Bochum Transparent

← Alle Vorlagen

Mitteilung der Verwaltung

Aufstellung über Nebentätigkeiten gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz

20250528 03.04.2025 Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Mitteilung über die Nebentätigkeiten des Oberbürgermeisters für das Jahr 2024 vorgelegt. Gemäß dem Korruptionsbekämpfungsgesetz sind Hauptverwaltungsbeamte verpflichtet, dem Rat eine Aufstellung über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeiten sowie der damit verbundenen Vergütungen vorzulegen, sofern die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschritten werden.

Die vorliegende Aufstellung dokumentiert alle Nebentätigkeiten und die entsprechenden Einnahmen des Oberbürgermeisters im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. In der Mitteilung wird zudem darauf hingewiesen, dass eine Entschädigung in Höhe von 2.066,30 Euro für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr nach Auskunft des zuständigen Landesministeriums nicht als abführungspflichtige Nebentätigkeit einzustufen ist. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche die entsprechenden Höchstgrenzen überschritten haben, wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Stadt abgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 120 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 03.04.2025
    Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach

Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz