Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2023 bis 31.07.2024 der Schauspielhaus Bochum AöR
20250489 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.04.2025 · Kulturbüro und Kulturhistorische Museen
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Vorlage gemacht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 54.781,84 Euro. Dieser Wert liegt unter dem im Wirtschaftsplan kalkulierten operativen Fehlbetrag von 2.313.100 Euro.
Die Gesamtleistung der Spielzeit stieg von 25.924 TEUR im Vorjahr auf 27.568 TEUR an, wobei der städtische Zuschuss 21.463 TEUR betrug. Demgegenüber standen Gesamtaufwände von rund 27.623 TEUR. Als Einflussfaktoren werden steigende Energie- und Personalkosten sowie die Inflation angeführt. Gleichzeitig konnten die Umsatzerlöse durch einen ausgeweiteten Spielbetrieb gesteigert werden, was sich in einer Erhöhung der Besucherzahlen von 125.908 auf 143.737 Gäste widerspiegelt. Der ausgewiesene Fehlbetrag wird durch Rücklagen aus Vorjahren gedeckt.
Mit der Vorlage wird zudem beantragt, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Des Weiteren soll dem Vorstand der Anstalt, bestehend aus dem Intendanten Johan Simons sowie den Kaufmännischen Direktoren Dr. Matthias Nowicki (bis 30.11.2023) und Thomas Kipp (ab 01.12.2023), sowie dem Verwaltungsrat Entlastung erteilt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter).