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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) hier: Wirtschaftsplan 2025

20250517 03.04.2025 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) · Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan 2025 der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) vorgelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Plan bereits beraten und empfiehlt dessen Zustimmung. Mit dem Beschluss soll die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 umfasst in seiner aktuellen Fassung lediglich den Erfolgsplan. Dies begründet sich unter anderem durch ein laufendes Vergabeverfahren zur Funktionalen Leistungsbeschreibung, welches im laufenden Jahr abgeschlossen werden soll. Die BoSB wurde rückwirkend zum 1. Januar 20

Die BoSB wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 gegründet, wobei die Abrechnung für das Jahr 2024 noch über den VfL Bochum sowie die Stadt Bochum erfolgte.

Die Einnahmen des Plans resultieren primär aus Gewerbemieten und Pachten, etwa durch die VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA für das Stadiongelände sowie durch Verträge mit dem Tennis- und Hockeyclub e.V. und der Deutschen Funkturm GmbH. Auf der Ausgabenseite sind vor allem Kosten für die Instandhaltung von Sportflächen, Parkflächen und dem Ruhrstadion sowie Abschreibungen und Versicherungen aufgeführt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 3. April 2025 vorgesehen.

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