Anregung gem. §24 GO NRW - Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bochum - Mitführen von Hunden
20250633 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.04.2025 · Technischer Betrieb
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (SPD)
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Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20250633 behandelt eine Anregung gemäß §24 GO NRW zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Bochum. Gegenstand der Anregung einer Bürgerin ist die Anpassung der Regelungen bezüglich der Mitnahme von Tieren, insbesondere von Hunden, auf den Friedhofsflächen.
Der Fachbereich Technischer Betrieb, unter der Federführung von Dirk Reckamen, schlägt vor, die Anregung im Zuge des laufenden Überprüfungsprozesses der Friedhofssatzung ergebnisoffen zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft derzeit die Aktualität der Satzung, um die Regelungen an aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen anzupassen.
Im Rahmen dieser Satzungsänderung soll die Frage der Hundemitnahme umfassend bewertet werden. Dabei sollen die Argumente für eine mögliche Lockerung der bisherigen Vorschriften gegen die Bedeutung der Friedhöfe als Orte der Ruhe und des Gedenkens abgewogen werden. Eine Entscheidung über den Vorschlag wird im Rat in der Sitzung am 3. April 2025 erwartet.
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