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Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2024

20250103 · Mitteilung der Verwaltung · 03.04.2025 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Mitteilung 20250103 den Nachweis über über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 vorgelegt. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung informiert den Rat der Stadt Bochum über sämtliche Bereitstellungen von Haushaltsmitteln über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.

Nach den Regelungen der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 ist die Kämmerin für die Bereitstellung von konsumtiven Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie von investiven Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro zuständig. In Fällen, in denen die konsumtiven Mehraufwendungen zwischen 250.000 und 750.000 Euro liegen oder die investiven Mehrauszahlungen zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung dient der Dokumentation aller im Jahr 2024 durchgeführten Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW. Die Information wird im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis genommen.

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Beratungen

Rat (38. Sitzung)
03.04.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung)
27.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung)
20.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.