Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz
20250528 · Mitteilung der Verwaltung · 03.04.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur Aufstellung der Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Dokumentation erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen. Inhalt der Vorlage ist die Darlegung der Art, des Umfangs und der Vergütungen von Nebentätigkeiten, sofern diese die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschreiten.
Die Aufstellung umfasst alle Nebentätigkeiten und die damit verbundenen Einnahmen von Oberbürgermeister Thomas Eiskirch im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Die Mitteilung erläutert die geltenden Vergütungsgrenzen für das Jahr 2024, wobei eine allgemeine Grenze von 11.126,27 Euro pro Jahr zugrunde liegt. Für bestimmte Funktionen in Gremien der Sparkasse gelten abweichende Höchstgrenzen.
Zudem wird klargestellt, dass Tätigkeiten in Gremien der Sparkassen- oder Giroverbände sowie bestimmte Funktionen bei der LBS Landesbausparkasse NordWest als ehrenamtlich gelten und nicht der Abführungspflicht unterliegen. Eine Entschädigung in Höhe von 2.066,30 Euro für die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wird als rein informatorischer Bestandteil aufgeführt, da diese Tätigkeit nach Auskunft des Landesministeriums nicht als meldepflichtige Nebentätigkeit einzustufen ist. Einkünfte, welche die entsprechenden Höchstgrenzen überschritten haben, wurden der Stadt abgeführt.
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