Wahl eines Beigeordneten
20250628 · Antwort der Verwaltung · 03.04.2025 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm Stellung zur Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Wahl des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit. Hintergrund sind die Feststellungen der Bezirksregierung Arnsberg, dass das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren der Wahl vom 21. November 2024 Rechtsverstöße aufwies. Auf Anweisung der Kommunalaufsicht wurde der Oberbürgermeister Eiskirch aufgefordert, die Wahl zu beanstanden.
Nach Angaben der Verwaltung basierte das Anforderungsprofil auf bisherigen, beanstandungsfreien Ausschreibungstexten aus den Jahren 2016 bis 2018. Der vorliegende Text wurde im September 2024 vom Rat beschlossen. Die Verwaltung gab an, die Rechtsauffassung der Bezirksregierung zunächst anders beurteilt und am 23. Januar 2025 eine Stellungnahme eingereicht zu haben. Der Rat wurde am 6. Februar 2025 über die Entscheidung der Kommunalaufsicht informiert. Der Oberbürgermeister informierte zudem den Ältestenrat am 5. Februar 2025 sowie den Bewerber über die Bedenken der Aufsichtsbehörde.
Für die Nachbesetzung der Stelle ist eine erneute Ausschreibung vorgesehen, die dem Rat am 3. April 2025 zur Beratung vorgelegt werden soll. Das Auswahlverfahren wird unter Einbeziehung eines Personalberatungsunternehmens durchgeführt. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Gemeindeordnung keine zeitliche Begrenzung für die Besetzung vorsieht, eine längere Vakanz jedoch aufgrund der Bedeutung des Sozialdezernats nicht sachdienlich sei.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter).