Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung
20250634 · Antwort der Verwaltung · 03.04.2025 · Amt für Soziales
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Vergabe von Dienstleistungen in der Flüchtlingsbetreuung reagiert. Laut dem Amt für Soziales unterliegt die Vergabe von Leistungen in diesem Bereich dem allgemeinen Vergaberecht. Eine Ausschließung privatrechtlich organisierter Dienstleister ist dabei nicht vorgesehen, da die Leistungsanforderungen für gemeinnützige und private Anbieter identisch sind.
Zur Kontrolle der Dienstleistungsqualität führt die Verwaltung wöchentliche Begehungen der Einrichtungen, monatliche Teamsitzungen mit den Betreibern sowie eine vierteljährliche Fachaufsicht durch. Im Fall der Einrichtung am Nordbad wurden alle eingereichten Angebote bewertet. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, wobei die Kriterien Preis mit 40 Prozent und Qualität mit 60 Prozent gewichtet wurden.
Hinsichtlich der Betreuung des Offenen Ganztags an der Frauenlobschule erklärte die Verwaltung, dass die AWO im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung den Zuschlag für 15 Grundschulstandorte erhalten hat. Die Schulkonferenz der Frauenlobschule stimmte dem Kooperationsvertrag nach inhaltlichen Anpassungen am 29. Februar 2024 zu. Informationen zum Auftragsvolumen der AWO sowie zu deren Tochtergesellschaften werden in einer separaten Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
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