Entscheidung über die Anwendung der Opt-Out Regelung zur Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Opt-Out-Regelung gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW zu nutzen, um die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum zu unterlassen. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Entscheidung über die Art der Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Von dieser Regelung sind nach aktuellem Stand im Februar 2025 insgesamt 422 Personen im Bezug von Grundleistungen sowie 264 Personen im Analogleistungsbezug betroffen. Eine Einführung der Bezahlkarte hätte einen monatlichen Barabhebungsbetrag von 50,00 Euro vorgesehen, wobei Ausnahmen bei einer Erwerbstätigkeit ab einer Geringfügigkeitsgrenze von 556,00 Euro gelten würden.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt die Nicht-Einführung der Karte, da mit einem unklaren Verwaltungsaufwand, fehlenden Schnittstellen zu Fachverfahren sowie Prozessrisiken zu rechnen ist. Die Sachbearbeitung verweist auf einen Mehraufwand durch die Prüfung komplexer Ausnahmetatbestände und Fristen, während die künftige Entlastung durch Landes-Anwendungshinweise ungewiss bleibt. Für die Durchführung der Maßnahmen entsteht kein Mittelbedarf und es entstehen keine jährlichen Folgelasten. Eine Evaluierung der administrativen Unklarheiten, der Mehraufwände sowie der bundeseinheitlichen Regelungen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Beratung der Vorlage erfolgt am 27. März 2025 im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 3. April 2025 im Rat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.04.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 27.03.2025Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
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