Wahl eines Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der Wahl eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit reagiert. Hintergrund ist die Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg, dass das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für die am 21. November 2024 erfolgte Wahl Rechtsverstöße aufwies. Laut Verwaltung basierte das Anforderungsprofil auf bisherigen, im Rat beschlossenen Ausschreibungstexten, die in der Vergangenheit nicht zu Beanstandungen geführt hatten. Der entsprechende Text wurde bereits im September 2024 vom Rat verabschiedet.
Für künftige Besetzungsverfahren werden die zuständigen Fachbereiche die Hinweise der Kommunalaufsicht berücksichtigen und den Fraktionen erweiterte Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Ein neuer Ausschreibungstext, der die Vorgaben der Bezirksregierung bereits integriert, liegt vor. Die erneute Ausschreibung soll dem Rat am 3. April 2025 zur Beratung vorgelegt werden. Im Anschluss ist ein Auswahlverfahren unter Beteiligung eines Personalberatungsunternehmens vorgesehen. Eine zeitliche Begrenzung für die Neubesetzung der Stelle sieht die Gemeindeordnung nicht vor, wobei eine längere Vakanz des Sozialdezernats als nicht sachdienlich betrachtet wird.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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