Neubewertung des städtebaulichen Gesamtkonzepts mit Erhalt des BVZ
20250722 · Antrag · 03.04.2025
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FASG/Steude)dagegen: 44 (SPD/Grüne/Backs/OB)dafür: 25 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, UWG und FDP haben einen Antrag für die Ratssitzung am 3. April 2025 eingereicht, der eine Neubewertung des städtebaulichen Gesamtkonzepts für das Areal rund um das Bochumer Verwaltungszentrum (BVZ) fordert. Bevor die am 19. Dezember 2024 beschlossene Neuentwicklung umgesetzt wird, soll die Verwaltung die städtebaulichen Ziele neu bewerten, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchführen und die Kosten für eine Sanierung des BVZ unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Lebensdauer neu berechnen.
Der Antrag sieht vor, den Rückbau des Gebäudes zugunsten einer Sanierung des Bestands zu prüfen. Dabei sollen Möglichkeiten für eine Nutzung als reiner Verwaltungsstandort sowie als Kombination aus Verwaltung und Wohnbebauung in den oberen Etagen untersucht werden. Ein weiterer Bestandteil der Prüfung ist die Ermittlung der CO2-Emissionen, die bei einem Abriss und Neubau im Vergleich zur Sanierung anfallen würden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob Verwaltungseinheiten aus der Wittener Straße oder der Universitätsstraße wieder zentral im BVZ angesiedelt werden können. Im Zuge dessen soll auch die Option untersucht werden, den Standort Universitätsstraße durch Verkauf oder Vermietung zu nutzen, um die Sanierungskosten des BVZ zu berücksichtigen. Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Vermeidung von Abbruchkosten und der ökologischen Nachhaltigkeit.
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