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Beschlussvorlage der Verwaltung

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages

20250485 03.04.2025 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250485 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) beantragt. Hintergrund der Anpassungen ist die Umsetzung von Bürokratieerleichterungen nach dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW).

Der Mehrheitsgesellschafter der FMR, der Regionalverband Ruhr (RVR), hat bereits beschlossen, diese Erleichterungen in den Gesellschaftsverträgen seiner Beteiligungsunternehmen umzusetzen. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen unter anderem die Möglichkeit, die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat zusätzlich über ein Gremieninformationssystem einzuberufen sowie die Anpassung von Regelungen zu Umlaufbeschlüssen und zur geschlechtergerechten Sprache. Ein wesentlicher Punkt betrifft die Offenlegung der Organvergütung. Während die Stadt Bochum für ihre eigenen Beteiligungen die individuelle Offenlegung der Bezüge beibehalten hat, sieht der Beschluss des RVR den Verzicht auf diese detaillierte Ausweisung vor. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Stadt als Minderheitsgesellschafter bei der FMR diesem Vorgehen des Mehrheitsgesellschafters anschließt.

Nach einer Beschlussfassung durch den Rat muss die Änderung der Kommunalaufsicht, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, angezeigt werden.

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