Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (Elternbeitragssatzung)
20250123 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.04.2025 · Schulverwaltungsamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
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Die Verwaltung der Stadt Bochum plant zum 1. August 2025 die Einführung einer einheitlichen Elternbeitragssatzung. Diese soll die bisher getrennten Regelungen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtliche Betreuungsangebote an Schulen zusammenführen. Die neue Satzung ist zunächst befristet bis zum 31. Juli 2027. Die Zusammenlegung dient der Vereinfachung der Verwaltungsprozesse, insbesondere im Hinblick auf die geplante Einrichtung eines zentralen Einnahmenbüros für alle Betreuungsmaßnahmen.
Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die einheitliche Anhebung der Beitragsfreigrenze auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 40.000 Euro für alle Betreuungsformen. Für Einkommensgruppen oberhalb dieser Grenze werden die Beiträge um 25 Prozent reduziert. Zudem erfolgt eine Angleichung der Einkommensstufen zwischen der Kita-Betreuung und der Schulbetreuung, um die Beitragsgerechtigkeit zu erhöhen. Im Bereich des offenen Ganztags werden die Beiträge für Einkommen bis 125.000 Euro auf 195 Euro und für Einkommen über 125.000 Euro auf 215 Euro festgelegt.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen führt die Anpassung bei der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zu einer kalkulierten Mindereinnahme von etwa 4,5 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 202kom, was bereits in den Haushaltsberatungen berücksichtigt wurde. Für die Schulbetreuung werden durch die neuen Einkommensgruppen keine Veränderungen der veranschlagten Haushaltspositionen erwartet.
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