Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen
20250700 · Antrag · 03.04.2025
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen. 11 (BD/UWG:FB/Backs/Dahlmann/Hohmeier/Steude)dafür: 61 (SPD/Grüne/CDU/FDP/OB)
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Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU haben einen Antrag an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zur Anpassung der Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Rat vorgelegt. Der Antrag sieht eine Erweiterung der bestehenden Regelung aus dem Jahr 2017 vor, indem die Staffelung der Zuwendungen um zwei neue Stufen ergänzt wird. Diese neuen Stufen beziehen sich auf Fraktionsgrößen von mindestens 12 und mindestens 20 Mitgliedern.
Laut Begründung soll die Anpassung der zunehmenden Differenzierung des politischen Spektrums in kommunalen Vertretungen Rechnung tragen. Die Neuregelung ist für den Beginn der kommenden Wahlperiode am 1. November 2025 vorgesehen. Der Antrag enthält zudem eine aktualisierte Übersicht der Budgetwerte, die die gestiegenen Arbeitgeberanteile berücksichtigt. Die Kalkulation der Beträge basiert auf den Werten vor der Tarifrunde 2025.
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