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Zweite Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung der Stadt Bochum über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“

20250251 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.04.2025

🟢 Beschlossen 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderungssatzung der Unternehmenssatzung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom 2. Mai 2024, wonach die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum zum 1. August 2025 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die bestehende Anstalt integriert werden sollen.

Mit dieser Änderung werden die institutionellen Voraussetzungen für den Betrieb der erweiterten Anstalt geschaffen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist eine Selbstbindungserklärung, die die Regelungen zum Personalübergang der betroffenen Beschäftigten aus den bisherigen Ämtern der Bochumer Symphoniker und des Planetariums festlegt.

Die Vorlage sieht zudem vor, dass Grundstücke, Gebäude und wesentliche Betriebsvorrichtungen im Eigentum der Stadt verbleiben. Die Verwaltung strebt eine Struktur an, in der die bisherigen gemeinnützigen Betriebe der Art (BgA) fortgeführt werden und die notwendigen Immobilien an die AöR verpachten. Damit soll die steuerliche Gemeinnützigkeit durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Institutionen sichergestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Änderungssatzung sowie die Selbstbindungserklärung in der vorliegenden Form zu verabschieden.

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Beratungen

Rat (38. Sitzung)
03.04.2025
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
27.03.2025
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung)
20.03.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Kultur und Tourismus (25. Sitzung)
12.03.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.