Wiederwahl von Stadtkämmerin Dr. Eva Maria Hubbert
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederwahl von Stadtkämmerin Dr. Eva Maria Hubbert vorgelegt. Da die erste Amtszeit der Beigeordneten am 30. September 2025 endet, sieht der Vorschlag eine Wiederwahl für eine zweite Amtszeit vor. Diese soll mit Wirkung zum 1. Oktober 205 beginnen und gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Dauer von acht Jahren umfassen.
Gleichzeitig mit der Wiederwahl ist eine Änderung der Besoldung vorgesehen. Dr. Hubbert soll ab dem 1. Oktober 2025 in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW eingruppiert werden. Dies führt zu zusätzlichen Personalkosten innerhalb der Produktgruppe Verwaltungsleitung. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2025 werden Mehrkosten von etwa 1.700 Euro brutto veranschlagt. Ab dem Jahr 2026 belaufen sich die jährlichen Personalkosten um etwa 6.900 Euro brutto. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat in der Sitzung am 3. April 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
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