Entscheidung über die Anwendung der Opt-Out Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 3. April 2025 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Anwendung der Opt-Out-Regelung bezüglich einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum.
Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu beauftragen. Dabei soll ausdrücklich von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW kein Gebrauch gemacht werden.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass das aktuelle System der Bargeldauszahlung von Sozialleistungen eine Anfälligkeit für Missbrauch aufweise und die Einführung der Bezahlkarte den Verwaltungsaufwand senken könne. Durch die Bereitstellung der Leistungen als Guthabenkarte soll die Auszahlung von Bargeld weitgehend entfallen. Dies diene dazu, illegale Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden und sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt vor Ort verwendet wird. Zudem wird angeführt, dass durch diese Maßnahme die Schlepperkriminalität bekämpft werden könne. Der Antrag verweist zudem auf die Bemühungen von kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung, eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte mit einheitlichen Standards in Nordrhein-Westfalen zu realisieren.
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