Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Anpassung der Personalkostenzuwendungen für Fraktionen und Gruppen vorgelegt. Der Antrag sieht eine Erweiterung der bestehenden Regelung aus dem Jahr 2017 vor, indem die Staffelung der Zuwendungen um zwei neue Stufen ergänzt wird. Diese neuen Ebenen beziehen sich auf Fraktionsgrößen von mindestens 12 sowie mindestens 20 Mitgliedern.
Die Neuregelung soll mit Beginn der nächsten Wahlperiode am 1. November 2025 wirksam werden. Als Begründung für die Anpassung wird die zunehmende Differenzierung des politischen Spektrums und der Fraktionsgrößen in kommunalen Vertretungen angeführt. Zudem fließen gestiegene Arbeitgeberanteile in die neue Kalkulation der Beträge ein. Die Zuwendung an Gruppen bleibt dabei, gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung, auf zwei Drittel der Höhe der kleinsten Fraktion festgesetzt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen. 11 (BD/UWG:FB/Backs/Dahlmann/Hohmeier/Steude)dafür: 61 (SPD/Grüne/CDU/FDP/OB)
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