Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung über die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters für das Jahr 2024 vorgelegt. Gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sind Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet, dem Rat eine Aufstellung über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten sowie der damit verbundenen Vergütungen vorzulegen, sofern die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten werden.
Die vorliegende Aufstellung dokumentiert alle Nebentätigkeiten und die entsprechenden Einnahmen des Oberbürgermeisters im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. In der Mitteilung wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung in Höhe von 2.066,30 Euro für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums nicht als abführungspflichtige Nebentätigkeit einzustufen ist. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche die entsprechenden Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt abgeführt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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