Entwicklung des städtischen Haushalts
20250585 · Antwort der Verwaltung · 03.04.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung des städtischen Haushalts reagiert. In Bezug auf die Abfallgebühren, die im Vergleich zu Recklinghausen höher ausfallen, führt das Amt für Finanzsteuerung Unterschiede in den Serviceleistungen an. Während Bochum sechs Wertstoffhöfe mit erweiterten Öffnungszeiten und einen kostenlosen Transportservice bis zu zehn Metern Wegstrecke bietet, verfügt Recklinghausen über nur einen Wertstoffhof mit kürzeren Öffnungszeiten und berechnet zusätzliche Gebühren für Transportleistungen.
Hinsichtlich der Diskrepanzen bei den Einzahlungen aus Gebühren pro Einwohner begründet die Verwaltung die Abweichungen mit den unterschiedlichen Rechtsformen der kommunalen Einrichtungen. In Bochum werden die Gebühren als Regiebetrieb direkt im Kernhaushalt verbucht. In anderen Städten wie Duisburg oder Dortmund werden diese Einnahmen in Betrieben außerhalb des Kernhaushalts geführt, weshalb sie im Kommunalfinanzbericht nicht enthalten sind.
Bezüglich der Grundsteuer wurde für das Jahr 2025 ein vorläufiges Aufkommen von 83,1 Millionen Euro festgesetzt. Da weitere Nachveranlagungen ausstehen, lässt sich noch nicht sicher bestimmen, ob das Niveau der Vorjahre erreicht wird. Die Ist-Aufkommen der Grundsteuer B lagen im Jahr 2023 bei 87,8 Millionen Euro und im Jahr 2024 bei 88,2 Millionen Euro.
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