Kita-Trägern der freien JugendhilfeZur Vorlage · 20250353 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den bestehenden „Zukunftsvertrag Kitas“ mit den Trägern der freien Jugendhilfe in Bochum um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerung soll bis zum 31. Juli 2027 gelten. Damit wird die aktuelle Befristung, die zum 31. Juli 2026 endet, angepasst. Ziel der Maßnahme ist es, den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter voranzutreiben, um eine vollständige Deckung des Bedarfs zu erreichen. Derzeit liegt die Versorgungsquote für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren bei 96,3 Prozent.
Der Vertrag sieht vor, dass die Stadt die Trägeranteile in einem dreistufigen Verfahren übernimmt. Die Voraussetzungen für diese Übernahme umfassen unter anderem die Schaffung zusätzlicher Plätze, die Beibehaltung bestehender Einrichtungen sowie die Begrenzung von Schließtagen. Alle bisherigen Bestandteile des Vertrages, wie etwa Regelungen zur Flexkita oder zu Schließzeiten, sollen unverändert fortbestehen.
Die Finanzierung der Zukunftsverträge ist bereits in der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit der Notwendigkeit, die wirtschaftliche Basis der Träger zu sichern und den weiteren Ausbau des Kita-Angebots zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.19Entscheidung über die Anwendung der Opt-Out Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete in BochumZur Vorlage · 20250437 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20250437 den Vorschlag vorgelegt, von der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete abzusehen. Die Bezahlkartenverordnung NRW sieht die Bereitstellung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich über eine Bezahlkarte vor, lässt den Kommunen jedoch die Option, diese Regelung nicht anzuwenden.
Das Amt für Soziales empfiehlt die Inanspruchnahme der sogenannten Opt-Out-Regelung. Als Gründe für diesen Vorschlag werden verschiedene administrative Faktoren angeführt. Dazu zählen die noch ungeklärte technische Umsetzung von Einschränkungen im Überweisungsverkehr sowie das Fehlen von Schnittstellen zwischen dem neuen System und den bestehenden kommunalen Fachverfahren. Die Verwaltung weist zudem auf einen möglichen Anstieg des Verwaltungsaufwands durch notwendige Einzelfallentscheidungen und Verwaltungsakte hin. Auch die rechtliche Unsicherheit aufgrund möglicher gerichtlicher Entscheidungen wird als Faktor genannt. Eine Evaluierung der Entscheidung ist für das Jahr 2026 geplant. Der Rat der Stadt wird die Vorlage nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 27. März 2025 voraussichtlich am 3. April 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.19.1Entscheidung über die Anwendung der Opt-Out Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20250838 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 3. April 2025 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Anwendung der Opt-Out-Regelung bezüglich einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum.
Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu beauftragen. Dabei soll ausdrücklich von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW kein Gebrauch gemacht werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass das aktuelle System der Bargeldauszahlung von Sozialleistungen eine Anfälligkeit für Missbrauch aufweise und die Einführung der Bezahlkarte den Verwaltungsaufwand senken könne. Durch die Bereitstellung der Leistungen als Guthabenkarte soll die Auszahlung von Bargeld weitgehend entfallen. Dies diene dazu, illegale Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden und sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt vor Ort verwendet wird. Zudem wird angeführt, dass durch diese Maßnahme die Schlepperkriminalität bekämpft werden könne. Der Antrag verweist zudem auf die Bemühungen von kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte mit einheitlichen Standards in Nordrhein-Westfalen zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.20Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt BochumZur Vorlage · 20243173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage dient der Überarbeitung der bestehenden Regelungen aufgrund von Veränderungen im Baumbestand sowie der Anpassung an das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz NRW.
Im Rahmen der Neufassung entfallen drei bisher geschützte Naturdenkmale, darunter eine Stieleiche in Langendreer und eine Edelkastanie in Querenburg, da diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten oder aufgrund von Schäden nicht mehr die Voraussetzungen für einen Schutzstatus erfüllen. Gleichzeitig werden zwei neue Naturdenkmale, eine Blutbuche in Altenbochum sowie eine Eichen-Gruppe in Wiemelhausen, in das Verzeichnis aufgenommen. Damit umfasst die Verordnung insgesamt 23 Naturdenkmale.
Die Verwaltung hat zudem Änderungsvorschläge des Naturschutzbeirates geprüft. Eine Ausweitung der Schutzbereiche wurde abgelehnt, um die Eigentumsrechte der Grundstücksinhaber nicht zu beeinträchtigen. Auch die Erstellung einer verbindlichen Liste für zukünftige Schutzobjekte wird nicht verfolgt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Durch die Anpassung an das aktuelle Naturschutzrecht wird der Schutzgrund bei bestimmten Objekten von erdgeschichtlichen auf naturgeschichtliche Gründe geändert. Die jährlichen Kosten für die Kontrolle und Pflege der Denkmale werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag(4 Enthaltungen - 2 Dagegen - 5 - Dafür)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Anpassung der Richtlinie „Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum“Zur Vorlage · 20250455 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Richtlinie des Kommunalen Modernisierungsprogramms Bochum für die Förderperiode 2025 bis 2029 vorgelegt. Das Programm dient der Sicherung und Ertüchtigung des Wohnungsbestandes als Reaktion auf den Klimawandel und den demografischen Wandel.
Die angepasste Richtlinie sieht vor, dass künftig auch Immobilien mit zwei Wohneinheiten für eine Förderung in Betracht kommen, während der Fokus weiterhin auf Mehrfamilienhäusern im Einzeleigentum oder in der Hand von Erben- und Wohnungseigentümergemeinschaften liegt. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens sollen bestimmte Maßnahmen mit Pauschalbeträgen bezuschusst werden. Förderfähig bleiben weiterhin die energetische Sanierung der Gebäudehülle, die Fassadengestaltung, der Barriereabbau sowie der Ausbau von Dachgeschossen und die Umnutzung von Erdgeschossflächen. Maßnahmen wie der Austausch von Heizungsanlagen oder Grünmaßnahmen sind nicht mehr Bestandteil dieses Programms, da hierfür andere Förderinstrumente zur Verfügung stehen.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 550.000 Euro zur Deckung der Förderzuschüsse und der Modernisierungsberatung vorgesehen. Die Beratungsleistungen werden nach Ablauf des bestehenden Vertrages im Jahr 2025 europaweit neu ausgeschrieben. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt Bochum für den 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG) - Beschlossener Änderungsantrag aus dem Haupt- und Finanzausschuss am 27.03.2025
- 1.22Ostpark - Neues Wohnen - hier: Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, zur Vermarktung und zur WirtschaftlichkeitsberechnungZur Vorlage · 20242809 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, Vermarktung und Wirtschaftlichkeit des Projektes „Ostpark – Neues Wohnen“ vor. Im Quartier Feldmark sind die Erschließungsarbeiten für Verkehrs- und Entwässerungsanlagen weitgehend abgeschlossen. Die Lärmschutzwand zum Sheffield Ring soll bis Ende 2024 fertiggestellt werden. Die Quartiersgarage wird voraussichtlich Mitte 2025 fertiggestellt, wobei die Kosten im geplanten Rahmen von etwa 7,2 Millionen Euro liegen.
Die Vermarktung der verschiedenen Abschnitte weist unterschiedliche Entwicklungen auf. In einigen Bereichen, wie dem Block 2 oder dem Abschnitt VA 1, sind Bauarbeiten bereits angelaufen oder Kaufverträge stehen kurz vor dem Abschluss. Für andere Abschnitte, etwa Block 3 sowie die Bereiche 6 und 8, müssen neue Verfahren eingeleitet werden, da interessierte Investoren zurückgetreten sind. Im Bereich VA 9 wurden bereits 22 der 29 Grundstücke verkauft. Für das Quartier Havkenscheider Höhe sind aufgrund noch zu klärender bauordnungsrechtlicher Fragen derzeit keine neuen Erkenntnisse vorhanden.
Die Vorlage sieht vor, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und den Mehraufwand durch zusätzliche Leistungen der NRW.URBAN KE sowie die damit verbundene Erhöhung des Auftragsvolumens zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Information der Verwaltung
- 1.23Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 3. Tranche (2025), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20250211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit hat mit der Vorlagennummer 20250211 die dritte Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum für das Jahr 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Der Entwurf umfasst 21 geplante Aktivitäten, die auf den Beschlüssen der Jahre 2023 und 2024 aufbauen. Die Strategie dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Stadt zu einer klimaneutralen, erneuerbaren Schwammstadt unter Berücksichtigung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem die Entwicklung eines erweiterten Energieberatungsangebots in Zusammenarbeit mit der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, die Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen sowie die Ausweitung des Carsharing-Angebots. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von mobilem Grün in dicht bebauten Gebieten und der Schaffung von Schattenplätzen. Die Umsetzung einiger Projekte, wie die Ausweitung des Carsharings, ist von der Sicherung externer Fördermittel durch Bund oder Land abhängig.
Die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung sind im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen. Für den zentralen Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie stehen im Jahr 2025 nach Abzug der Kosten für die ersten beiden Tranchen etwa 1,4 Millionen Euro für konsumtive Ausgaben sowie 200.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse und wird voraussichtlich am 3. April 2025 im Rat entschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 4 (CDU)Dagegen 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Linke.)Die verwendete Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FASG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei, BSW)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (5 CDU und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FDP/UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 (UWG)Dagegen - 1 (BD)Dafür - 8 (SPD, Grüne)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 05.03.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (FASG)Dagegen:1 (BD)Dafür:9 (SPD, Grüne)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 9 (SPD, Grüne)Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 1.23.1Nachhaltigkeitsstrategie Bochum - hier: 3. Tranche (2025), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1 - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20250830 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Dr. Volker Steude von der Fraktion Die STADTGESTALTER hat einen Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bochum eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die dritte Tranche des Jahres 2025 und schlägt vor, das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 aufzugeben. Stattdessen soll die Stadt das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 anstreben.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen Entwicklungspfad zur Senkung der Treibhausgasemissionen auf Null bis 2040 auszuarbeiten. Dieser Pfad soll für jedes Jahr ab 2026 festlegen, um wie viele Kilotonnen CO2-Äquivalente der Ausstoß reduziert werden soll und welche Maßnahmen hierfür notwendig sind. Ein entsprechender Aktionsplan soll dem neu gewählten Rat in der ersten Sitzung des Jahres 2026 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Antrag begründet die Änderung damit, dass zur Erreichung des Ziels 2035 ab dem Jahr 2023 jährliche Einsparungen von durchschnittlich 150 kt CO2-Äquivalente erforderlich gewesen wären. Da die bisherigen Maßnahmen und Tranchen diese Einsparungen nicht in dem erforderlichen Umfang leisten können, wird eine Anpassung des Ziels sowie die Erarbeitung eines neuen Aktionsplans gefordert.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.23.2Nachhaltigkeitsstrategie Bochum – hier: 3. Tranche (2025) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20250839 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 3. April 2025 einen Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie eingereicht. Mit der Vorlage Nummer 20250839 schlägt die Fraktion vor, die Beschlussfassung zur dritten Tranche des Jahres 2025 inhaltlich zu begrenzen.
Der Antrag sieht vor, eine spezifische Auswahl an Maßnahmen aus der dritten Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie zu verabschieden. Zu den vorgeschlagenen Aktivitäten gehören unter anderem die Entwicklung eines Energieberatungsangebots, die Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen sowie der Aufbau eines Netzes von Mobilitätsstationen zur Verknüpfung von ÖPNV und Sharing-Angeboten. Weitere Punkte umfassen die Integration von mobilem Grün, die Pflanzung von Obstbäumen, die Schaffung von Wasserflächen in thermisch belasteten Gebieten sowie die Dach- und Fassadenbegrünung. Zudem werden die Erstellung einer Karte der Nachhaltigkeitsorte, Maßnahmen zum Hautschutz sowie die Festlegung von Indikatoren zur Kreislaufwirtschaft genannt.
Alle Aktivitäten der dritten Tranche, die nicht explizit in diesem Änderungsantrag aufgeführt sind, sollen aus dem Beschlussvorschlag gestrichen werden. Die Begründung des umweltpolitischen Sprechers Dr. Daniel Obitz führt aus, dass die genannten Maßnahmen als zustimmungsfähig erachtet werden, während andere Vorhaben im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis oder die Belastung der Bürger nicht befürwortet werden.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.24Vorratsflächen für Krisen- und BevölkerungsschutzfälleZur Vorlage · 20250492 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz schlägt vor, die Fläche „An der Landwehr 28“ als Vorratsfläche für den Krisen- und Bevölkerungsschutz vorzuhalten. Ziel der Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit im Ereignisfall sicherzustellen. Die Fläche soll kurzfristig, innerhalb weniger Tage nach Eintritt eines Ereignisses, nutzungsfähig sein.
Die geplante Nutzung umfasst verschiedene Szenarien, darunter die Bereitstellung von Räumen für überörtliche Einsatzkräfte bei Großschadensereignissen, die Einrichtung von Test- und Impfzentren in Pandemiefällen sowie die Unterbringung von Schutzsuchenden oder von Obdachlosigkeit betroffenen Personen. Zudem soll die Fläche für die Verteilung von Jodtabletten im Störfall sowie für die Bearbeitung von Tierseuchenfällen dienen können. Für diese Zwecke ist eine Fläche von mindestens 5.000 Quadratmetern vorgesehen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Fläche während der Zeit der Vorhaltung für temporäre Zwischennutzungen zur Verfügung stehen kann. Aufgrund der Lage und der verkehrlichen Anbindung wird die Eignung der Fläche für diesen Zweck angeführt. Die notwendigen Anschlüsse für die Wasser- und Energieversorgung sollen im Zeitraum der nächsten zwei Jahre erneuert werden. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 3. April 2025 erwartet, nachdem sie zuvor in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.24.1Vorratsflächen für Krisen- und Bevölkerungsschutzfälle - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20250836 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates am 3. April 2025 einen Änderungsantrag mit der Nummer 20250836 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.24, der die Bereitstellung von Vorratsflächen für Krisen- und Bevölkerungsschutzfälle zum Gegenstand hat (Vorlage 20250492).
Mit dem Antrag wird eine Änderung des Punktes 1. c) in der Begründung der ursprünglichen Vorlage angestrebt. Die Änderung sieht vor, die Gewährleistung einer Unterbringung für Personen, die von Massenobdachlosigkeit betroffen sind, in den Text aufzunehmen.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die drei bereits vorhandenen Flächen für den Krisen- und Bevölkerungsschutz bereits in temporäre Wohnanlagen umgewandelt wurden. Für die nun geplante Fläche soll eine Nutzung vorgesehen werden, die ausschließlich dem Krisen- oder Bevölkerungsschutz dient.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 1.25Anregung gem. §24 GO NRW - Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bochum - Mitführen von HundenZur Vorlage · 20250633 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20250633 behandelt eine Anregung gemäß §24 GO NRW zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bochum. Gegenstand der Anregung einer Bürgerin ist die Anpassung der Regelungen bezüglich der Mitnahme von Tieren, insbesondere von Hunden, auf den Friedhofsflächen.
Der Fachbereich Technischer Betrieb, unter der Federführung von Dirk Reckamen, schlägt vor, die Anregung im Zuge des laufenden Überprüfungsprozesses der Friedhofssatzung ergebnisoffen zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft derzeit die Aktualität der Satzung, um die Regelungen an aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen anzupassen.
Im Rahmen dieser Satzungsänderung soll die Frage der Hundemitnahme umfassend bewertet werden. Dabei sollen die Argumente für eine mögliche Lockerung der bisherigen Vorschriften gegen die Bedeutung der Friedhöfe als Orte der Ruhe und des Gedenkens abgewogen werden. Eine Entscheidung über den Vorschlag wird im Rat in der Sitzung am 3. April 2025 erwartet.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (SPD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (SPD) - 1.26Anregung nach § 24 GO NRW: Keine Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bochum – Opt-Out-Option ziehenZur Vorlage · 20250806 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250806 einen Beschlussvorschlag zur Anwendung der Opt-Out-Regelung der Bezahlkartenverordnung NRW vorgelegt. Gegenstand ist die Anregung einer Bürgerin, wonach die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, im Zuständigkeitsbereich der Stadt unterbleiben soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, von der im § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW vorgesehenen Opt-Out-Option Gebrauch zu machen. Damit würde die Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum nicht eingeführt. Eine Evaluierung dieser Entscheidung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
In der Begründung der Anregung wird angeführt, dass die Begrenzung des Barbetrags auf maximal 50 Euro die Teilnahme am täglichen Leben erschweren könnte, etwa bei Einkäufen in Geschäften ohne Kartenzahlung oder bei der Nutzung von sanitären Anlagen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele Geflüchtete bereits über Bankkonten verfügen und die Einführung der Karte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen könnte. Als Beispiel für eine bereits getroffene Entscheidung wird der Rat der Stadt Düsseldorf angeführt. Seitens der Verwaltung wird auf eine bereits bestehende Beschlussvorlage verwiesen. Finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgelasten werden durch diese Maßnahme nicht erwartet.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.1Einrichtung eines Integrationsausschusses für die Wahlzeit der Rates 2025 - 2030Zur Vorlage · 20250453 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Die Grünen und CDU haben für die Sitzung des Rates am 3. April 2025 den Antrag mit der Nummer 20250453 vorgelegt. Gegenstand dieses Antrags ist die Einrichtung eines Integrationsausschusses für die kommende Wahlperiode des Rates, welche den Zeitraum von 2025 bis 2030 umfasst.
Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung dieses Ausschusses bildet gemäß dem vorliegenden Dokument § 27 Absatz 12 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Begründung des Antrags legt dar, dass die Arbeit des Integrationsausschusses auch in der nächsten Wahlperiode in der bisherigen Organisationsform weitergeführt werden soll. Damit wird eine Entscheidung über die Beibehaltung der bestehenden Strukturen und die Fortsetzung der Gremienarbeit für die Dauer der neuen Ratsperiode angestrebt.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB) - 2.2Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und GruppenZur Vorlage · 20250700 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Anpassung der Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen vorgelegt. Der Antrag sieht eine Erweiterung der bestehenden Regelung aus dem Jahr 2017 vor, indem die Staffelung der Zuwendungen um zwei neue Stufen ergänzt wird. Diese neuen Ebenen beziehen sich auf Fraktionsgrößen von mindestens 12 sowie mindestens 20 Mitgliedern.
Die Neuregelung soll mit Beginn der nächsten Wahlperiode am 1. November 2025 wirksam werden. Als Begründung für die Anpassung wird die zunehmende Differenzierung des politischen Spektrums und der Fraktionsgrößen in kommunalen Vertretungen angeführt. Zudem fließen gestiegene Arbeitgeberanteile in die neue Kalkulation der Beträge ein. Die Zuwendung an Gruppen bleibt dabei, gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung, auf zwei Drittel der Höhe der kleinsten Fraktion festgesetzt.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen. 11 (BD/UWG:FB/Backs/Dahlmann/Hohmeier/Steude)dafür: 61 (SPD/Grüne/CDU/FDP/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen. 11 (BD/UWG:FB/Backs/Dahlmann/Hohmeier/Steude)dafür: 61 (SPD/Grüne/CDU/FDP/OB) - 2.2.1Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen - Änderungsantrag von Herrn Backs -Zur Vorlage · 20250817 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 3. April 2025 liegt ein Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.2 vor. Gegenstand des Antrags sind die Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Rat.
Die Partei Die PARTEI schlägt eine Neugestaltung der Budgettabelle für diese Zuwendungen vor. Der Antrag sieht vor, die bisherigen Budgets, die je nach Personalschlüssel zwischen etwa 94.652 Euro und 593.889 Euro liegen, anzupassen. Die vorgeschlagenen neuen Beträge für bestehende Gruppen und Fraktionen bewegen sich in einem Bereich von 200 Euro bis maximal 2.400 Euro, abhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Gleichzeitig sieht der Änderungsantrag eine feste Zuwendung in Höhe von 3.114.008,09 Euro für die Partei Die PARTEI vor, wobei dieser Betrag unabhängig von der jeweiligen Mitgliederzahl der Partei gelten soll.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 2.3Umbesetzung im Ausschuss für Mobilität und InfrastrukturZur Vorlage · 20250719 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die GRÜNEN im Rat hat für die Ratssitzung am 3. April 2025 einen Antrag zur personellen Neubesetzung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt. Der Antrag mit der Nummer 20250719 sieht eine Änderung der bisherigen Zusammensetzung des Greriums vor.
Die vorgeschlagene Neuregelung umfasst die Anpassung der Mitgliedschaften von zwei Personen innerhalb des Ausschusses. Raphael Dittert soll seine Funktion von einem ordentlichen Mitglied zu einem stellvertretenden Mitglied ändern. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Sebastian Pewny von seiner bisherigen Rolle als stellvertretendes Mitglied in die Position eines ordentlichen Mitglieds wechselt. Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden Barbara Jessel und Sebastian Pewny eingereicht.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Neubewertung des städtebaulichen Gesamtkonzepts mit Erhalt des BVZZur Vorlage · 20250722 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, UWG und FDP haben einen Antrag für die Ratssitzung am 3. April 2025 eingereicht, der eine Neubewertung des städtebaulichen Gesamtkonzepts für das Areal rund um das Bochumer Verwaltungszentrum (BVZ) fordert. Bevor die am 19. Dezember 2024 beschlossene Neuentwicklung umgesetzt wird, soll die Verwaltung die städtebaulichen Ziele neu bewerten, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchführen und die Kosten für eine Sanierung des BVZ unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Lebensdauer neu berechnen.
Der Antrag sieht vor, den Rückbau des Gebäudes zugunsten einer Sanierung des Bestands zu prüfen. Dabei sollen Möglichkeiten für eine Nutzung als reiner Verwaltungsstandort sowie als Kombination aus Verwaltung und Wohnbebauung in den oberen Etagen untersucht werden. Ein weiterer Bestandteil der Prüfung ist die Ermittlung der CO2-Emissionen, die bei einem Abriss und Neubau im Vergleich zur Sanierung anfallen würden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob Verwaltungseinheiten aus der Wittener Straße oder der Universitätsstraße wieder zentral im BVZ angesiedelt werden können. Im Zuge dessen soll auch die Option untersucht werden, den Standort Universitätsstraße durch Verkauf oder Vermietung zu nutzen, um die Sanierungskosten des BVZ zu berücksichtigen. Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Vermeidung von Abbruchkosten und der ökologischen Nachhaltigkeit.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FASG/Steude)dagegen: 44 (SPD/Grüne/Backs/OB)dafür: 25 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FASG/Steude)dagegen: 44 (SPD/Grüne/Backs/OB)dafür: 25 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier) - 2.4.1Neubewertung des städtebaulichen Gesamtkonzepts mit Erhalt des BVZ - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20250831 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag für die 38. Sitzung des Rates am 3. April 2025 regt das Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) eine Neubewertung des städtebaulichen Gesamtkonzepts im Bereich des Bürgerzentrums (BVZ) an. Der Antrag sieht vor, die Bereiche BVZ, Gesundheitsamt, Turnhalle, Appolonia-Pfaus-Park, Gustav-Heinemann-Platz sowie die Musikschule gemeinsam zu entwickeln.
Ziel der Planung ist ein städtebaulicher Impuls für die Innenstadt, wobei die Schaffung von Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsschichten im Vordergrund stehen soll. Der Grünraum des Appolonia-Pfaus-Parks und des Gustav-Heinemann-Platzes soll aufgewertet und erweitert werden. Zudem wird eine direkte Wegeverbindung vom Willy-Brandrag-Platz zum Appolonia-Pfaus-Park angestrebt. Hinsichtlich der Gebäude soll die Musikschule weitgehend erhalten bleiben und das BVZ nach Möglichkeit teilweise erhalten werden, wobei ein ressourcensparendes Bauen im Fokus steht. Es soll geprüft werden, ob die Gesamtschule Mitte in den Planungsbereich verlegt werden kann und ob das BVZ künftig als Verwaltungsstandort oder in Kombination mit Wohnraum genutzt werden kann. Für die Bebauung des BVZ und des Gesundheitsamtes soll bei fehlender Nutzung als Verwaltungsstandort ein privater Entwickler über Erbbaurecht gefunden werden.
Die Umsetzung soll in zwei Phasen erfolgen. Phase I umfasst bautechnische Untersuchungen sowie einen Ideenwettbewerb, dessen Ergebnisse im Laufe des Jahres 2026 vorliegen sollen. Phase II sieht auf Basis dieser Ergebnisse konkrete Vergabeverfahren für Investoren vor.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 2.5Verstärkte Grill-Kontrollen am Ümminger See und auf der SchmechtingwieseZur Vorlage · 20250723 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag für die Ratssitzung am 3. April 2025 vorgelegt, der verstärkte Kontrollen beim Grillen am Ümminger See und auf der Schmechtingwiese vorsieht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kommunale Ordnungsdienst in den Monaten Mai bis September 2025 dauerhaft an diesen Standorten präsent ist. Die Kontrollzeiten sollen täglich von 14 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit reichen, um die Einhaltung der Bochumer Sicherheitsverordnung zu prüfen. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf den vorgeschriebenen Abständen von Grills zu Wohnbebauung sowie zu Bäumen und Sträuchern. Für Wochenenden und Tage mit hoher Besucherfrequenz werden zudem regelmäßige gemeinsame Kontrollgänge mit der Polizei angestrebt.
Hintergrund des Antrags ist die laufende Erarbeitung eines umfassenden Grillkonzepts für den öffentlichen Raum durch die Stadtverwaltung. Da laut Angaben aus dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung weitere Abstimmungen und Recherchen seitens der Verwaltung erforderlich sind, sollen durch die Ausweitung der Kontrollen in den zwei genannten Grünanlagen kurzfristig Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Entlastung der Anwohner umgesetzt werden.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 46 (SPD/Grüne/Backs/Hohmeier/Steude/OB)dafür: 24 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 46 (SPD/Grüne/Backs/Hohmeier/Steude/OB)dafür: 24 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann) - 2.5.1Verstärkte Grillkontrollen am Ümminger See und auf der Schmechtingwiese - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20250837 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 3. April 2025 einen Änderungsantrag (Vorlage 20250837) vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.5 und fordert ein Verbot des Grillens am Ümminger See sowie auf der Schmechtingwiese. Diese Regelung soll so lange in Kraft bleiben, bis das „Grillkonzept für die Stadt Bochum“ offiziell verabschiedet wurde.
Zur Durchsetzung des Verbots sollen Kontrollen durch den kommunalen Ordnungsdienst durchgeführt und Zuwiderhandlungen geahndet werden. Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass die Verwaltung die Erstellung des Grillkonzeptes, die vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 5. Dezember 2024 beauftragt wurde, noch nicht abgeschlossen hat. Zudem bezieht sich der Antrag auf die Entwicklung der Grillverstöße an der Schmechtingwiese, basierend auf Daten aus dem September 2024.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
- 2.6Standort für ein elftes GymnasiumZur Vorlage · 20250724 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Antrag an den Rat wird die Ermittlung von Interimsstandorten für ein neues, elftes Gymnasium in Bochum gefordert. Die Neugründung einer vierzügigen Schule ist bereits für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen. Da die langfristig geplanten Räumlichkeiten an der Feldsieper Straße und der Gahlenschen Straße erst nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen und dem Umzug der Gesamtschule Bochum-Mitte verfügbar sein werden, wird eine Übergangslösung für einen Zeitraum von etwa zehn Jahren benötigt.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mögliche Standorte prüft, wobei eine bevorzugte Lage in Innenstadtnähe angestrebt wird. Dabei soll vermieden werden, dass es sich lediglich um eine Containerschule handelt. Die zuständige Stelle soll bis zur Ratssitzung am 10. Juli 2025 mindestens einen als geeignet erachteten Standort zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Ziel der kurzfristigen Standortsicherung ist es, den rechtzeitigen Schulbetrieb zum geplanten Start im übernächsten Schuljahr zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 46 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 23 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Steude)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 46 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 23 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Steude) - 2.7Prüfung einer Videoüberwachung von ContainerstandortenZur Vorlage · 20250725 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Prüfung einer Videoüberwachung von Containerstandorten in Bochum eingebracht. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, gemeinsam mit der USB Bochum GmbH bis zu den Sommerferien ein Konzept zu erarbeiten, das die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine solche Überwachung aufzeigt. Die Prüfung soll technische Aspekte, Kosten, den Datenschutz sowie die Auswahl der Standorte umfassen. Zudem sollen Erfahrungen aus Pilotprojekten anderer Städte herangezogen und eine mögliche Anpassung der Bochumer Sicherheitsverordnung untersucht werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Anbringung von QR-Codes an Altglas- und Altpapiercontainern. Über diese sollen beschädigte oder überfüllte Behälter direkt an die USB Bochum GmbH oder die Verwaltung gemeldet werden können, wobei eine Einbindung in den Mängelmelder geprüft werden soll.
Hintergrund des Vorhabens ist die Beseitigung von illegal abgelagertem Müll an 265 Standorten. Laut Angaben der Verwaltung fielen im Jahr 2022 Kosten in Höhe von knapp 75.000 Euro für die Entsorgung von etwa 545 Tonnen zusätzlichem Abfall an. Im Jahr 2021 verzeichneten die Abfallkontrolleure der USB GmbH zudem 1.088 Anzeigen. Der Antrag fordert eine Untersuchung zur Abwägung zwischen den datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem kommunalen Interesse an der Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten sowie der illegalen Müllentsorgung.
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- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage wird zur abschließenden Entscheidung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur abschließenden Entscheidung an den Fachausschuss überwiesen. - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2024Zur Vorlage · 20250103 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung 20250103 den Nachweis über über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 vorgelegt. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung informiert den Rat der Stadt Bochum über sämtliche Bereitstellungen von Haushaltsmitteln über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.
Nach den Regelungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 ist die Kämmerin für die Bereitstellung von konsumtiven Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie von investiven Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig. In Fällen, in denen die konsumtiven Mehraufwendungen zwischen 250.000 und 750.000 Euro liegen oder die investiven Mehrauszahlungen zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung dient der Dokumentation aller im Jahr 2024 durchgeführten Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW. Die Information wird im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2023Zur Vorlage · 20250379 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat einen Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der im Jahr 2017 beschlossenen Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die eine jährliche Berichterstattung über die Inhalte und Ergebnisse des Managements vorsieht. Der vorliegende Bericht wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Die Mitteilung der Verwaltung wird in den kommenden Wochen verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Termine für die Beratung sind der 20. März 2025 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, der 27. März 2025 im Haupt- und Finanzausschuss sowie der 3. April 2025 im Rat.
Hinsichtlich der Schuldenstände zum 12. Februar 2025 weist das Kassenkredit-Portfolio einen Stand von rund 699,5 Millionen Euro auf. Das Kommunalkredit-Portfolio beläuft sich zum selben Zeitpunkt auf etwa 1.367,2 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Beteiligungsbericht 2023 der Stadt BochumZur Vorlage · 20250510 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung der Verwaltung Nummer 20250510 den Beteiligungsbericht 2023 vorgelegt. Dieser Bericht dokumentiert die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der über 90 unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt. Die Unternehmen sind in fünf Bereiche unterteilt, die Wirtschaft, Forschung und Technologie, Entsorgung, Verkehr und Versorgung, Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen, Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges umfassen.
Der Bericht enthält neben Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für das Geschäftsjahr 2023 auch Informationen zu den Unternehmensgegenständen, der Besetzung von Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien, der Anzahl der Beschäftigten sowie den Anteilsstrukturen. Zudem werden Neugründungen, Anteilsveränderungen und Zuschussleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine aufgeführt. Für die wesentlichen Beteiligungen werden zudem Informationen zur Vergütung gemäß § 108 GO NRW bereitgestellt.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss, im Rat sowie im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach der Ratssitzung am 3. April 2025 wird der Bericht inklusive der Anlagen auf der Website der Stadt einsehbar sein.
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Beratungsfolge
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Vollständige Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft hier: Verkauf aller Anteile an der ekz.bibliotheksservice GmbHZur Vorlage · 20250151 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert mit der Mitteilung Nr. 20250151 über die vollständige Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an der ekz.bibliotheksservice GmbH. Der Vorgang umfasst den Verkauf sämtlicher Anteile an der Gesellschaft sowie die Abberufung des Vertreters, der zur Gesellschafterversammlung entsandt wurde.
Diese Mitteilung bezieht sich auf die Beschlussvorlage Nr. 20250150. Die Beratung der entsprechenden Vorlage erfolgt in nichtöffentlichen Sitzungen, da die Darstellung der finanzwirtschaftlichen Daten der Gesellschaft schutzwürdigen Belangen unterliegt.
Die Beratungsfolge der Gremien ist für das Frühjahr 2025 festgesetzt. Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird die Vorlage am 20. März 2025 zur Kenntnis nehmen. Am 27. März 2025 folgt die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss, bevor die abschließende Kenntnahme im Rat am 3. April 2025 stattfindet. Federführend für die Mitteilung ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5GELSENWASSER AG hier: Ausbau der Kooperation zwischen ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, GELSENWASSER AG und NEW AGZur Vorlage · 20250477 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250477 mitgeteilt, dass die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH eine Ausweitung der Kooperation mit der NEW AG und der GELSENWASSER AG beabsichtigt. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich. Die GELSENWASSER AG hält zudem eine Beteiligung von 15 % an der ENNI.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen – der GELSENWASSER AG, der ENNI sowie der NEW AG – zu schützen, ist die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung vorgesehen. Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat eingebracht. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH und Gelsenwasser AG – hier: Veräußerung der Beteiligung an der KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KGZur Vorlage · 20250516 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) und die Gelsenwasser AG beabsichtigen, ihre Anteile an der KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KG sowie an der KGBE – Kommunale Gasspeicher Beteiligungsgesellschaft Epe mbH zu veräußern. Die ewmr hält dabei einen Anteil von 12,5 Prozent, während die Gelsenwasser AG mit 25 Prozent beteiligt ist. Als Käuferin der Anteile tritt die MET Germany Holding GmbH auf.
Die Veräußerung der Beteiligungen ist zum 30. Juni 2025 geplant. Im Zuge dieses Vorhabens sollen auch die bestehenden Speichernutzungsverträge zum Ende des Speicherjahres am 1. April 2026 beendet werden. Eine vorzeitige Beendigung der Verträge ist jedoch nur möglich, wenn die Zahlungsansprüche der finanzierenden Banken vollständig befriedigt sind. Die KGE wurde im Jahr 2007 für den Betrieb eines Kavernenspeichers in Gronau-Epe gegründet.
Die Angelegenheit wird in den zuständigen Gremien – dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat – zur Kenntnis gebracht. Da die Details des Kaufvertrags, insbesondere der Kaufpreis und geschützte Daten der Vertragspartner, vertraulich sind, erfolgt die Beratung und die Beschlussfassung in der nicht öffentlichen Sitzung des Rates.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 8 KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 20250528 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung über die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters für das Jahr 2024 vorgelegt. Gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sind Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet, dem Rat eine Aufstellung über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten sowie der damit verbundenen Vergütungen vorzulegen, sofern die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten werden.
Die vorliegende Aufstellung dokumentiert alle Nebentätigkeiten und die entsprechenden Einnahmen des Oberbürgermeisters im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. In der Mitteilung wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung in Höhe von 2.066,30 Euro für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums nicht als abführungspflichtige Nebentätigkeit einzustufen ist. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche die entsprechenden Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt abgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Chancen-Aufenthaltsrecht; SachstandsmitteilungZur Vorlage · 20250308 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilung den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Bochum dar. Die gesetzliche Regelung, die Ende 2022 in Kraft trat, bietet Personen, die seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein 18-monatiges Zeitfenster, um die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen.
Im Rahmen der ersten Phase der Umsetzung wurden die potenziell begünstigten Personen durch das Ausländerbüro und das kommunale Integrationszentrum über die Möglichkeit der Antragstellung informiert. Dabei erhielten etwa 530 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG. Anträge sind bis zum 30. Dezember 2025 möglich, wobei die entsprechenden Aufenthaltstitel spätestens Mitte 2027 auslaufen werden.
Für den Übergang in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden bislang 385 Termine vereinbart, von denen 276 bereits bearbeitet wurden. In 67 Fällen konnte ein Anschlussbleiberecht erteilt werden. 108 Verfahren sind derzeit noch in Bearbeitung. In 101 Fällen wurden Anhörungsverfahren zur Ablehnung eingeleitet oder es erfolgten bereits Ablehnungen, was 78 Anhörungen und 23 Ablehnungen entspricht.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.03.2025 · Integrationsausschuss (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Kaugummis auf City-PflasterZur Vorlage · 20250146 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage den Zustand der Gehwege in der Bochumer Innenstadt während der Adventszeit thematisiert, insbesondere im Hinblick auf Kaugummi-Rückstände auf dem Pflaster. Die Verwaltung beantwortete die Fragen zur Einsatzfähigkeit der Spezialreinigung und zu künftigen Maßnahmen.
Nach Angaben der USB Bochum GmbH wird das Fahrzeug zur Kaugummientfernung regelmäßig für verschiedene Reinigungsaufgaben, wie etwa die Beseitigung von Fett- oder Zuckerresten sowie Taubenkot, eingesetzt. Bis zum Beginn der Aufbauarbeiten für den Weihnachtsmarkt war die Maschine in den betroffenen Bereichen im Einsatz. Am 29. November wurde das Fahrzeug jedoch für den Winterdienst umgerüstet. Ein kurzfristiger Wechsel zwischen der Kaugummimaschine und dem Streugerät ist im täglichen Betrieb aus technischen und wetterbedingten Gründen nicht möglich, da mit plötzlichen Temperaturstürzen zu rechnen ist. Zudem führt das hohe Besucheraufkommen während der Adventszeit trotz vorangegangener Reinigungen zu neuen Verschmutzungen.
Für die Wintermonate ist keine planmäßige Kaugummientfernung vorgesehen. Für das Jahr 2025 liegt der Stadt jedoch ein Angebot für zusätzliche Reinigungsleistungen vor. Eine externe Firma wird die Kaugummibeseitigung im Zeitraum von April bis Oktober unterstützen.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Stromversorgung auf Bochumer WochenmärktenZur Vorlage · 20250306 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zur Stromversorgung auf den Bochumer Wochenmärkten reagiert. Laut der Antwort des Ordnungs- und Veterinäramtes ist an allen Marktstandorten die Nutzung von Stromkästen der Stadtwerke Bochum möglich. Aktuelle Probleme mit der Stromversorgung, etwa durch Bauarbeiten, sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Deutsche Marktgilde eG ist gemäß der Marktordnung verpflichtet, die Stromversorgung für die Händler sicherzustellen. Vertragliche Verstöße oder eine vorzeitige Kündigung unterliegen den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, da im ursprünglichen Ratsbeschluss keine Sonderkündigungsrechte vorgesehen waren.
Hinsichtlich Beschwerden führt die Verwaltung aus, dass lediglich geringfügige Hinweise zur Verkehrs- und Parksituation vorliegen, jedoch keine Beschwerden von Händlern oder Kunden bezüglich der Marktorganisation bekannt sind. Zwischen der Verwaltung und der Marktgilde findet ein Austausch statt, um Probleme zu lösen. Die Verwaltung prüft die Einhaltung der vertraglichen Standards durch unregelmäßige Kontrollen der Märkte. Überlegungen zu alternativen Anbietern für das Marktmanagement werden derzeit nicht verfolgt, da die Verwaltung an den bestehenden Ratsbeschluss gebunden ist.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Veranstaltungen im Vonovia-RuhrstadionZur Vorlage · 20250458 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage im Rat wurde die Sicherheit bei Veranstaltungen im Vonovia-Ruhrstadion thematisiert. Ein Bürger berichtete, dass bei einem Weihnachtssingen Personenmengen von der Straßenbahn auf die Castroper Straße gelangten, wodurch Kinder auf die Fahrbahn traten. Er erkundigte sich nach den Voraussetzungen für eine Straßensperrung sowie nach Maßnahmen zur Vermeidung solcher Situationen.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Abstimmung von Sicherungsmaßnahmen und etwaigen Sperrungen zwischen dem Veranstalter sowie der Polizei und dem Ordnungsamt erfolgt. Die BOGESTRA nehme hierbei eine beratende Funktion ein. Die Behörden werden die Sicherheitsvorkehrungen in künftigen Gesprächen mit Veranstaltern und der Polizei erneut erörtern.
Zudem wurde die Frage nach dem Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge auf den Linien 316 und 318 gestellt. Laut Verwaltung werden bei Veranstaltungen mit Kombi-Ticket zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, basierend auf der erwarteten Besucherzahl. Für das Weihnachtssingen wurden auf den Linien 308 und 318 zusätzliche Wagen eingesetzt. Auf der Linie 306/316 wurde aufgrund der Prognosen kein Einsatzverkehr vorgesehen, wobei die Verwaltung darauf hinwies, dass es dennoch zu Auslastungsspitzen kommen kann.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Friedhof LeitheZur Vorlage · 20250480 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat nach dem aktuellen Sachstand zur Gestaltung des Erinnerungsplatzes auf dem Friedhof Leithe gefragt. Die Verwaltung des Technischen Betriebes teilte dazu mit, dass die historische Glocke bereits im Januar 2022 aufgestellt wurde. Im Juni desselben Jahres erfolgten die Aufstellung des Pultsteins sowie der Stele für Namensschilder und die gärtnerische Gestaltung. Ziel dieser Maßnahmen war die Schaffung eines Erinnerungsortes nach der Schließung des Friedhofes und dem Abriss der Trauerhalle.
Es ist vorgesehen, dass Angehörige Namensschilder auf eigene Kosten anbringen lassen können. Der Verwaltung liegen dazu bereits zwei Anfragen vor. Um die Anbringung zu regeln, prüfte die Verwaltung die Notwendigkeit von Regularien sowie einer Anpassung der Friedhofssatzung. Es wurde festgestellt, dass die Festlegung von Vorgaben zu Material und Größe der Schilder ausreicht. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Ausarbeitung dieser Regelungen. Interessierte Bürger können die Informationen voraussichtlich ab Mitte März kostenlos bei der Friedhofsverwaltung anfordern.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Kosten der illegalen MüllentsorgungZur Vorlage · 20250540 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündlich Deutschland hat im Rat nach den Auswirkungen illegaler Müllentsorgung gefragt. Die Verwaltung gab in einer Antwort auf die Anfrage bekannt, dass im Jahr 2024 insgesamt 4.056 Fälle von illegaler Müllentsorgung verzeichnet wurden. Da für das Jahr 2024 noch keine vollständigen Daten der USB Bochum GmbH vorliegen, beziehen sich die Angaben zur Müllmenge und zu den Kosten auf das Jahr 2023.
Im Jahr 2023 wurden 836 Tonnen illegaler Müll entsorgt, darunter Hausmüll mit 767 Tonnen, Sperrmüll mit 44 Tonnen, Baustellenabfälle mit 22 Tonnen sowie Altreifen mit 3 Tonnen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung beliefen sich im Jahr 2023 auf rund 2,22 Millionen Euro. Die entstandenen Kosten werden in die Müllgebühren eingerechnet.
Hinsichtlich der Verursacherermittlung konnten im Jahr 2024 in 401 Fällen Anzeigen erstattet werden, wobei 320 dieser Fälle auf den Einsatz von Abfallkontrolleuren zurückzuführen sind. Das Rechtsamt erließ im Jahr 2024 insgesamt 240 Verwarnungs- bzw. Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von etwa 36.000 Euro. Als örtliche Schwerpunkte der illegalen Müllentsorgung wurden Containerstandplätze im gesamten Stadtgebiet identifiziert.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Entwicklung des städtischen HaushaltsZur Vorlage · 20250585 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung des städtischen Haushalts reagiert. In Bezug auf die Abfallgebühren, die im Vergleich zu Recklinghausen höher ausfallen, führt das Amt für Finanzsteuerung Unterschiede in den Serviceleistungen an. Während Bochum sechs Wertstoffhöfe mit erweiterten Öffnungszeiten und einen kostenlosen Transportservice bis zu zehn Metern Wegstrecke bietet, verfügt Recklinghausen über nur einen Wertstoffhof mit kürzeren Öffnungszeiten und berechnet zusätzliche Gebühren für Transportleistungen.
Hinsichtlich der Diskrepanzen bei den Einzahlungen aus Gebühren pro Einwohner begründet die Verwaltung die Abweichungen mit den unterschiedlichen Rechtsformen der kommunalen Einrichtungen. In Bochum werden die Gebühren als Regiebetrieb direkt im Kernhaushalt verbucht. In anderen Städten wie Duisburg oder Dortmund werden diese Einnahmen in Betrieben außerhalb des Kernhaushalts geführt, weshalb sie im Kommunalfinanzbericht nicht enthalten sind.
Bezüglich der Grundsteuer wurde für das Jahr 2025 ein vorläufiges Aufkommen von 83,1 Millionen Euro festgesetzt. Da weitere Nachveranlagungen ausstehen, lässt sich noch nicht sicher bestimmen, ob das Niveau der Vorjahre erreicht wird. Die Ist-Aufkommen der Grundsteuer B lagen im Jahr 2023 bei 87,8 Millionen Euro und im Jahr 2024 bei 88,2 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Wahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 20250628 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Wahl eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit reagiert. Hintergrund ist die Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg, dass das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für die am 21. November 2024 erfolgte Wahl Rechtsverstöße aufwies. Laut Verwaltung basierte das Anforderungsprofil auf bisherigen, im Rat beschlossenen Ausschreibungstexten, die in der Vergangenheit nicht zu Beanstandungen geführt hatten. Der entsprechende Text wurde bereits im September 2024 vom Rat verabschiedet.
Für künftige Besetzungsverfahren werden die zuständigen Fachbereiche die Hinweise der Kommunalaufsicht berücksichtigen und den Fraktionen erweiterte Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Ein neuer Ausschreibungstext, der die Vorgaben der Bezirksregierung bereits integriert, liegt vor. Die erneute Ausschreibung soll dem Rat am 3. April 2025 zur Beratung vorgelegt werden. Im Anschluss ist ein Auswahlverfahren unter Beteiligung eines Personalberatungsunternehmens vorgesehen. Eine zeitliche Begrenzung für die Neubesetzung der Stelle sieht die Gemeindeordnung nicht vor, wobei eine längere Vakanz des Sozialdezernats als nicht sachdienlich betrachtet wird.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Spartenbezogene Darstellung Wirtschaftsplan WEGZur Vorlage · 20250611 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates vom 13. Februar 2025 eine detailliertere Aufschlüsselung der Geschäftsbereiche im Wirtschaftsplan der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) angeregt. Die Anfrage bezog sich auf die Frage, ob eine spartenbezogene Darstellung einzelner Bereiche, wie beispielsweise „Parken und Parkhäuser“ oder „Wirtschaftsentwicklung“, in künftigen Wirtschaftsplänen der WEG mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist.
Die Verwaltung hat hierzu die Stellungnahme der WEG eingeholt. In der Antwort der Verwaltung, die unter der Federführung des Amtes für Finanzsteuerung erstellt wurde, gibt die WEG an, die Anregung der Fraktion aufzunehmen. Das Unternehmen prüft aktuell, in welchen Bereichen eine solche spartenbezogene Darstellung sinnvoll und mit einem vertretbaren Aufwand leistbar ist. Die entsprechende Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Rat sowie im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling vorgesehen.
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- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Fernwärme in BochumZur Vorlage · 20250616 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Preisentwicklung und zum Energiemix der Fernwärme reagiert. Entgegen der in der Anfrage angeführten Berichterstattung über steigende Kosten weisen die Stadtwerke Bochum darauf hin, dass die Fernwärmepreise im Jahr 2024 gesunken sind. Im Zeitraum von Januar 2023 bis Januar 2025 verringerte sich der Arbeitspreis um etwa 29,4 Prozent, während der Grundpreis um etwa 12,3 Prozent anstieg. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh resultierte daraus ein Preisrückgang von rund 24 Prozent.
Die Fernwärme wird aus verschiedenen Energieträgern erzeugt, wobei aktuell noch keine Abwärme in das Netz eingespeist wird. Ab 2026 soll jedoch Abwärme aus einer geplanten Anlage zur Pflanzenkohleproduktion des Unternehmens Novocarbo genutzt werden. Die Preisbildung erfolgt über eine Preisgleitformel, die Indizes für Gas, Kohle, Wärme, CO2 sowie Investitionsgüter und Lohnkosten berücksichtigt. Die Stadtwerke Bochum beteiligen sich zudem an der Wärmetransparenz-Plattform. Gegen das Unternehmen wurde im Rahmen der Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt kein Prüfverfahren eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Verwendbarkeit erneuerter GleisanlagenZur Vorlage · 20250631 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage während der Ratssitzung vom 13. Februar 2025 erkundigte sich ein Ratsmitglied der Fraktion „Die Partei“, inwieweit die Erneuerung der Gleisanlagen am Bochumer Hauptbahnhof sowie die weiteren Streckenführungen für das sogenannte MagRail-System geeignet sind. Die Anfrage bezog sich auf die mögliche Verwendbarkeit der Gleise für Magnetschwebebahnen mit Geschwindigkeiten von bis zu 550 km/h und fragte nach der Kompatibilität aktueller Ausbauarbeiten mit dieser Technologie sowie nach künftigen Planungen.
Die Verwaltung gab dazu nach Rücksprache mit der Deutschen Bahn AG eine Stellungnahme ab. Laut dieser Antwort steht die Deutsche Bahn AG neuen Technologien im Eisenbahnsektor grundsätzlich offen gegenüber. Das in der Anfrage erwähnte Unternehmen sei jedoch bisher nicht bei der Deutschen Bahn AG vorstellig geworden. Zudem wurde seitens der Verwaltung angeführt, dass es zweifelhaft erscheine, ob die genannten hohen Geschwindigkeiten in einem dicht besiedelten Raum wie dem Ruhrgebiet vorteilhaft seien.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Demokratieförderung in BochumZur Vorlage · 20250650 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion UWG: Freie Bürger-Wählergemeinschaft zum Thema Demokratieförderung reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Initiative „Wir für Demokratie“, die Anfang 2024 als Plattform zum Erhalt der Demokratie ins Leben gerufen wurde. Die UWG hinterfragte in diesem Zusammenhang, weshalb die Fraktion nicht in den Entstehungsprozess einbezogen wurde und nach den Kriterien für die Auswahl der Bündnispartner sowie der Entscheidungsträger fragte.
Das Bündnis wird derzeit von 23 Gründungsmitgliedern getragen, zu denen unter anderem Vertreter von Arbeitgebern, Kirchen, Sozialverbänden, Gewerkschaften, Kulturschaffenden und Parteien zählen. Die Verwaltung führt aus, dass dieses gesellschaftliche Engagement von der Stadt unterstützt wird. Zudem wird mitgeteilt, dass derzeit Überlegungen dazu angestellt werden, wie eine weitere Einladung von Organisationen und Initiativen in das Bündnis als Unterstützer gestaltet werden kann.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Nachhaltigkeit Abriss BVZZur Vorlage · 20250599 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum geplanten Abriss des Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) reagiert. Gegenstand der Anfrage war die ökologische Bewertung des Rückbaus im Vergleich zu einer energetischen Sanierung sowie die Berechnung der damit verbundenen CO2-Ausstöße.
Die Verwaltung verweist auf den Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2024 zur Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“. Dieser sieht eine Vergabe der Liegenschaft im Wege eines Erbbaurechts für eine Wohnbebauung vor, wobei der Rückbau des BVZ, der Turnhalle und des Gesundheitsamtes als Voraussetzung für den Entwurf des Investors gilt. Ein direkter Vergleich zwischen Sanierung und Neubau sei für das BVZ schwierig, da die bestehende Gebäudestruktur auf Büro- und Verwaltungsnutzung ausgelegt ist. Die Verwaltung betont, dass der Fokus beim Rückbau auf umweltverträglichen Techniken im Sinne einer „Green Demolition“ liegen sollte, um Emissionen, Lärm und Staub zu reduzieren und Materialien wiederzuverwerten.
Detaillierte Berechnungen zu den CO2-Ausstößen beim Abriss oder bei einer Neubebauung können zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt werden, da die erforderlichen Informationen fehlen. Solche Prognosen seien erst im Rahmen der späteren Projektierung durch Gutachten möglich. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Aktualisierung bautechnischer Untersuchungen, deren Ergebnisse bis Ende März 2025 erwartet werden.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Umkleiden Schwarz-Weiß Wattenscheid 08Zur Vorlage · 20250541 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat in der Ratssitzung vom 13. Februar 2025 über Herrn Jentsch den Zustand der Umkleideräume des Vereins Schwarz-Weiß Wattenscheid 08 an der Dickebankstraße thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die fehlende Heizung, defekte Beleuchtung, veraltete Duschen sowie die Distanz zum neuen Kunstrasenplatz.
Die Verwaltung erklärte, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage zu einem Neubau oder einer Sanierung der Anlage möglich sei. Das Referat für Sport und Bewegung erarbeitet gemeinsam mit den Zentralen Diensten einen Maßnahmenplan zur Aufwertung der Gebäudeinfrastruktur aller Bochumer Sportanlagen. Eine Prioritätenliste für die Sanierung der Funktionsgebäude soll voraussichtlich vor der Sommerpause vorgelegt werden.
Hinsichtlich der Heizsituation gab die Verwaltung an, dass eine temperaturgesteuerte Heizanlage vorhanden sei, die unzureichende Raumtemperatur jedoch auf verschmutzte Konvektionsschächte zurückzuführen sei. Eine einmalige Reinigung der Schächte durch das Instandhaltungszentrum ist vorgesehen. Eine Bereitstellung von Sanitärcontainern wurde als nicht wirtschaftlich bewertet. Über die Kosten für Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen kann erst nach der Erstellung der Prioritätenliste und der Ermittlung des baulichen Zustands entschieden werden.
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- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der FlüchtlingsbetreuungZur Vorlage · 20250634 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Vergabe von Dienstleistungen in der Flüchtlingsbetreuung reagiert. Laut dem Amt für Soziales unterliegt die Vergabe von Leistungen in diesem Bereich dem allgemeinen Vergaberecht. Eine Ausschließung privatrechtlich organisierter Dienstleister ist dabei nicht vorgesehen, da die Leistungsanforderungen für gemeinnützige und private Anbieter identisch sind.
Zur Kontrolle der Dienstleistungsqualität führt die Verwaltung wöchentliche Begehungen der Einrichtungen, monatliche Teamsitzungen mit den Betreibern sowie eine vierteljährliche Fachaufsicht durch. Im Fall der Einrichtung am Nordbad wurden alle eingereichten Angebote bewertet. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, wobei die Kriterien Preis mit 40 Prozent und Qualität mit 60 Prozent gewichtet wurden.
Hinsichtlich der Betreuung des Offenen Ganztags an der Frauenlobschule erklärte die Verwaltung, dass die AWO im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag für 15 Grundschulstandorte erhalten hat. Die Schulkonferenz der Frauenlobschule stimmte dem Kooperationsvertrag nach inhaltlichen Anpassungen am 29. Februar 2024 zu. Informationen zum Auftragsvolumen der AWO sowie zu deren Tochtergesellschaften werden in einer separaten Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Zählung des RadverkehrsZur Vorlage · 20250669 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Ausweitung der Radverkehrszählung geantwortet. An Standorten wie der Wittener Straße, der Universitätsstraße sowie der Brückstraße sind bereits dauerhafte Zählstellen im Einsatz. Eine Erweiterung auf weitere Cityradiale, darunter die Castroper Straße, die Königsallee, die Hattinger Straße sowie die Alleestraße und Dorstener Straße, ist geplant.
Im Rahmen des Smart-City-Projekts „Nachhaltig und lückenlos mobil in Bochum“ sollen Verkehrsströme verschiedener Verkehrsmittel mittels Sensorik erfasst werden. Die Ausschreibung für dieses Vorhaben steht bevor, wobei ein Start der Zählung im Jahr 2026 vorgesehen ist. Technisch sollen bei den Zählstellen Verfahren wie Induktionsschleifen oder Infrarotsensorik zum Einsatz kommen. Die Stadt plant zudem den Einsatz energieautarker, akkubetriebener Systeme, um die Kosten für den Stromanschluss zu vermeiden. Die Datenübertragung soll über GSM-Modems erfolgen.
Zur Sicherstellung der Transparenz werden die erfassten Daten über das Open-Data-Portal der Stadt nahezu in Echtzeit zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Zählungen werden im Rahmen der jährlichen Auswertungen den zuständigen Fachgremien vorgelegt.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Zuständigkeit der Anfrage "Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum Wattenscheid"Zur Vorlage · 20250584 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 13. Februar 2025 stellte die CDU-Fraktion über Herrn Mitschke die Frage nach der Zuständigkeit für Anfragen im Zusammenhang mit dem Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Wattenscheid. Es wurde angefragt, welche der Anfragen bezüglich der Veranstaltung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen und ob Fragen dazu an die Bezirksvertretung Wattenscheid verwiesen werden müssten.
Die Verwaltung stellte dazu klar, dass Anfragen im Rat gemäß der Geschäftsordnung über alle Angelegenheiten der Stadt gestellt werden können. Die Gemeindeordnung NRW sieht diesbezüglich keine weitergehenden Einschränkungen vor. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist der Oberbürgermeister zudem verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Ratsanfragen richten sich somit nicht an die Gremien, sondern an den Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung. Zur Beantwortung der Anfragen werden jedoch die jeweils zuständigen oder federführenden Stellen der Verwaltung herangezogen.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Gesunder ArbeitgeberZur Vorlage · 20250312 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der BD-Fraktion zum Thema „Gesunder Arbeitgeber“ reagiert. Die Anfrage umfasste Daten zur Personalentwicklung, zum Krankenstand sowie zu gesundheitsfördernden Maßnahmen der Stadt und ihrer Tochterunternehmen für die letzten fünf Jahre.
Die Beschäftigtenzahlen der Kernverwaltung stiegen im Zeitraum von 2019 bis 2023 von 4.797 auf 5.143 Personen an, wobei die Stellenbesetzungsquote zwischen 87,71 % und 93,19 % lag. Die Krankenstände der verschiedenen Organisationseinheiten und Tochtergesellschaften zeigten unterschiedliche Entwicklungen. Während die Stadtverwaltung Werte zwischen 9,07 % und 10,21 % verzeichnete, reichten die Quoten bei den Tochterunternehmen von 2,68 % (BoVG) bis zu 13,35 % (RAU-Recycling). Eine genaue Bezifferung der durch den Krankenstand entstehenden Kosten ist laut Verwaltung nicht möglich, da keine einheitliche Berechnungsgrundlage vorliegt.
Zur Gesundheitsförderung setzt die Stadt auf ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und die Beratung durch die Stabsstelle für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb. Zu den Maßnahmen gehören das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als 42 Tagen sowie ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz, wie etwa höhenverstellbare Schreibtische. Zudem werden Rückenschulen und verschiedene Betriebssportangebote bereitgestellt.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Umkleiden Schwarz-Weiß Wattenscheid 08Zur Vorlage · 20250544 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat in der 37. Ratssitzung angefragt, ob die Beantwortung einer Anfrage eines Bürgers gemeinsam mit einer bereits gestellten Anfrage der Fraktion im Termin des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 7. März 2025 erfolgen kann. Gegenstand der Anfrage sind die Umkleideräume von Schwarz-Weiß Wattenscheid 08.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ im Ausschuss am 7. März 2025 nicht beantwortet wurde. Eine Beantwortung ist stattdessen für die 38. Sitzung des Rates am 3. April 2025 sowie für die 25. Sitzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 9. Mai 2025 vorgesehen. Die Beantwortung bezieht sich auf die Vorlage 20250313.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Weitere Kostensteigerungen beim Umbau des HusemannplatzesZur Vorlage · 20250591 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Umbau des Husemannplatzes reagiert und die Ursachen für die Kostensteigerung von 12 auf 15,1 Millionen Euro erläutert. Grund für die Mehrkosten seien unvorhergesehene Arbeiten, die auf eine unvollständige Dokumentation des Altbestandes zurückzuführen sind. Dazu gehörten unter anderem ein aufwendigerer Betonabbruch bei Hochbeeten, die Entsorgung von Fremdstoffen in den Schotterlagen sowie die Erneuerung von rissigem Schutzbeton.
Hinsichtlich des Zeitplans ist die Fertigstellung des Platzes für November 2025 angestrebt, um die Durchführung des Weihnachtsmarktes zu ermöglichen. Die Verwaltung gibt an, dass für das Weihnachtsgeschäft 2025 der Großteil der Platzfläche zur Verfügung stehen kann. Während die Pflasterarbeiten in der Kortumstraße abgeschlossen sind und die Arbeiten in Richtung Husemannkarree voranschreiten, ist die Öffnung der östlichen Platzhälfte für das zweite Quartal 2025 geplant. Im nordwestlichen Bereich wird die Verkehrsfreigabe für Ende August oder Anfang September 2025 erwartet. Im südwestlichen Bereich dauern die Arbeiten an der „Green Cloud“ voraussichtlich bis Ende 2025 an.
Um Verzögerungen entgegenzuwirken, setzt das Tiefbauamt auf Maßnahmen wie die Optimierung von Bauabläufen, den Einsatz von Witterungsschutz durch Zelte sowie die mögliche Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf der Baustelle.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Durchgeführte Beteiligungsformate gemäß der vom Rat am 1. Februar 2024 beschlossenen „Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum“Zur Vorlage · 20250715 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Durchführung von Beteiligungsformaten zur Umsetzung der am 1. Februar 2024 beschlossenen „Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt Bochum“. Im Zentrum stand ein Workshop am 1. Oktober 2024 in Bochum-Werne, der sich mit der Einbindung schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen befasste. An der von Prof. Dr. Jörg Bogumil geleiteten Veranstaltung nahmen Expertinnen, Multiplikatorinnen aus der Stadtgesellschaft sowie zufällig ausgewählte Bürger teil.
Die erarbeiteten Vorschläge betonen eine zielgruppengerechte und niederschwellige Ansprache. Dazu gehören der direkte Kontakt auf Stadtteilfesten, die Nutzung lokaler Informationsmedien sowie die verstärkte Einbindung von Vereinen und Bildungseinrichtungen. Auch die Vielfalt der Kommunikationsmittel, etwa durch Mehrsprachigkeit oder einfache Sprache, wurde thematisiert. Zur Steigerung der Teilnahmebereitschaft sollen zudem die Barrierefreiheit von Formaten, die Berücksichtigung von Kinderbetreuung sowie eine transparente Erwartungshaltung hinsichtlich der tatsächlichen Einflussnahme verbessert werden. Eine Online-Befragung auf der Plattform „bochum-mitgestalten.de“ stützte diese Ergebnisse.
Zusätzlich untersuchte ein Projektteam des städtischen Talentprogramms die Vorbereitung von Zufallsteilnehmenden. Die Untersuchung, die auch Vergleiche mit anderen Kommunen beinhaltete, verdeutlichte die Bedeutung einer guten Vorabinformation und der gleichwertigen Behandlung von Bürgermeinungen im Vergleich zu Expertinnenmeinungen. Die Verwaltung plant nun, auf Basis dieser Erkenntnisse einen Leitfaden mit Checklisten für die städtischen Ämter zu erstellen, um die Einbeziehung verschiedener Bevölkerungsgruppen in künftigen Prozessen zu unterstützen.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.29FahrradübungsplatzZur Vorlage · 20250767 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 3. April 2025 stellte eine politische Fraktion eine Anfrage zur Einrichtung eines Fahrradübungsplatzes in Bochum. Die Anfrage thematisiert den Bedarf von Fahranfängern sowie Personen, die nach längerer Zeit wieder in den Radverkehr einsteigen möchten, nach geeigneten Flächen für das Training im Straßenverkehr, etwa zum Üben von Verkehrssignalen und Beschilderungen. Dabei wurde die Frage nach bestehenden Planungen für ein solches Gelände sowie die mögliche Einbindung des Geländes des „Walter-Lohmann-Ring“s in Altenbochum aufgeworfen.
Die Verwaltung gab dazu an, dass bereits am 6. April 2022 eine nahezu identische Anfrage im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur gestellt wurde. Diese wurde im November 2022 beantwortet. Seit dieser Antwort habe sich am Sachstand nichts geändert.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.30Strukturreform im SchienenpersonennahverkehrZur Vorlage · 20250714 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur geplanten Strukturreform im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen reagiert. Gegenstand der Anfrage war die mögliche Fusion der Aufgabenträger Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und go.Rheinland. Ziel der Reform ist es, den gestiegenen Ressourcenbedarf auszugleichen und Kommunen sowie Kreisen Haftungsrisiken zu nehmen.
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf Bochum ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da der Reformprozess noch nicht abgeschlossen ist. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Stadt im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs eine andere Rolle einnimmt als im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Erste Eckpunkte zur Finanzierung und Haftung könnten bis Ostern 2025 vorliegen, während eine Änderung des ÖPNV-Gesetzes NRW für den Sommer vorbereitet werden könnte.
Hinsichtlich der Rolle der BOGESTRA erklärte die Verwaltung, dass das Unternehmen nicht in die Strukturen der SPNV-Aufgabenträger eingebunden ist. Eine fundierte Einschätzung zu möglichen Änderungen der Verbundtarife oder der Ticketpreise ist aufgrund der fehlenden Informationen derzeit nicht möglich. Nach aktuellem Kenntnisstand wird eine Neustrukturierung der Aufgabenträger keine Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen des ÖPNV-Verbundtarifs haben. Eine weiterführende Stellungnahme soll erfolgen, sobald weitere Informationen vorliegen.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.31Sachstand Bewohnerparken an und um die Castroper Straße / Nutzung des KirmesplatzesZur Vorlage · 20250502 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion von Jens Matheuszik zum Sachstand des Bewohnerparkens an der Castroper Straße reagiert. Für den zweiten Bauabschnitt der Straße, der bis zur Kreuzung am Stadionring reicht, sind laut Vorentwurfsplanung 48 öffentliche Stellplätze, einschließlich möglicher Ladezonen, vorgesehen.
Bezüglich einer privaten Parkplatzzählung, die von den offiziellen Zahlen der Verwaltung abweicht, führt die Stadtverwaltung aus, dass diese Zählung unvollständig sei, da private Stellplätze sowie Garagenhöfe nicht berücksichtigt wurden. Die Umsetzung der neuen Beschilderung für Bewohnerparkbereiche ist bis Ende 2025 geplant, woraufhin auch die Beantragung von Parkausweisen möglich sein wird. Die betroffenen Haushalte sollen hierüber gesondert informiert werden.
Zum Parkangebot auf dem Kirmesplatz hält die Verwaltung fest, dass über die Internetseite parken-in-bochum.de ein Dauerparkangebot für 29 Euro pro Monat gebucht werden kann. Von den insgesamt 660 Stellplätzen auf dem Kirmesplatz stehen derzeit noch mehr als 100 Dauerparkplätze zur Verfügung. Für die langfristige Planung des Kirmesplatzes wird eine externe Studie die Machbarkeit einer neuen Großsporthalle prüfen, die Teile des Platzes beanspruchen könnte.
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- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 09.04.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.32Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidZur Vorlage · 20250775 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid reagiert. Im Fokus standen dabei die Wahl des Veranstaltungsortes sowie die Zusammensetzung der Gästeliste.
Das Budget der Bezirksvertretung Wattenscheid beträgt 45.500 Euro. Die Entscheidung für die Lohnhalle erfolgte in Absprache mit dem Bezirksbürgermeister Marc Westerhoff. Es ist beabsichtigt, die Veranstaltungsorte künftig im Stadtbezirk zu wechseln. Die Gästeliste orientierte sich an den Vorjahren, wobei eine gezielte Ausgrenzung von Akteuren nicht beabsichtigt war.
Spezifische Kosten für die Anmietung der Halle, das Personal und das Catering werden in einer separaten, nichtöffentlichen Vorlage behandelt. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand bei der Vorbereitung wurden nicht erfasst. Bezüglich der beratenden Mitglieder der Bezirksvertretung stellte die Verwaltung klar, dass deren Ausschluss von offiziellen Veranstaltungen nicht zulässig ist. Die Einladungen an diese Mitglieder erfolgten im Vorfeld, jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung. Über die künftige Fortführung des Formats wird die neue Zusammensetzung der Bezirksvertretung entscheiden.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Was ist denn jetzt mit dieser Opt-Out-Regelung bei der Bezahlkarte?Zur Vorlage · 20250416 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zur Einführung der sogenannten „Social Card“ gestellt. In der Vorlage wird die Rolle privater Unternehmen bei der Abwicklung der Bezahlkarte thematisiert. Da die technischen Prozesse im Hintergrund von internationalen Dienstleistern wie VISA oder SAP durchgeführt werden, weist die Anfrage auf mögliche Transaktionsgebühren und Lizenzzahlungen ins Ausland hin.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Datenschutz und der Verwaltung von Sozialleistungen. Es wird die Sorge geäußert, dass durch die Einbindung privater Akteure sensible Daten von Leistungsempfängern an Unternehmen übermittelt werden könnten, die primär wirtschaftlichen Interessen folgen. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass die Karte eine stärkere staatliche Kontrolle über die Kaufgewohnheiten der Nutzer ermöglichen könnte.
Abschließend stellt die Anfrage konkrete Fragen zum weiteren Vorgehen der Stadt Bochum. Es wird nach dem aktuellen Status der Umsetzung gefragt, insbesondere ob ein Opt-In- oder ein Opt-Out-Verfahren vorgesehen ist. Des Weiteren wird hinterfragt, ob das Hauptziel der Einführung die finanzielle Inklusion von Geflüchteten oder die Erschließung neuer Märkte für internationale Finanzdienstleister ist.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2FahrradübungsplatzZur Vorlage · 20250706 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 38. Sitzung des Bochumer Stadtrates wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Einrichtung eines Fahrradübungsplatzes eingereicht. Die Anfrage thematisiert den Bedarf an sicheren Trainingsmöglichkeiten für Radfahrende, insbesondere für Personen, die neu oder nach längerer Zeit in den Radverkehr einsteigen. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Einüben von Verkehrsregeln, Signalen und Beschilderungen in Bochum derzeit kein entsprechend ausgewiesenes Gelände zur Verfügung steht.
Die Verwaltung wird ersucht, Auskunft darüber zu geben, ob bereits Planungen für die Einrichtung eines solchen Übungsplatzes bestehen oder bestanden haben. Falls keine derartigen Planungen existieren, soll beurteilt werden, welche Auswirkungen ein hypothetischer Übungsplatz auf die allgemeine sowie die spezifische Verkehrssicherheit hätte. Des Weiteren wird angefragt, ob das Gelände des „Walter-Lohmann-Ring“ in Altenbochum, welches derzeit vom mbc Bochum genutzt wird, in ein solches Projekt einbezogen werden könnte. Dabei wird hinterfragt, ob eine Nutzung unter eventueller Ergänzung durch transportable Verkehrsschilder möglich wäre oder ob das Gelände die notwendigen Anforderungen nicht erfüllt.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Realisierung einer „Hordeler Heide“Zur Vorlage · 20250709 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 3argen Sitzung des Bochumer Stadrates am 3. April 2025 wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Realisierung einer „Hordeler Heide“ im Stadtteil Bochum-Hordel gestellt. Ein Ratsmitglied führt dazu aus, dass verschiedene Ortsbezeichnungen und Straßennamen in Hordel auf die Existenz einer früheren Heide-Landschaft hindeuten, eine entsprechende Grünfläche jedoch aktuell nicht mehr vorhanden ist.
Die Anfrage beinhaltet Fragen zur ökologischen und sozialen Wirkung einer möglichen Wiederherstellung solcher Flächen. Es wird erfragt, wie sich eine neue oder wiederhergestellte Heidefläche auf die Biodiversität in der Stadt auswirken würde und ob daraus ein Gewinn für die Artenvielfalt resultieren könnte. Des Weiteren wird nach den voraussichtlichen sozialen Folgen, insbesondere im Hinblick auf die lokale Identifikation, gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Eignung einer Fläche zwischen dem Kabeisemannsweg und dem Friedhof Hordel für eine extensive Heidewirtschaft. Die Verwaltung wurde gebeten, die Beantwortung dieser Fragen auch an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie an den Ausschuss für Planung und Grundstücke zu übermitteln.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Bezug: Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20250211 „3. Tranche (2025), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum“Zur Vorlage · 20250783 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Umsetzung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die dritte Tranche der Strategie sowie die Funktion des Nachhaltigkeitsforums, das seit Ende 2024 als begleitendes Gremium zur Steuerung der Maßnahmen dient.
Die Anfrage umfasst Fragen dazu, wie das Forum bei der Auswahl der Maßnahmen für die dritte Tranche berücksichtigt wurde und welche Empfehlungen aus der ersten Sitzung im Dezember 2024 erarbeitet wurden sowie deren Umsetzung durch die Stadtverwaltung. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, um Machtungleichgewichten zwischen teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachleuten innerhalb des Gremiums vorzubeugen.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um Informationen zu den Nachhaltigkeitsaktivitäten der kommunalen Unternehmen im Hinblick auf deren Berichterstattungspflichten. Ein weiterer Punkt betrifft den aktuellen Stand der Wirkungsmessung für die ersten beiden Tranchen der Strategie sowie den Zeitpunkt, mit dem ein Bericht zum Controlling dieser Tranchen zu erwarten ist.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Kurzfristige Sperrung des Husemannplatzes: im Sinne des Baustellenmanagements?Zur Vorlage · 20250814 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Jens Matheuszik hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 3. April 2025 Fragen zur aktuellen Verkehrssituation am Husemannplatz und der Viktoriastraße gestellt. Hintergrund sind die Bauarbeiten auf der Viktoriastraelle zwischen dem Husemannplatz und dem Husemannkarree. Seit dem 25. März 2025 ist das Befahren einer zentralen Achse des Radkreuzes für Fahrräder formal untersagt, wobei die Beschilderung laut der Anfrage nur von einer Seite hinreichend erkennbar sei.
Die Anfrage thematisiert zudem die Umsetzung des städtischen Baustellenmanagements. Es wird hinterfragt, ob die derzeitige Verkehrsführung den finalen Planungsstand darstellt und wie lange die Baustelle voraussichtlich andauern wird. Des Weiteren wird nach den Gründen für die fehlende Beschilderung von Umleitungen sowie der fehlenden detaillierten Auflistung dieser Baustelle im offiziellen Baustellenmanagement unter bochum.de gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, wie künftig sichergestellt werden kann, dass Sperrungen zentraler Teile der Infrastruktur des Umweltverbundes – wie etwa am Radkreuz Viktoriastraße oder bei geplanten Arbeiten an der Goerdtstraße – einheitlich und transparent im Baustellenmanagement erfasst werden.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Bürgerinformationsveranstaltungen zur alternativen Trassenführung der Opeltrasse bis zum Bau der Brücke über die A448 und zum Thema "Radfahren auf der Trasse der ehemaligen Julius-Philipp-Bahn?"Zur Vorlage · 20250827 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Anfrage im Rat der Stadt Bochum befasst sich mit der Bekanntmachung von Bürgerinformationsveranstaltungen zur alternativen Trassenführung der Opeltrasse sowie zum Thema Radfahren auf der ehemaligen Julius-Philipp-Bahn. Hintergrund sind zwei Termine: Eine Veranstaltung des Umwelt- und Grünflächenamtes am 24. März 2025 sowie ein vorangegangener Termin am 20. Januar 2025. Letzterer erfolgte auf Grundlage einer Eingabe gemäß § 24 GO NRW durch die Bezirksvertretung Bochum-Süd.
In der Anfrage wird thematisiert, dass nach Wahrnehmung von Bürgerinnen und Bürgern die Bewerbung der Veranstaltungen durch die Stadt im Vergleich zur Information durch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung gering ausfiel. Es wird die Notwendigkeit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit angeführt, um eine angemessene Beteiligung an den Planungen zu gewährleisten.
Die Anfrage stellt Fragen zur Form und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung durch die Verwaltung. Zudem wird nach dem Kreis der schriftlich Eingeladenen gefragt und ob auch beratende Ratsmitglieder über die Termine informiert wurden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Unterstützung von Kitas und OGS-Einrichtungen durch die Tafel Bochum und Wattenscheid e.V.Zur Vorlage · 20250841 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mehtap Yildirim hat im Rahmen der Anfrage 20250841 Informationen zur Unterstützung von Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen durch die Tafel Bochum und Wattenscheid e.V. angefordert. Die Anfrage thematisiert die Rolle der Tafel als unterstützende Einrichtung für Familien in schwierigen sozialen Lagen vor dem Hintergrund gestiegener Lebensmittel- und Energiekosten.
Es wird um Auskunft darüber gebeten, wie viele Kitas und OGS-Einrichtungen in Bochum derzeit Lebensmittelspenden der Tafel beziehen und wie viele davon in städtischer Trägerschaft stehen. Zudem wird nach der Form der Unterstützung gefragt, also ob es sich um regelmäßige Lieferungen, punktuelle Hilfen oder eine Notfallversorgung handelt.
Die Verwaltung soll zudem die Ursachen für die zunehmende Abhängigkeit dieser Bildungseinrichtungen von der Tafel bewerten. Darüber hinaus wird nach Maßnahmen gefragt, die die finanzielle Ausstattung von Kitas und OGS-Einrichtungen verbessern sollen, um eine dauerhafte Abhängigkeit von externen Hilfsangeboten zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Kreuzung Höntroper Straße – Westfälische Straße (Vorlage 20250040) Hier: vorzeitige Umsetzung eines noch zu fassenden BeschlussesZur Vorlage · 20250849 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich der Kreuzung Höntroper Straße – Westfälische Straße eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die vorzeitige Umsetzung einer Maßnahme, deren Kosten mit 73.000 Euro beziffert werden. Diese Umsetzung erfolgte laut dem Schreiben bereits, bevor die Beschlussfassung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie die Anhörung der Bezirksvertretung Wattenscheid stattgefunden haben. Die Bezirksvertretung Wattenscheid hatte die zugrunde liegende Vorlage zuvor abgelehnt, da nach Ansicht des Gremiums keine Notwendigkeit der Maßnahme sowie kein Unfallschwerpunkt an dieser Stelle vorliegen.
Die Anfrage stellt konkrete Fragen zur Durchführung der Arbeiten. Es wird um Klärung gebeten, auf welcher Grundlage die Verwaltung die Maßnahme bereits vor der Anhörung im Bezirk und der Beschlussfassung im Fachausschuss einleiten und beenden konnte. Zudem wird nach dem zuständigen Fachbereich bzw. dem verantwortlichen Fachamt gefragt, welches die Voraussetzungen für die Durchführung prüfen sollte. Abschließend werden Fragen zur Regelung von Rechtsansprüchen und Haftungsfragen gestellt, falls eine positive politische Entscheidung ausbleibt und eine Rückabwicklung der Maßnahme notwendig würde. Dabei wird auch thematisiert, ob Mitarbeiter der Verwaltung für die Kosten haftbar gemacht werden können.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Barrierefreier Zugang StadtparkZur Vorlage · 20250871 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur 38. Sitzung des Rates am 3. April 2025 thematisiert ein Ratsmitglied die Barrierefreiheit im Bochumer Stadtpark. Der Fokus der Anfrage liegt auf dem Zugang für Bewohnerinnen und Bewohner der Altenheime an der Klinikstraße. Laut der Vorlage erschwert der Zustand der Zuwegungen den Zugang zum Park, da der Belag der Wege, beispielsweise im Bereich des Fußgängerüberwegs Lutherkirche, nur noch teilweise vorhanden und somit nicht mehr barrierefrei ist.
Die Anfrage stellt zwei konkrete Fragen an den Oberbürgermeister. Zunächst wird erfragt, ob im Zuge der geplanten Sanierung des Stadtparks eine Instandsetzung der Wege mit dem Ziel der Barrierefreiheit vorgesehen ist und falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt diese Maßnahme abgeschlossen sein soll. Des Weiteren wird die Möglichkeit geprüft, einen direkten Zugang vom Katharina-von-Bora-Haus in den Park zu realisieren.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Wattenscheider BachZur Vorlage · 20250873 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Ratssitzung am 3. April 2025 befasst sich die Fraktion der SPD mit dem aktuellen Zustand des Wattenscheider Bachs in den Bereichen Marienstraße, Schlachthofstraße und Watermanns Weg. Die Emschergenossenschaft hat dort Maßnahmen zur Renaturierung des Flussbettes durchgeführt und das Abwasser aus dem Bach in die Kanalisation umgeleitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass vonseiten der Bürgerinnen und Bürger Kritik geäußert wurde, da die Absperrungen zum Bach trotz des zeitlichen Abstands zum Abschluss der Arbeiten weiterhin bestehen. Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion zwei Fragen: Zunächst soll geklärt werden, ob die Renaturierungsarbeiten in den genannten Gebieten tatsächlich vollständig abgeschlossen sind und welche Arbeiten gegebenenfalls noch ausstehen. Des Weiteren wird nach dem Zeitpunkt gefragt, wann eine Öffnung der Wege für die Anwohnenden zu erwarten ist.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid; hier: RückfragenZur Vorlage · 20250874 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20250874 werden Fragen an den Oberbürgermeister zum Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid gestellt. Hintergrund der Anfrage sind ergänzende Rückfragen zu einer bereits erfolgten Antwort der Verwaltung, die im nichtöffentlichen Teil einer vorangegangenen Sitzung behandelt wurde.
Ein Ratsmitglied fordert eine detaillierte und transparente Darstellung der tatsächlich angefallenen Kosten für den Neujahrsempfang im öffentlichen Teil der Sitzung an. Dabei werden spezifische Informationen zu den Gesamtausgaben sowie zur Personalkalkulation erbeten. Konkret wird nach der Anzahl der eingeladenen Personen sowie der Anzahl der tatsächlichen Besucherinnen und Besucher gefragt.
Zudem wird um eine Aufstellung gebeten, die die abschließenden Ausgaben pro Person im Verhältnis zu den ursprünglich kalkulierten Beträgen ausweist. Die Anfrage zielt darauf ab, die finanzielle Umsetzung des Empfangs der Bezirksvertretung Wattenscheid gegenüber dem Rat nachvollziehbar zu machen.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Eröffnung des Welcome Office Universitätsstraße 43-49 in BochumZur Vorlage · 20250876 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am 1. April 2025 wurde das Welcome Office in der Universitätsstraße 43-49 in Bochum eröffnet. Die Einrichtung ist Teil der Strategie „Willkommen, um zu bleiben“, die darauf abzielt, neue Einwohner für die Stadt zu gewinnen. Als „One-Stop-Shop“ bündelt das Welcome Office die Kompetenzen der Stadt Bochum, der Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet, der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer Dortmund sowie weiterer Netzwerkpartner. Ziel des Konzepts ist die Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Das Büro dient als zentrale Anlaufstelle für städtische Dienstleistungen und ist täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Termine sollen vorrangig online über eine Website gebucht werden können, die in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist.
Mit der Anfrage 20250876 erkundigte sich der Fraktionsvorsitzende der UWG: Freie-Bürger-Ratsfraktion, Jens Lücking, nach Details zur Einrichtung. Er fragte zunächst an, ob für das Welcome Office ein Sicherheitskonzept vorliegt. Zudem wies er auf Unstimmigkeiten in der englischen Übersetzung der Online-Buchungsmaske hin. Laut der Anfrage werden unter den Menüpunkten „Driving licence“ und „Vehicle registration“ Beratungsangebote zur Arbeitssuche sowie zur allgemeinen Anerkennung von Dokumenten aufgeführt. Lücking erkundigte sich, ob der Verwaltung dieser Umstand bekannt sei und wann eine Korrektur der Informationen beabsichtigt ist.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Haus des WissensZur Vorlage · 20250877 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister verschiedene Fragen zum Projekt „Haus des Wissens“ gestellt. Grundlage der Anfrage ist eine Ergänzung des Beschlusstextes zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung, die bereits in einer Ratssitzung im Juni 2022 beschlossen wurde.
Die Fraktion bittet um Auskunft über den aktuellen Stand der Finanzierung. Konkret wird gefragt, welche neuen Förderprogramme seit dem genannten Beschluss beantragt und in welcher Höhe Fördermittel akquiriert werden konnten. Zudem wird nach der Höhe eingegangener Spenden sowie nach der Gewinnung von Sponsoringpartnern gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Kooperation und der wirtschaftlichen Ausrichtung des Projekts. Die Fraktion möchte wissen, welche Partner aus Stadtgesellschaft und Wissenschaft für die Realisierung des Hauses des Wissens zur Verfügung stehen. Zudem wird nach der Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Markthalle sowie nach den Möglichkeiten für Markthändler gefragt, ihr gastronomisches Angebot gegenüber dem handelsorientierten Teil zu stärken.
Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach planerischen Details zur räumlichen Konzeption einer Experimentierwerkstatt für innovative Partizipationsmöglichkeiten sowie nach den geplanten Formaten der Jugendbeteiligung innerhalb des Hauses des Wissens.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Einbindung der benachbarten Regenbogenschule bei der Vorlage „Sportanlage "Preins Feld" - hier: Erneuerung der Tennenrundlaufbahn , der Segmente hinter den Toren sowie die Sanierung der Stehstufenanlage (20250332)“Zur Vorlage · 20250878 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur geplanten Sanierung der Sportanlage „Preins Feld“ gestellt. Gegenstand der Untersuchung ist die Erneuerung der Tennenrundlaufbahn sowie die Sanierung der Stehstufenanlage.
Der Beschluss zur Umsetzung des Vorhabens wurde am 25. März 2025 in der Bezirksvertretung Wattenscheid gefasst. In der vorangegangenen Beratung im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wurde die Notwendigkeit der Laufbahn mit dem Hinweis auf die zuständige Fachabteilung als nicht gegeben dargestellt, da weder der ansässige Fußballverein noch die benachbarte Regenbogenschule Bedarf an den leichtathletischen Anlagen signalisiert hätten.
Die Fraktion gibt jedoch wieder, dass die Schule als Kooperationspartnerin des TV Wattenscheid 01 und der NRW Sportschulen regelmäßig die Laufbahn und die Sprunggrube nutzt. In ihrer Anfrage fordert die CDU-Fraktion daher eine Stellungnahme dazu, warum die Schule nicht in die Planungen einbezogen wurde und weshalb die Aussage des zuständigen Dezernents im Ausschuss von den tatsächlichen Nutzungsbedarfen der Schule abweicht. Zudem wird gefragt, wie die Stadtverwaltung den Anforderungen der Grundschule bei der Durchführung der Maßnahmen entgegenkommen will.
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- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Vollständige Veräußerung einer unmittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft; hier: Verkauf aller Anteile an der ekz.bibliotheksservice GmbHErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.2GELSENWASSER AG hier: Ausbau der Kooperation zwischen ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH, GELSENWASSER AG und NEW AGErgebnis: Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthalltungen: 0dagegen: 2 (BD)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/Dahl- mann/Hohmeier/OB)
- 5.3Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH und Gelsenwasser AG – hier: Veräußerung der Beteiligung an der KGE – Kommunale Gasspeichergesellschaft Epe mbH & Co. KGErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Absperrung Westenfelder Straße/Fritz-Reuter-Straße - BauordnungErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der FlüchtlingsbetreuungErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.3Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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