Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2023 bis 31.07.2024 der Schauspielhaus Bochum AöR
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die Beschlussvorlage 20250489 zur Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH hat für diesen Abschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesamtleistung belief sich auf 27.568 TEUR, während der Gesamtaufwand 27.623 TEUR betrug. Daraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 54.781,84 EUR, der durch Rücklagen gedeckt wird. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 7.392.779,74 EUR.
Die Erträge aus Vorstellungen lagen mit rund 146 TEEUR unter dem Plan, und auch die Einnahmen aus Sponsoring und Spenden blieben hinter den Planwerten zurück. Demgegenüber stiegen die Erträge aus Sonderveranstaltungen, Koproduktionen und Gastspielen von 749 TEUR auf 1.306 TEUR an, wobei der zugehörige Aufwand um 673 TEUR auf 1.250 TEUR zunahm. Der städtische Zuschuss lag mit 21.463 TEUR über dem geplanten Wert von 20.330 TEUR, was unter anderem auf einen Sonderzuschuss aus der Pandemie sowie einen Ukrainekriegs-Sonderzuschuss in Höhe von 182 TEUR zurückzuführen ist. Die Personalkosten fielen aufgrund unbesetzter Stellen um 1.431 TEUR niedriger aus als geplant.
Der Rat wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen sowie den Vorstand und den Verwaltungsrat für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 zu entlasten. Die Entscheidung im Rat ist für den 3. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 20.03.2025Punkt 1-3 der VorlageEinstimmig nach BeschlussvorlagePunkt 4Einstimmig nach BeschlussvorlageBefangenheiten: 2
- 12.03.2025Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
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