Anregung nach § 24 GO NRW: Keine Bezahlkarte für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bochum – Opt-Out-Option ziehen
20250806 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.04.2025 · Amt für Soziales
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250806 einen Beschlussvorschlag zur Anwendung der Opt-Out-Regelung der Bezahlkartenverordnung NRW vorgelegt. Gegenstand ist die Anregung einer Bürgerin, wonach die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, im Zuständigkeitsbereich der Stadt unterbleiben soll.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, von der im § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW vorgesehenen Opt-Out-Option Gebrauch zu machen. Damit würde die Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum nicht eingeführt. Eine Evaluierung dieser Entscheidung ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
In der Begründung der Anregung wird angeführt, dass die Begrenzung des Barbetrags auf maximal 50 Euro die Teilnahme am täglichen Leben erschweren könnte, etwa bei Einkäufen in Geschäften ohne Kartenzahlung oder bei der Nutzung von sanitären Anlagen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass viele Geflüchtete bereits über Bankkonten verfügen und die Einführung der Karte zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen könnte. Als Beispiel für eine bereits getroffene Entscheidung wird der Rat der Stadt Düsseldorf angeführt. Seitens der Verwaltung wird auf eine bereits bestehende Beschlussvorlage verwiesen. Finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgelasten werden durch diese Maßnahme nicht erwartet.
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