Zuständigkeit der Anfrage "Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum Wattenscheid"
20250584 · Antwort der Verwaltung · 03.04.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 13. Februar 2025 stellte die CDU-Fraktion über Herrn Mitschke die Frage nach der Zuständigkeit für Anfragen im Zusammenhang mit dem Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Wattenscheid. Es wurde angefragt, welche der Anfragen bezüglich der Veranstaltung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung fallen und ob Fragen dazu an die Bezirksvertretung Wattenscheid verwiesen werden müssten.
Die Verwaltung stellte dazu klar, dass Anfragen im Rat gemäß der Geschäftsordnung über alle Angelegenheiten der Stadt gestellt werden können. Die Gemeindeordnung NRW sieht diesbezüglich keine weitergehenden Einschränkungen vor. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist der Oberbürgermeister zudem verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Ratsanfragen richten sich somit nicht an die Gremien, sondern an den Oberbürgermeister bzw. die Verwaltung. Zur Beantwortung der Anfragen werden jedoch die jeweils zuständigen oder federführenden Stellen der Verwaltung herangezogen.
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