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Beschlussvorlage der Verwaltung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt Bochum

20243173 03.04.2025 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage dient der Überarbeitung der bestehenden Regelungen aufgrund von Veränderungen im Baumbestand sowie der Anpassung an das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz NRW.

Im Rahmen der Neufassung entfallen drei bisher geschützte Naturdenkmale, darunter eine Stieleiche in Langendreer und eine Edelkastanie in Querenburg, da diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten oder aufgrund von Schäden nicht mehr die Voraussetzungen für einen Schutzstatus erfüllen. Gleichzeitig werden zwei neue Naturdenkmale, eine Blutbuche in Altenbochum sowie eine Eichen-Gruppe in Wiemelhausen, in das Verzeichnis aufgenommen. Damit umfasst die Verordnung insgesamt 23 Naturdenkmale.

Die Verwaltung hat zudem Änderungsvorschläge des Naturschutzbeirates geprüft. Eine Ausweitung der Schutzbereiche wurde abgelehnt, um die Eigentumsrechte der Grundstücksinhaber nicht zu beeinträchtigen. Auch die Erstellung einer verbindlichen Liste für zukünftige Schutzobjekte wird nicht verfolgt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Durch die Anpassung an das aktuelle Naturschutzrecht wird der Schutzgrund bei bestimmten Objekten von erdgeschichtlichen auf naturgeschichtliche Gründe geändert. Die jährlichen Kosten für die Kontrolle und Pflege der Denkmale werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt.

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