Chancen-Aufenthaltsrecht; Sachstandsmitteilung
20250308 · Mitteilung der Verwaltung · 03.04.2025 · Amt für Bürgerservice
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilung den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Bochum dar. Die gesetzliche Regelung, die Ende 2022 in Kraft trat, bietet Personen, die seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, ein 18-monatiges Zeitfenster, um die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes zu erfüllen.
Im Rahmen der ersten Phase der Umsetzung wurden die potenziell begünstigten Personen durch das Ausländerbüro und das kommunale Integrationszentrum über die Möglichkeit der Antragstellung informiert. Dabei erhielten etwa 530 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG. Anträge sind bis zum 30. Dezember 2025 möglich, wobei die entsprechenden Aufenthaltstitel spätestens Mitte 2027 auslaufen werden.
Für den Übergang in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden bislang 385 Termine vereinbart, von denen 276 bereits bearbeitet wurden. In 67 Fällen konnte ein Anschlussbleiberecht erteilt werden. 108 Verfahren sind derzeit noch in Bearbeitung. In 101 Fällen wurden Anhörungsverfahren zur Ablehnung eingeleitet oder es erfolgten bereits Ablehnungen, was 78 Anhörungen und 23 Ablehnungen entspricht.
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