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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Achte Änderungssatzung zur SondernutzungssatzungZur Vorlage · 20242333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Bochum vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Einführung einer neuen Tarifstelle für E-Scooter-Verleihsysteme. Da der Betrieb von stationslosen E-Scootern nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster als genehmigungspflichtige Sondernutzung einzustufen ist, schlägt die Verwaltung eine monatliche Gebühr von 3,86 Euro pro Fahrzeug vor. Die Berechnung dieser Gebühr basiert auf einem Punktesystem, das die Auswirkungen auf den Straßenraum, die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs sowie das wirtschaftliche Interesse der Anbieter berücksichtigt.
Zusätzlich enthält die Vorlage redaktionelle Anpassungen, um die Sondernutzungssatzung mit der neuen Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt in Einklang zu bringen. Um Verkehrsbehinderungen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter zu vermeiden, plant die Verwaltung zudem die Einrichtung von festgelegten Abstellflächen sowie Abstellverbotszonen an Orten wie dem Hauptbahnhof, dem Rathausvorplatz und dem Bermuda3eck.
Die Einführung der neuen Gebührenkomponenten soll zu zusätzlichen Erträgen für den städtischen Haushalt führen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat Bochum für den 19. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür – 10 (SPD, Grüne, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB) - 1.1.1Achte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20243235 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet, um für zentrale Standorte in der Innenstadt – namentlich den Hauptbahnhof, den Rathausvorplatz und das Bermuda3eck – feste Abstellflächen für E-Scooter sowie entsprechende Abstellverbotszonen einzurichten. Zudem sollen Regelungen über Abstellplätze und Verbotszonen für alle Bochumer Stadtteilzentren geprüft werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Einführung einer neuen Rubrik im städtischen Mängelmelder. Über diese Funktion sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, regelwidrig abgestellte E-Scooter zu melden. Die Verwaltung soll in diesem Fall die Kommunikation mit den Verleihanbietern übernehmen, um die Entfernung der Fahrzeuge zu veranlassen.
Die Verkehrs- und Umweltpolitischen Sprecher der Fraktion, Dr. Stefan Jox und Dr. Daniel Obitz, begründen das Vorhaben damit, dass die aktuellen Regelungen nicht ausreichen, um Gefährdungen für Radfahrer, Fußgänger sowie Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Kinderwagen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter zu vermeiden. Die geplanten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Abstellverbote über den Bereich der Innenstadt hinaus wirksam werden.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.213. Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20242804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Verabschiedung der dreizehnten Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung unter der Federführung von Dennis Arens wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die Anpassung verschiedener Gebührentarife. Im Ordnungs- und Veterinäramt werden bestimmte Tarifstellen aufgehoben, da das Stadtamt 32 nicht mehr für den Betrieb der Wochenmärkte zuständig ist; diese werden nun von der Deutschen Marktgilde eG betrieben. Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung im Amt für Stadtplanung und Wohnen vor, bei der der Hinweis „ohne Kinderbonus“ durch „ohne Familienbonus“ ersetzt wird, um den aktuellen Förderbestimmungen zu entsprechen.
Die Gebühren dienen der Refinanzierung von Verwaltungsleistungen und basieren auf der Ermittlung der Kosten pro Arbeitsminute. Die Änderungssatzung stellt die Einhaltung des Gebührenrechts sowie des Kostenüberschreitungsverbots sicher und berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Vorgaben für die jeweiligen Verwaltungsleistungen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.335. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20242805 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über die fünfunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Gebühren für das Jahr 2025 vor, um eine Kostendeckung von 100 Prozent zu erreichen. Der gesamte Gebührenbedarf steigt nach Kalkulationen der Verwaltung von rund 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 auf etwa 38,2 Millionen Euro im Jahr 2025 an.
Als Ursachen für die Kostensteigerung führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem gestiegene Personalkosten durch Tarifanpassungen und neue Stellen sowie höhere Ausgaben für Energie, medizinische Produkte und die Instandhaltung von Fahrzeugen auf. Zudem sind Mehrkosten durch neu ausgeschriebene Verträge zur Besetzung von Rettungswagen sowie die Einführung des Telenarztes enthalten. Konkret soll der Tarif für Rettungstransporte und Krankentransporte mit Rettungswagen von 758 Euro auf 948,90 Euro steigen. Die Gebühr für Notarzteinsätze wird von 723 Euro auf etwa 885 Euro angehoben.
Hinsichtlich der Abstimmung mit den Kostenträgern wurde kein Einvernehmen mit den Krankenkassen über die vorgeschlagenen Tariferhöhungen erzielt. Ein zentraler Streitpunkt ist die Kostenübernahme für sogenannte Fehleinsätze ohne Transport. Während die Krankenkassen diese Kosten als Aufgabe der Kommunen betrachten, verweist die Stadt auf das Rettungsgesetz NRW. Die Krankenkassen haben angekündigt, die entsprechende landesgesetzliche Regelung gerichtlich prüfen zu lassen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnhaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD)Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.4Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987Zur Vorlage · 20242982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur neunten Änderungssatzung der Realsteuersätze vorgelegt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform, die aufgrund neuer Bewertungsmethoden zu einer Verschiebung der Steuerlast zwischen verschiedenen Grundstücksgruppen führt. Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten und das jährliche Gesamtaufkommen von etwa 90 Millionen Euro stabil zu halten, werden Anpassungen der Hebesätze vorgeschlagen.
Die Vorlage umfasst zwei verschiedene Optionen für die Festsetzung der Sätze. Im ersten Szenario eines einheitlichen Hebesatzes soll der Satz für die Grundsteuer A von 250 auf 374 v. H. und für die Grundsteuer B von 645 auf 843 v. H. steigen. Alternativ wird eine differenzierte Festsetzung für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Hierbei würde der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke auf 1.190 v. H. und für Wohngrundstücke auf 715 v. H. angepasst werden.
Die Anpassungen sollen den durch die Reform bedingten Belastungsverschiebungen von Nichtwohngrundstücken hin zu Wohngrundstücken entgegenwirken. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und steht dem Rat zur Entscheidung in der Sitzung am 19. Dezember 2024 zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude) - 1.4.1Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20243106 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Neunten Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern vorgelegt. Der Antrag sieht vor, zum 1. Januar 2025 aufkommensneutrale und differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer umzusetzen.
Im Rahmen der Grundsteuerreform sollen dabei unterschiedliche Sätze festgelegt werden: Für die Grundsteuer A, die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft umfasst, wird ein Hebesatz von 371 Prozent vorgeschlagen. Bei der Grundsteuer B wird eine Differenzierung zwischen Wohngrundstücken mit einem Satz von 710 Prozent und unbebauten sowie nichtwohnwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit einem Satz von 1.211 Prozent angestrebt.
Der Antrag begründet die Differenzierung damit, dass ein einheitlicher Hebesatz von 843 Prozent Auswirkungen auf die Kosten für Wohngrundstücke und deren Mieter sowie auf Nichtwohngrundstücke hätte. Die vorgeschlagenen Sätze entsprechen der Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen für eine aufkommensneutrale Umsetzung. Zudem wird auf ein Gutachten verwiesen, welches die verfassungsrechtliche Zulässigkeit differenzierter Hebesätze bestätigt. In anderen Kommunen wie Essen oder Gelsenkirchen werden solche differenzierten Sätze bereits angewandt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 1.4.2Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne, CDU -Zur Vorlage · 20243156 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Bochumer Rates am 19. Dezember 2024 eingereicht. Gegenstand der Beratung unter dem Tagesordnungspunkt 1.4 ist die neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat die neunte Änderungssatzung gemäß der in der Vorlage enthaltenen Anlage 2 beschließt. Das Schreiben wurde an den Oberbürgermeister gerichtet. Eine schriftliche Begründung für die vorgeschlagene Satzungsänderung ist im Dokument nicht aufgeführt; es wird jedoch darauf verwiesen, dass eine Erläuterung gegebenenfalls mündlich erfolgen kann. Die Vorlage mit der Nummer 20243156 dient als Grundlage für die Beschlussfassung über die Steuerhebesätze der Realsteuern in Bochum.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.4.3Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987 - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20243222 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag 20243222 zur neunten Änderungssatzung über die Steuerhebesätze für Realsteuern in Bochum wird die Einführung der Grundsteuer C vorgeschlagen. Der von Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) eingebrachte Antrag sieht vor, § 1 Ziffer 1 der Satzung um den Buchstaben c) zu ergänzen, welcher einen Hebesatz von 7.000 für unbebaute, baureife Grundstücke festlegt.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Stadt Bochum durch steuerliche Anreize die Bebauung von Baulücken in Siedlungsbereichen fördern möchte. Ziel sei die Schaffung von neuem Wohnraum bei gleichzeitiger Schonung von Außenbereichen und dem Erhalt versiegelungsfreier Flächen im Kontext des Klimawandels. Da bisherige Identifizierungs- und Befragungsprozesse zu Baulücken keine wesentliche Aktivierung der Flächen durch Eigentümer bewirkten, soll das Instrument der Grundsteuer C ab 2025 genutzt werden. Die rechtliche Grundlage bildet die Reform des Bundesgrundsteuergesetzes, da das Land Nordrhein-Westfalen von seiner Abweichungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat. Der Antrag sieht vor, dass die Einführung der Grundsteuer C aufkommensneutral erfolgt, indem die bereits hohe Grundsteuer B entsprechend angepasst wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.5Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum sowie Änderung der Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der FeuerwehrZur Vorlage · 20242745 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen sowie der Satzung über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr vorgelegt. Die Änderungen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, betreffen sowohl die Gebühren für freiwillige Leistungen als auch die Erhebung von Kostenersatz.
Im Bereich des Personaleinsatzes sieht die Vorlage neue Stundensätze vor. So soll der Satz für Beamte des mittleren Dienstes von 51 Euro auf 72 Euro pro Stunde steigen, während der Satz für den höheren Dienst von 83 Euro auf 116 Euro angepasst werden soll. Bei den Fahrzeug- und Geräteeinsätzen sind ebenfalls Anpassungen vorgesehen, etwa beim Kranwagen (40 t), dessen Satz von 431 Euro auf 626 Euro pro Stunde steigt. Die Gebühren für Löschfahrzeuge bleiben mit 99 Euro pro Stunde unverändert.
Zudem werden neue entgeltpflichtige Leistungen eingeführt, darunter die Brandschutzausbildung, Räumübungen sowie Beratungsleistungen zu Brandmelde- und Löschanlagen oder im bauaufsichtlichen Verfahren. Im Gegenzug entfällt die Entgeltpflicht für die Brandschutzunterweisung bei städtischen Einrichtungen. Die Verwaltung begründet die Anpassungen mit gestiegenen Personalkosten durch Besoldungsanpassungen seit 2019 sowie mit höheren Kosten für Fahrzeugmodernisierung, Inflation und CO2-Bepreisung. Die Satzung zum Kostenersatz wird analog zu den neuen Entgelten angepasst.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD) Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: GeschäftsführungsangelegenheitenZur Vorlage · 20243047 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Amtszeit von Johannes F. Kamm als Sanierungsgeschäftsführer der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgelegt. Die aktuelle Bestellung von Herrn Kamm endet am 31. Dezember 2024; die Vorlage sieht eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2025 vor.
Die SBO, an der die Stadt Bochum zu 100 Prozent beteiligt ist, befindet sich seit März 2023 in einem Sanierungsprozess. Die geplante Verlängerung soll sicherstellen, dass die Verwaltung die im ersten Halbjahr 2025 vorzulegenden Zukunftsperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten für das Unternehmen finalisieren kann, um zum zweiten Halbjahr 2025 alle Handlungsoptionen offen zu halten.
Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum ist für diese Vertragsverlängerung die Zustimmung des Rates erforderlich. Das Aufsichtsratspräsidium hat die Verlängerung bereits empfohlen. Die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat sind für Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.12.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Anwendung der Erleichterungen des 3. NKFWG NRW bei städtischen BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20242689 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, die durch das dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW ermöglichten Erleichterungen bei der Rechnungslegung für städtische Beteiligungsgesellschaften anzuwenden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Verpflichtung, Jahresabschlüsse unabhängig von der tatsächlichen Unternehmensgröße nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu erstellen, aufgehoben werden. Stattdessen sollen künftig die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regelungen des § 267 HGB als Grundlage für den Berichtsumfang dienen.
Trotz dieser Anpassung sieht der Entwurf vor, bestimmte Standards beizubehalten. So soll jeder Jahresabschluss weiterhin von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Zudem bleibt die individuelle Offenlegung der Vergütung der Organe im Anhang der Abschlüsse vorgesehen. Parallel dazu sollen die Gesellschaftsverträge der Beteiligungen sowie der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum entsprechend angepasst werden.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Verankerung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD-Richtlinie für ausgewählte Unternehmen. Dies betrifft die BOGESTRA AG, die USB Bochum GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Dezember 2024 im Rat der Stadt Bochum erwartet, nachdem sie zuvor in den zuständigen Ausschüssen beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (BD, FASG)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)Dagegen : 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 7 (BD, FASG)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB) - 1.8Überplanmäßige Bereitstellung eines konsumtiven Mehrbedarfes gem. § 83 GO NRW für zusätzliche Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 20242910 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Finanzvorlage 20242910 beantragen Fabian Klemz und Marcel Neuber vom Amt für Finanzsteuerung die überplanmäßige Bereitstellung von 1,22 Millionen Euro zur Deckung eines Mehrbedarfs im städtischen Personalaufwand für das Haushaltsjahr 2024. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen, wobei die Finanzierung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in der Produktgruppe „Allgemeine Finanzwirtschaft“ erfolgen soll.
Der zusätzliche Bedarf resultiert aus den Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vom Dezember 2023 sowie aus gesetzlichen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge im Land Nordrhein-Westfalen. Während in früheren Prognosen noch ein Gesamtmangel von 3,2 Millionen Euro erwartet wurde, beläuft sich die aktuelle Hochrechnung auf 1,22 Millionen Euro. Trotz bereits vorgenommener Gegensteuerungsmaßnahmen und einer zentralen Tarifabschlussvorsorge kann der durch die Tarifsteigerung von 11 % entstandene Mehraufwand nicht vollständig aus dem bestehenden Budget kompensiert werden.
Die Finanzierung des Betrags wird durch die Erwartung von Gewerbesteuer-Mehrerträgen in Höhe von rund 27 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung ermöglicht. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1109 (Technischer Betrieb) zur Deckung von Mehraufwendungen im Bereich Treibstoffe, Abfallentsorgung und LagermaterialienZur Vorlage · 20242911 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 785.000 Euro für den Technischen Betrieb (Produktgruppe 1109) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, einen Mehraufwand im laufenden Haushaltsjahr 2024 auszugleichen, der auf preisbedingte Steigerungen zurückzuführen ist.
Der Bedarf umfasst zusätzliche Ausgaben von 100.000 Euro bei der Abfallentsorgung, 250.000 Euro für Treibstoffe sowie 435.000 Euro für Lagermaterialien und Baustoffe. Als Gründe werden steigende Kosten für die Entsorgung biologisch abbaubarer Abfälle, weiterhin hohe Kraftstoffpreise und kürzere Vertragslaufzeiten bei der Beschaffung von Baugütern genannt. Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Umwelt- und Grünflächenamtes (Produktgruppe 5501) erfolgen, da dort Mittel für die Abrechnung von Festwerten aufgrund von Investitionsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen nicht beansprucht wurden.
Die Bereitstellung der Mittel ist zur Aufrechterhaltung der Aufgaben in der Straßen-, Kanal- und Grünunterhaltung sowie zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht vorgesehen. Die Vorlage wird am 12. Dezember 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und am 19. Dezember 2024 im Rat final beschlossen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2023Zur Vorlage · 20242752 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes sieht vor, dass der Rat den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 6. Dezember 2024 sowie das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis nimmt. Dieses Ergebnis ist im Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 31. Oktober 2024 zusammengefasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die entsprechenden Unterlagen bereits in seiner Sitzung beraten und empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung umfasst neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch die Richtigkeit der Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt sowie die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dabei dem Bestätigungsvermerk angeschlossen und eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung erstellt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2023 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20242753 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 über den Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2023 sowie über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage geht vom Rechnungsprüfungsamt aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten und die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss schließt sich dabei dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes an und hat eine Stellungnahme zum Prüfergebnis erstellt. Mit dieser Vorlage wird dem Rat die Empfehlung übermittelt, den Jahresabschluss gemäß § 96 (1) GO NRW festzustellen.
Neben der Feststellung des Abschlusses umfasst die Entscheidung im Rat auch die Entlastung des Oberbürgermeisters. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die für den 12. Dezember 2024 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Oberbürgermeister Eiskirch hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Oberbürgermeister Eiskirch hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. - 1.12Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20242287 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1021 – Herrenacker als Satzung vor. Das etwa fünf Hektar große Gebiet in Wattenscheid-Westenfeld umfasst derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof zu schaffen sowie die Erschließung über die Straße Herrenacker zu sichern. Zudem soll eine angrenzende Fläche als Kompensationsmaßnahme für eine Waldaufforstung in den Geltungsbereich einbezogen werden, wobei der Bestand des südlichen Laub- und Mischwaldes erhalten bleiben soll.
Die Notwendigkeit der Verlagerung ergibt sich aus punktuellen Bodenbelastungen am bisherigen Standort der Kleingartenanlage, der auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Engelsburg liegt. Als Ersatzstandort wurde die Fläche Westseifen identifiziert, was vom Stadtverband der Kleingärtner unterstützt wird. Der Bebauungsplan sieht neben privaten Grünflächen für Dauerkleingärten auch ein Vereinsheim, einen Spielplatz und Parkflächen vor. Die Straße Herrenacker soll als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden, um Entsiegelung und Begrünung zu ermöglichen.
Mit Inkrafttreten des neuen Plans werden die Bebauungspläne Nr. 611 I, II und III innerhalb des Geltungsbereichs aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt. Für das verrohrte Gewässer Westseifen ist zudem ein künftiges wasserrechtliches Verfahren zur Offenlegung des Baches vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltung: 1 (CDU) Dagegen: 2 (UWG:FB) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD, FL)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB) - 1.13Baubeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus HeideZur Vorlage · 20242701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird um die Entscheidung gebeten, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Heide an der Märkischen Straße 11a zu realisieren. Die Vorlage umfasst die bauliche Umsetzung sowie die Gestaltung der Außenanlagen und sieht vor, im Zuge des Projekts 41 Bäume zu fällen und durch 56 neue Gehölze zu ersetzen.
Die Planung orientiert sich an ökologischen Standards und strebt den Effizienzhaus-Standard KFW 40 EE an. Zu den technischen Merkmalen gehören eine Photovoltaikanlage mit über 60 kWp, ein Gründach, eine Luft-Wärmepumpe sowie die Bereitstellung der Infrastruktur für die Nutzung elektrisch betriebener Einsatzfahrzeuge. Das Gebäude soll in kompakter Bauweise und unter Verwendung ökologischer Materialien wie Holz errichtet werden.
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf etwa 10,85 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst auch Anpassungen durch Bodengutachten sowie die Berücksichtigung der Baupreisindexierung bis zum geplanten Abschluss des Vorhabens. Um das Budget einzuhalten, wurden verschiedene Maßnahmen aus früheren Planungsphasen gestrichen, darunter ein Aufzug, Sonnenschutz sowie bestimmte Akustikmaßnahmen. Die erforderlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und WasserflächenZur Vorlage · 20242347 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen in Bochum vorgelegt. Der Entwurf sieht einen Sanierungsplan für verschiedene Sporthallen vor, der auf Experten-Gutachten basiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Neubau einer weiteren Dreifach-Turnhalle im Bereich „Auf dem Esch“ in Wattenscheid. Zudem wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine zusätzliche Dreifach-Halle im Bezirk Bochum-Nord beantragt, wobei das Schulzentrum Bochum-Nord sowie die Bezirkssportanlage Am Nordbad 46 als mögliche Standorte untersucht werden sollen.
Im Bereich der Wasserflächen sieht die Vorlage vor, Lehrschwimmbecken mit einer Fläche von 32 Quadratmetern langfristig aufzugeben. Die aktuell noch genutzten Becken der Waldschule und der Liboriusschule sollen zunächst funktionstüchtig erhalten bleiben, jedoch sind keine weiteren Sanierungsinvestitionen vorgesehen. Parallel dazu sollen Fördermaßnahmen wie die Konzepte „Open Sunday“ und „Open Holiday“, welche Sporthallen und Schwimmflächen zu Randzeiten öffnen, fortgeführt und verstetigt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die geplanten Neubauten und den Erhalt der vorhandenen Flächen der curriculare Sportunterricht an Bochumer Schulen sichergestellt bleibt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 06.12.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (23. Sitzung) — Die Punkte der Beschlussvorlage wurden einzeln abgestimmt.Punkt 1:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 2:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 3:Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (FASG), Dagegen: 3 (CDU), Dafür: 11 (SPD, Grüne, UW
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 3 Enthaltungen der CDU-Fraktion.
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 1.14.1Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat"/"Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20243181 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Grüne im Rat haben einen Änderungsantrag zur Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen eingereicht, der in der Sitzung des Rates am 19. Dezember 2024 behandelt werden soll. Der Antrag ergänzt die bestehende Vorlage der Verwaltung um drei spezifische Punkte.
Im Stadtbezirk Nord sollen die Möglichkeiten sowie die Kosten für die Errichtung eines Schwimmbeckens geprüft werden, das für den Schwimmunterricht in der Sekundarstufe I und II geeignet ist. Des Weiteren soll die Verwaltung die zeitlichen Angaben für Fahrten zum Schulschwimmen bis zur Sommerpause 2025 evaluieren, wobei auch die tatsächlichen Gehzeiten einzubeziehen sind. Zudem wird eine halbjährliche Berichterstattung an den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit beantragt. Diese Information soll über eine Mitteilungsvorlage erfolgen, die mittels einer Tabelle den Fortschritt und den Umsetzungsstatus der geplanten Maßnahmen darstellt.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Ergebnisse aus Beratungen in Fachausschüssen und Bezirksvertretungen. Ziel ist es, die Infrastruktur für den Schwimmunterricht so zu planen, dass Wegezeiten von in der Regel zehn Minuten eingehalten werden können. Da die durchschnittlichen Fahrzeiten im Stadtbezirk Nord aktuell deutlich über diesem Wert liegen, sollen durch die Erhebung von Daten zu Busverbindungen und Fußwegen präzisere Informationen zur Situation gewonnen werden.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.14.2Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20243201 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag 20243201 zur Sportstättenbedarfsplanung sieht vor, den Sanierungsplan der Bochumer Sporthallen sowie den Neubau zweier Dreifach-Turnhallen zu beschließen. Ein Standort für eine neue Halle ist das Grundstück „Auf dem Esch“ in Wattenscheid, die zweite Fläche am Schulzentrum Bochum-Nord. Ergänzend dazu wird die Planung eines Schwimmbeckens am Schulzentrum Bochum-Nord beantragt, um den curricularen Sportunterricht der Sekundarstufen I und II zu ermöglichen.
Der Antrag umfasst zudem die Beibehaltung und Sanierung von Lehrschwimmbecken mit einer Wasserfläche von 32 m² sowie die Verstetigung der Konzepte „Open Sunday“ und „Open Holiday“. Die CDU Bochum, vertreten durch die sport- und schulpolitischen Sprecher Dr. Sascha Dewender und Tim Woljeme, begründet die Maßnahmen mit der Sicherstellung des Sportunterrichts. Insbesondere im Stadtbezirk Nord fehle derzeit eine nutzbare Wasserfläche für weiterführende Schulen. Zudem wird die Notwendigkeit betont, Lehrschwimmbecken aufgrund sinkender Schwimmfähigkeiten und logistischer Herausforderungen zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- Anhörung- und Vorberatungsergebnisse zur Sportstättenbedarfsplanung
- 1.15Realisierungsbeschluss zur Sanierung des Südflügels des Historischen RathausesZur Vorlage · 20242873 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 20242873 die Einleitung der Planungsphasen für die Sanierung des Südflügels des Historischen Rathauses in Bochum. Als letzter Baustein einer Modernisierung des Gebäudekomplexes sollen technische, energetische und brandschutztechnische Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel ist es, unter anderem die siebte Ebene des Gebäudes nach Anpassung an die Hochhausverordnung wieder für den Dienstbetrieb nutzbar zu machen sowie das digitale Wegeleitsystem zu vervollständigen.
Der Rat soll die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung beauftragen. Die Planungsleistungen sollen durch das bereits für die Nordflügelsanierung beauftragte Büro Kemper-Steiner & Partner Architekten GmbH erbracht werden, um eine Kontinuität der Maßnahmen zu gewährleisten. Auf die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wird verzichtet, da die Zentralen Dienste die Projektsteuerung intern übernehmen wollen, um Kommunikationswege kurz zu halten und zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 3 bis 3,5 Millionen Euro zu vermeiden.
Die Kostenschätzung für das Vorhaben basiert auf einer Evaluierung früherer Sanierungsabschnitte. Während eine Schätzung aus dem Jahr 2021 Gesamtkosten von rund 37 Millionen Euro vorsah, soll im Zuge der weiteren Planung eine neue Bewertung unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklungen erfolgen. Der Investitionsplan sieht für die Jahre 2025 bis 2030 jährliche Mittelzuweisungen vor, wobei die Fertigstellung des gesamten Rathauses für das Jahr 2031 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.16Kernaktivität „Aufbau von Familienzentren an Grundschulen“, Finanzierung der vier landesgeförderten sowie Ausweitung und Finanzierung von zwei weiteren FGZ-Standorten in den Jahren 2025 und 2026Zur Vorlage · 20242638 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Sicherstellung und zum Ausbau von Familiengrundschulzentren (FGZ) vorgelegt. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sollen Mittel aus der „Bochum Strategie“ bereitgestellt werden, um den Betrieb der vier bereits bestehenden, landesgeförderten FGZ zu gewährleisten. Der kommunale Eigenanteil für diese Standorte wird auf voraussichtlich jährlich 71.200 Euro geschätzt.
Darüber hinaus befürwortet die Verwaltung den Ausbau des Netzes um zwei weitere Standorte, konkret an der GGS Westenfeld und der GS an der Maarbrücke. Diese neuen Zentren werden vollständig kommunal finanziert, wobei die jährlichen Kosten auf etwa 102.000 Euro beziffert werden. Die Kommunale Koordinierung FGZ soll den Aufbau dieser Standorte begleiten und unterstützen.
Die Auswahl der Standorte basiert auf dem sozialen Index des Landes Nordrhein-Westfalen, der städtischen Grundschulentwicklungsplanung sowie der Quote der Ganztagsbetreuung. Ziel der Maßnahme ist es, durch niedrigschwellige Angebote und Elternarbeit die Bildungsbiografien von Kindern zu unterstützen und die Kooperation zwischen Fachkräften und Institutionen im Sozialraum zu stärken. Die entsprechenden Mittel für den weiteren Ausbau werden additiv aus den Haushaltsmitteln verwendet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)Zur Vorlage · 20242546 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Innenstadt vorgelegt. Das Vorhaben umfasst drei zentrale Bausteine, die auf die Umsetzung der „Vision Innenstadt 2030“ einzahlen und die Nachnutzung des Areals des derzeitigen Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) sowie der Musikschule und des Gesundheitsamtes regeln sollen.
Der erste Teilbereich, die sogenannte „Fläche BVZ“, soll durch eine zweistufige Konzeptvergabe im Wege eines Erbbaurechts für Wohnzwecke erschlossen werden. Die Planung sieht einen Mix aus 40 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum und frei finanzierter Wohnbebauung vor, wobei der Rückbau der bestehenden Gebäude des BVZ, der Turnhalle und des Gesundheitsamtes Voraussetzung ist. Der zweite Baustein umfasst die Aufwertung des Appolonia-Pfaus-Parks und des Gustav-Heinemann-Platzes als öffentliche Grün- und Spielflächen. Im dritten Teilbereich soll die Musikschule für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung sowie Sanierung und Umnutzung durch potenzielle Träger vorbereitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen bautechnischen Untersuchungen fortzuführen, die Vergabe der BVZ-Fläche vorzubereiten und die Marktlage für die Musikschule zu erfassen. Die Entscheidung über die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele soll im Rat der Stadt Bochum am 19. Dezember 2024 fallen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB) - 1.17.1Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20243203 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Fläche des derzeitigen Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) als modernen Verwaltungsstandort neu zu planen. Ziel ist es, verschiedene Ämter und Einrichtungen, die aktuell in Mietobjekten oder über das Stadtgebiet verteilten Standorten untergebracht sind, an diesem zentralen Ort zu bündeln.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags betrifft die Schulentwicklung: Die Flächen der Musikschule, der Turnhalle sowie des Gesundheitsamtes sollen für den Bau eines elften innerstädtischen Gymnasiums genutzt werden. Mit dieser Maßnahme würde auch der Parkplatz vor der Musikschule entfallen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die dadurch wegfallenden Stellplätze durch die vorhandene Tiefgarage P3 unter dem BVZ kompensiert oder durch eine Erweiterung der Garage aufgefangen werden können.
Zudem sieht der Antrag vor, die Parkflächen an der Windmühlenstraße dem Appolonia-Pfaus-Park zuzuschlagen, um den Park zu vergrößern und dessen Anbindung an die Innenstadt zu verbessern. Laut Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz sollen durch diese Maßnahmen die Verwaltungskonzentration gestärkt und der Bedarf an weiterführenden Schulen im Zentrum gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.17.2Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III) - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20243223 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 36. Sitzung des Bochumer Rates am 19. Dezember 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ vor. Der von Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) eingebrachte Antrag sieht eine gemeinsame städtebauliche Entwicklung der Bereiche BVZ, Gesundheitsamt, Turnhalle, Musikschule sowie des Appolonia-Pfaus-Parks und des Gustav-Heinemann-Platzes vor.
Das Vorhaben verfolgt das Ziel, durch eine hochwertige Bebauung einen Impuls für die Innenstadt zu setzen. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Wohnraum für verschiedene Bevölkerungsschichten sowie die Aufwertung und Erweiterung der Grünflächen. Geplant ist zudem eine neue Wegeverbindung vom Willy-Brandt-Platz zum Appolonia-Pfaus-Park. Während das Gebäude der Musikschule weitgehend erhalten bleiben soll, wird für die Bereiche BVZ und Gesundheitsamt die Suche nach einem privaten Entwickler angestrebt. Zudem soll geprüft werden, ob die Gesamtschule Mitte unter Nutzung bestehender Gebäude in den Planungsbereich verlegt werden kann. Die Vergaben sollen im Wege des Erbbaurechts erfolgen.
Die Entwicklung ist in zwei Phasen unterteilt. In der ersten Phase sollen bis zum Jahr 2026 bautechnische Untersuchungen sowie ein Ideenwettbewerch zur räumlichen und städtebaulichen Entwicklung durchgeführt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse soll in einer zweiten Phase das konkrete Vergabeverfahren für Investoren und Entwickler folgen, wofür der Rat zu einem späteren Zeitpunkt einen weiteren Beschluss fassen wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.18Umsetzung des Friedhofentwicklungskonzeptes für den Friedhof GrummeZur Vorlage · 20242559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes für den Friedhof Grumme vor. Ziel der Maßnahme ist es, das Bestattungsangebot an die aktuelle Nachfrage anzupassen und die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Im Fokus steht dabei insbesondere die Anpassung an den Bedarf an Urnengräber sowie die Optimierung der Infrastruktur.
Die geplanten baulichen Maßnahmen umfassen sowohl den Kernbereich als auch die Peripherie des Friedhofs. Im Kernbereich sollen Wege saniert und teilweise durch Rasenwege ersetzt werden, um die Unterhaltung zu vereinfachen. Zudem sind die Restaurierung von Treppenanlagen und Mauern sowie ein neuer Zugang am Wachtelweg vorgesehen. In der Peripherie sollen bestehende Stufenanlagen im Sinne der Barrierefreiheit in Rampen umgewandelt werden. Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist das Angebot an Nutzungsberechtigte, Familiengrabstätten aus der Peripherie in den Kernbereich zu verlegen, wobei die Stadt Bochum die Kosten für die Umsetzung und die neue gärtnerische Anlage übernimmt.
Der Baubeginn ist für Februar 2025 geplant, wobei die Ausführungsdauer auf etwa sieben Monate geschätzt wird. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen belaufen sich auf circa 1.278.360 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Aufstellung der Haushalte 2025/26.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.19Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"Zur Vorlage · 20241884/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Vorlage zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie zur Einführung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“ vorgelegt. Da sich die Einzelhandelsstruktur seit der letzten umfassenden Aktualisierung im Jahr 2012 verändert hat, dient die Neufassung der Steuerung von Ansiedlungen und dem Schutz zentraler Versorgungsbereiche. Das neue Modul „Zentren neu denken“ ergänzt den Masterplan durch eine Untersuchung der Multifunktionalität, der Aufenthaltsqualität und der städtebaulichen Situation in verschiedenen Zentren, darunter Stadtteil- und Nahversorgungszentren. Ziel ist die Verzahnung der Einzelhandelssteuerung mit der Bochum Strategie 2030.
Der Rat der Stadt soll den Masterplan Einzelhandel 2024 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen sowie das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ als planerische Grundlage zur Zentrenstärkung verabschieden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf oder Potenzial Vorschläge für weiterführende Handlungskonzeptionen zu erarbeiten. Der zweijährige Prozess basierte auf einer Vollerhebung des Einzelhandels sowie auf der Einbindung von Gremien und dem Konsultationskreis Einzelhandel.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB) - 1.19.1Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken" - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20243060 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 3. Dezember 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Masterplan Einzelhandel sowie das Handlungskonzept „Zentren neu denken“.
Im ersten Punkt wird eine Änderung der Anlage 1 des Masterplans für den Bereich Riemke beantragt. Dabei soll der Versorgungsbereich nach Norden – östlich der Herner Straße – bis zur Immobilie des aktuellen Nahversorgers um etwa 200 Meter erweitert werden. Als Begründung wird angeführt, dass die bestehende Ladenfläche aufgrund eines älteren Baukörpers moderne Anpassungen erschwere. Zudem soll die Versorgungssicherheit im Hinblick auf die geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie die Berücksichtigung künftiger Ansiedlungsmöglichkeiten sichergestellt werden.
Zudem fordert der Antrag, dass die Verwaltung prüft, ob der Bereich im Umkreis von 300 Metern um den S-Bahn-Haltepunkt „Höntrop“ als Nahversorgungszentrum in den Masterplan Einzelhandel aufgenommen werden kann. In diesem Bereich seien bereits verschiedene Dienstleistungen wie Apotheken, Bäckereien und Gastronomie vorhanden, weshalb eine Aufnahme in das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ mittels eines Steckbriefs angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 1.20Abschluss öffentlich rechtlicher Vereinbarungen nach dem GKG zur Abnahme sektoraler HeilpraktikerprüfungenZur Vorlage · 20242637 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Städten oder Kreisen abzuschließen, um das Prüfungswesen für sektoralen Heilpraktiker in Gesundheitsfachberufen zu zentralisieren. Diese Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Bisher bestehen bereits Verträge zur gemeinsamen Durchführung von Prüfungen im Bereich der Physiotherapie und Psychotherapie. Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, diese Kooperation auf die Bereiche Podologie und Ergotherapie auszuweiten. Hintergrund ist ein Vorschlag der Verwaltungsleitungen der Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Arnsberg, die eine Zentralisierung zur Steigerung der Effizienz bei geringen Teilnehmerzahlen anstreben. Im Gegenzug sollen die Prüfungen für den sektoralen Heilpraktiker Logopädie nach Bochum verlegt werden, um die bestehenden Prüfungsausschüsse am Hochschulstandort Bochum zu nutzen. Die Vorlage weist keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen aus. Der Beschluss wird im weiteren Verlauf durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Aufhebung rechtlich unselbständiger StiftungenZur Vorlage · 20242733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung rechtlich unselbständiger Stiftungen vorgelegt. Diese Stiftungen basieren auf Zuwendungen für Zwecke der Wohlfahrt, der Kriegsopferfürsorge sowie der Jugendfürsorge, die im Zeitraum von vor 1800 bis in die 1980er Jahre erfolgten.
Der Grund für die geplante Auflösung ist die Unmöglichkeit einer zweckgemäßen Verwendung der Mittel. Da die jährlichen Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen mittlerweile als gering eingestuft werden und den Verwaltungsaufwand nicht mehr decken, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Fortführung der unselbständigen Stiftungen. Das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Vermögen beläuft sich auf 15.355,61 Euro.
Mit der Aufhebung soll das freiwerdende Kapital dem Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen für gemeinwohlorientierte Aufgaben im Stadtgebiet eingesetzt werden, beispielsweise für die Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten oder die Förderung ehrenamtlicher Projekte für Jugendliche. Der Beschluss durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 19. Dezember 2024 vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung die Beratung in verschiedenen Ausschüssen, darunter den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.11.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.22Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und Modernisierung der Stadthalle Wattenscheid im Rahmen der Generalsanierung Märkische Schule durch die Zentralen DiensteZur Vorlage · 20242666 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid an das Eigentum der Stadt. Der bestehende Vertrag mit der Bochumer Veranstaltungsgesellschaft (BoVG) soll rückabgewickelt werden, da die ursprüngliche Planung einer multifunktionalen Veranstaltungshalle als nicht wirtschaftlich bewertet wurde. Die Kosten für eine solche Modernisierung würden laut Planungen etwa 25 bis 30 Millionen Euro betragen, was über dem ursprünglich veranschlagten Budget von 11,5 Millionen Euro liegt.
Im Rahmen der Sanierung des Märkischen Gymnasiums soll die Stadthalle künftig primär als Schulaula genutzt werden. Die Maßnahme wird durch die Zentralen Dienste durchgeführt und umfasst auch die Möglichkeit für gelegentliche Veranstaltungen Dritter, wie etwa das Stadtteilkino oder Brauchtumsveranstaltungen. Die geplante Kapazität liegt bei mindestens 350 Personen. Das veranschlagte Budget für die Sanierung beträgt insgesamt 8,5 Millionen Euro. Finanziert werden die Kosten durch die Rückzahlung der Kapitaleinlage der BoVG an die Stadt Bochum, nachdem bereits angefallene Kosten in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro abgezogen wurden. Die Fertigstellung der Arbeiten ist für den Zeitraum 2027/2028 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 17 (CDU; UWG:FB; FDP)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD; Grüne, CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 17 (CDU; UWG:FB; FDP) - 1.22.1Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und Modernisierung der Stadthalle Wattenscheid im Rahmen der Gene- ralsanierung Märkische Schule durch die Zentralen Dienste (Vorlage 20242666) - Ergänzungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20250001 · Änderungsantrag
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 03.12.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 1.23Standort der Bezirksmusikschule WattenscheidZur Vorlage · 20242891 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Standorts der Bezirksmusikschule Wattenscheid in der Steinstraße 5 einzustellen. Seit der Schließung des Gebäudes im Jahr 2022 wurden im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen umfangreiche Schäden an der Bausubstanz festgestellt. Dies führt zu einer Erhöhung der geschätzten Kosten von ursprünglich etwa 3,375 Millionen Euro auf über 10,43 Millionen Euro.
Statt der Fortführung der Sanierung sieht die Vorlage vor, die Bezirksmusikschule in die künftige Gesamtschule am Standort Berliner Straße zu integrieren. Die Verwaltung soll den Neubau so planen, dass schulische und musikschulische Nutzungen unter Berücksichtigung von Synergien in einem Gebäude stattfinden können. Für diese Integration werden die Kosten auf etwa 6,6 Millionen Euro geschätzt. Zudem soll die Liegenschaft in der Steinstraße 5 veräußert werden, wobei die Verwaltung ermächtigt wird, vor dem Verkauf notwendige Maßnahmen wie Schadstoffsanierungen oder einen Abriss durchzuführen.
Während eine Sanierung des Bestands etwa im Jahr 2028 zur Nutzung bereitstünde, ist für die Integration in die neue Gesamtschule ein Nutzungsbeginnis um das Jahr 2029 vorgesehen. Die Planung am neuen Standort sieht zudem Maßnahmen zum Klimaschutz vor, darunter die Installation von Photovoltaikanlagen und Gründächern.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:Freie Bürger-Ratsfraktion
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:FB.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23.1Standort der Bezirksmusikschule Wattenscheid - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat"/"Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20243180 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der von den Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat eingereichte Änderungsantrag zur Sitzung des Bochumer Rates am 19. Dezember 2024 befasst sich mit dem Standort der Bezirksmusikschule Wattenscheid (TOP 1.23).
Die Vorlage sieht eine Änderung des Beschlussvorschlags unter Punkt d) vor. Demnach soll die Liegenschaft in der Steinstraße 5 veräußert werden. Die Verwaltung wird dabei ermächtigt, alle vor einem Verkauf erforderlichen Maßnahmen an der Liegenschaft vorzunehmen. Diese Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit einer vollständigen Schadstoffsanierung im Vorfeld des Verkaufs. Im Rahmen des Veräußerungsprozesses soll zudem angestrebt werden, dass ein zukünftiger Erwerber die Fassade erhält.
Der Antrag wurde von Burkart Jentsch (SPD im Rat) sowie Sebastian Pewny und Barbara Jessel (Die Grünen im Rat) gestellt.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.23.2Standort der Bezirksmusikschule Wattenscheid - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20243219 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20243219 liegt ein Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. Dezember 2024 vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.23 zum Standort der Bezirksmusikschule Wattenscheid.
Der von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking eingebrachte Vorschlag sieht eine Änderung des Beschlussvorschlags unter Punkt d) vor. Demnach soll die Liegenschaft in der Steinstraße 5 veräußert werden. Die Verwaltung wird dabei ermächtigt, alle für den Verkauf erforderlichen Maßnahmen an dem Objekt vorzunehmen. Diese Ermächtigung umfasst ausdrücklich auch die Möglichkeit einer vollständigen Schadstoffsanierung im Vorfeld des Verkaufs.
Zudem soll im Rahmen des Veräußerungsprozesses dem zukünftigen Erwerber die Auflage erteilt werden, die Fassade der Liegenschaft zu erhalten.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.24Mehrjährige Förderung der Freien Kulturszene 2026Zur Vorlage · 20242979 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242979 einen Beschluss zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für kulturelle Einrichtungen über das Jahr 20HE5 hinaus aufrechtzuerhalten. Die Förderung umfasst Betriebskostenzuschüsse für die in der Anlage aufgeführten Institutionen, vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung und der Mitwirkung der Antragstellenden.
Die Begründung der Vorlage führt aus, dass die Verstetigung der kulturellen Infrastruktur durch die Übernahme von laufenden Personal- und Mietkosten unterstützt werden soll. Seit 2016 nutzt die Stadt ein Verfahren, bei dem Förderbescheide für einen Zeitraum von zwei Jahren erlassen werden. Dies soll den Trägern Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Entscheidungsspielraum des Rates in der Haushaltswirtschaft wahren. Ergänzend wurde im Jahr 2017 eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent eingeführt. Der Beschluss umfasst zudem die Fortführung zusätzlicher Mittel für das HalloDu-Theater zur Unterstützung des laufenden Betriebs. Die Vorlage wird im Dezember 2024 nacheinander im Ausschuss für Kultur und Tourismus, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat beraten.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.24.1Mehrjährige Förderung der Freien Kulturszene 2026 - Änderungsantrag des Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20243224 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) hat einen Änderungsantrag für die 36. Sitzung des Bochumer Rates am 19. Dezember 2024 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.24 zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene ab dem Jahr 2026.
Mit dem Antrag soll die Berechnung der Indexanpassung für die jährliche Aktualisierung der Fördergelder im Projekt „Starke freie Kultur“ verändert werden. Anstatt sich an den Verbraucherpreisen der Jahre 2012 bis 2016 zu orientieren, soll die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (Destatis) der jeweils letzten drei bekannten Jahre als Grundlage dienen.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass die aktuelle Inflation die bisherigen Steigerungsansätze von jährlich einem Prozent übersteigt, was eine reale Reduzierung der Finanzierung zur Folge hätte. Durch die vorgeschlagene Anpassung solle ein Realverlust bei der Förderung vermieden werden. Laut dem Antrag ist kein direkter negativer Einfluss auf den städtischen Haushalt zu erwarten, da steigende Indexpreise auch höhere Steuereinnahmen generieren. Sollten dennoch haushalterische Ausgleiche erforderlich sein, wird eine teilweise Kompensation durch Preiserhöhungen bei den Tickets der BoSys als Möglichkeit angeführt.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.25Entlastung des Betriebsausschusses für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20242935 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20242935 einen Antrag zur Entlastung des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist der Jahresabschluss der Zentralen Dienste für das Jahr 2023, welcher am 5. September 2024 gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgestellt wurde.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe für das betreffende Geschäftsjahr die Entlastung zu erteilen. Die parlamentarische Beratung der Vorlage ist für den Dezember 2024 vorgesehen. Zunächst findet am 10. Dezember 2024 eine Vorberatung im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe statt. Im Anschluss soll der Rat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 über den Beschluss entscheiden. Federführend bei diesem Vorgang ist die Abteilung Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagWegen Befangenheit haben Frau Caspers-Schäfer, Frau Czyz,, Frau Gräf, Frau Janura, Frau Scheer, Frau Schmück-Glock, Frau Steffens, Herr Gentek, Herr Gorin, Herr Guth, Herr Herlitz, Herr Hohmeier, Herr Dr. Jox, Herr Krömli
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagWegen Befangenheit haben Frau Caspers-Schäfer, Frau Czyz,, Frau Gräf, Frau Janura, Frau Scheer, Frau Schmück-Glock, Frau Steffens, Herr Gentek, Herr Gorin, Herr Guth, Herr Herlitz, Herr Hohmeier, Herr Dr. Jox, Herr Krömli - 1.26Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Jahr 2025Zur Vorlage · 20242904 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste vorgelegt. Der Plan umfasst gemäß der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Erfolgsplan, den Vermögensplan sowie die Stellenübersicht für das kommende Geschäftsjahr.
Der vorliegende Entwurf sieht die Verabschiedung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2025 vor. Die Erstellung folgt der gesetzlichen Vorgabe nach § 14 Abs. 1 EigVO NRW, wonach eine solche Planung vor Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgen muss. Der Plan wird durch einen Vorbericht und entsprechende Anlagen ergänzt.
Der parlamentarische Ablauf ist für das Ende des Jahres terminiert. Eine Vorberatung der Vorlage findet im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 10. Dezember 2024 statt. Die abschließende Entscheidung über den Wirtschaftsplan wird in der Sitzung des Bochumer Stadtrats am 19. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.27Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Husemannplatz – Beschluss zum VorentwurfZur Vorlage · 20242490 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Beschlussvorschlag zur Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz vor. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung des Vorentwurfs „Stadtteppich“ des Landschaftsarchitekturbüros GREENBOX. Ziel der Maßnahme ist es, den Bereich als Aufenthaltsraum zu entwickeln, das „Haus des Wissens“ in das Stadtgefüge zu integierung und die Klimaresilienz im Rahmen des Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“ zu stärken.
Der Entwurf sieht eine Neugestaltung der Oberflächen vor, wobei die unterirdische Infrastruktur unverändert bleibt. Geplant sind verschiedene Bodenbeläge aus Betonsteinpflaster sowie recyceltem Bestandspflaster und Teilentsiegelungen zur Förderung der Biodiversität. Die Bepflanzung soll artenreiche Stauden- und Gräserkombinationen umfassen, die einen geringen Pflegeaufwand erfordern. Im Verkehrskonzept ist eine 20 km/h-Zone vorgesehen, wobei die Durchfahrt als Einbahnstraße von Norden nach Süden für Anlieger, Feuerwehr und Lieferverkehr geregelt wird. Die Verkehrsführung dient zudem der Umsetzung des Radkreuzes Bochum.
Die Kostenprognose für den Vorentwurf beläuft sich auf etwa 2,5 Millionen Euro netto. Eine Beteiligung der Anwohner und der Öffentlichkeit ist für das Ende des Jahres 2024 sowie das Anfang des Jahres 2025 vorgesehen. Der Beschluss über den Vorentwurf soll durch den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie letztlich durch den Rat der Stadt Bochum im Dezember 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD, UWG:FB)dafür: 62 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 8 (BD, UWG:FB)dafür: 62 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB) - 1.27.1Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Husemannplatz – Beschluss zum Vorentwurf - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20243204 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den Vorentwurf „Stadtteppich“ mit Anpassungen am Verkehrskonzept sowie einer Ergänzung zu beschließen und die Verwaltung mit weiteren Planungsschritten zu beauftragen.
Nach dem Entwurf soll die Viktoriastraße im Bereich vom Willy-Brandt-Platz bis zur Junggesellenstraße als Fußgängerzone eingerichtet werden, wobei der Radverkehr im Schritttempo zugelassen wird. Der Anlieferverkehr soll über eine Einbahnstraßenregelung von Nord nach Süd bis in die Junggesellenstraße innerhalb der üblichen Zeiten möglich sein.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, bei den Eigentümern der Gebäude auf der östlichen Seite zwischen Husemannplatz und Willy-Brandt-Platz auf eine attraktivere Fassadengestaltung hinzuwirken. Die Begründung des Antrags verweist auf die Entstehung des „Hauses des Wissens“ mit einer Markthalle sowie das Ziel, einen zusammenhängenden Aufenthaltsraum und eine Fußgängerzone vom Willy-Brandt-Platz bis zur ABC-Straße zu schaffen. Durch die Neugestaltung sollen zudem neue Nutzungsmöglichkeiten für Gebäude im Bereich zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz entstehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 1.28Bochum Marketing GmbH; hier: Kapitalerhöhung zur strukturellen Verbesserung der Kapitalbasis und über- sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung von erforderlichen konsumtiven und investiven Haushaltsmitteln in der Produktgruppe 5707 Marketing im Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 20243125 · Finanzvorlage konsumtiv & investiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Bochum Marketing GmbH von 50 auf 75,1 Prozent zu erhöhen. Im Rahmen dieser Vorlage wird eine Erhöhung des Stammkapitals um 120.500 Euro sowie die Anpassung des Gesellschaftsvertrages beantragt, um die Kapitalbasis der Gesellschaft strukturell zu verbessern.
Für die Kapitalerhöhung sollen außerplanmäßige investive Haushaltsmittel bereitgestellt werden, wobei die Deckung aus nicht vollständig genutzten Mitteln für Baumaßnahmen in Verwaltungsgebäuden erfolgt. Zudem ist die Bereitstellung von überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in Höhe von 1.657.500 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen eine Nebenleistungsverpflichtung decken und werden aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer finanziert.
Der geänderte Gesellschaftsvertrag sieht vor, die Stimmrechte im Aufsichtsrat an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen. Die von der Stadt Bochum entsandten Mitglieder des 12-köpfigen Aufsichtsrats sollen ein dreifaches Stimmrecht erhalten. Die Maßnahme dient der wirtschaftlichen Absicherung der Gesellschaft, nachdem in den vergangenen Geschäftsjahren Verluste verzeichnet wurden und für das Jahr 2024 ein Fehlbetrag erwartet wird. Durch die Aufstockung der Beteiligung soll die Fortführung zentraler Aufgaben im Bereich des Stadt-, Standort- und Tourismusmarketings sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Backs/Hohmeier)dafür: 65 (SPD, Grüne ,CDU, BD, UWG:FB, FASG, Müller, Steude,OB)
- 19.12.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag(CDU, FDP und BD haben an der Abstimmung nicht teilgenommen)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (Backs/Hohmeier)dafür: 65 (SPD, Grüne ,CDU, BD, UWG:FB, FASG, Müller, Steude,OB) - 1.28.1Bochum Marketing GmbH; hier: Kapitalerhöhung zur strukturellen Verbesserung der Kapitalbasis und über- sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung von erforderlichen konsumtiven und investiven Haushaltsmitteln in der Produktgruppe 5707 Marketing im Haushaltsjahr 2024 - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20243237 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20243237 eingereicht, der sich auf den Tagesordnungspunkt 1.28 bezüglich der Bochum Marketing GmbH bezieht. Der Antrag sieht vor, die bestehende Vorlage um einen weiteren Punkt zu ergänzen und Anpassungen am Gesellschaftsvertrag vorzunehmen.
Konkret fordert die Fraktion die Bestellung einer neuen Geschäftsführung für die Bochum Marketing GmbH sowie die Prüfung der Möglichkeit, den aktuellen Aufsichtsrat neu zu besetzen.
Zudem beantragt die Ratsfraktion eine Änderung des Gesellschaftsvertrags im Bereich der Organisation des Aufsichtsrats. Ziel ist eine gleichmäßige Stimmverteilung zwischen den Vertretern der Stadt Bochum und den Gesellschaftern aus der Wirtschaft. Damit einhergehend soll das bisherige dreifache Stimmrecht der städtischen Gesellschafter abgeschafft werden. Eine schriftliche Begründung für die Forderungen wurde im Antrag nicht aufgeführt; die Erläuterungen dazu sind für die Sitzung des Rates am 19. Dezember 2024 mündlich vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 1.29Anregung gemäß § 24 GO NRW für die Sitzung des Rates am 19.12.2024 bezüglich der Beschlussvorlage Nr. 20242546: Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)Zur Vorlage · 20243211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum empfiehlt dem Rat, einer Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ nicht zu folgen. Das geplante Vorhaben in der Bochumer Innenstadt umfasst die drei Bausteine Fläche BVZ, Appolonia-Pfaus-Park sowie eine Musikschule.
Die Begründung für diesen Vorschlag liegt im Ziel einer zweistufigen Konzeptvergabe. Die Stadt beabsichtigt, eine breite Bandbreite an potenziellen Investorinnen und Investoren anzusprechen, die innovative Wohnkonzepte und gemeinschaftliche Wohnformen realisieren können. Um den Spielraum für moderne Planungsansätze zu wahren und eine größtmögliche Offenheit in Bezug auf die derzeitige BVZ-Fläche zu gewährleisten, verzichtet das Amt für Stadtplanung und Wohnen bewusst auf einschränkende oder zweigleisige Vorgaben. Damit sollen die Kriterien der Konzeptvergabe bestmöglich erfüllt werden können.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.1Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 20243096 · Antrag
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Mit der Vorlage 20243096 hat die Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum einen Antrag für die Ratssitzung am 19. Dezember 2024 eingereicht. Der Antrag richtet sich an den Rat der Stadt Bochum sowie an den Oberbürgermeister und befasst sich mit einer personellen Umbesetzung in einem städtischen Gremium.
Im Zentrum des Antrags steht die Neubesetzung eines Sitzes im Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“. Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum beantragt hierbei, dass das aktuelle Mitglied der Fraktion, welches den Beirat vertritt, durch eine andere Person ersetzt wird. Eine schriftliche Begründung für diesen Wechsel wurde in dem vorliegenden Dokument nicht mitgeführt; die Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich im Rahmen der Sitzung.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Umbesetzung im JHAZur Vorlage · 20243109 · Antrag
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Die Fraktion der Grünen im Bochumer Rat hat für die Sitzung des Rates am 19. Dezember 2024 einen Antrag zur Änderung der Ausschussbesetzung vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 20243109 wird eine Umbesetzung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) beantragt.
Der Antrag sieht vor, Roland Fischer-Dahl durch Sonja Lohf als Mitglied in diesem Gremium zu ersetzen. Die Einreichung der Vorlage erfolgte durch die Fraktionsvorsitzenden Barbara Jessel und Sebastian Pewny.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Umbesetzung des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und EmanzipationZur Vorlage · 20243110 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ hat für die Ratssitzung am 19. Dezember 2024 einen Antrag zur Umbesetzung des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20243110 befasst sich mit der personellen Neubesetzung eines Mandats innerhalb dieses Gremiums.
Im Rahmen des Antrags wird der Rat gebeten, eine Änderung in der Zusammensetzung des Beirates zu beschließen. Der Vorschlag sieht vor, ein bisheriges Mitglied des Beirates durch eine neue Vertreterin der Fraktion „Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ zu ersetzen. Damit soll die personelle Besetzung eines Sitzes im genannten Beirat entsprechend dem Antrag der Fraktion angepasst werden.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2024Zur Vorlage · 20242737 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des dritten Quartals 2024 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2024 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 9,49 Millionen Euro prognostiziert. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht dies einer Verbesserung um 24,33 Millionen Euro. Aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekriegs seit dem laufenden Haushaltsjahr nicht mehr separat dargestellt.
Die Personalaufwendungen werden mit rund 349,3 Millionen Euro prognostiziert, was einer Überschreitung des fortgeschriebenen Ansatzes um etwa 3,9 Millionen Euro entspricht. Als Hauptgründe hierfür werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie deren Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung angeführt. Der gesamte städtische Personal- und Versorgungsaufwand wird auf 433,4 Millionen Euro geschätzt.
Im Bereich der wesentlichen Budgetveränderungen werden Verschlechterungen durch die Gründung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH um 14,6 Millionen Euro sowie durch geringere Schlüsselzuweisungen um 36,8 Millionen Euro ausgewiesen. Dem stehen Verbesserungen gegenüber, insbesondere durch höhere Gewerbesteuererträge um 27,2 Millionen Euro, Erstattungen des HVV um 29,1 Millionen Euro sowie geringere Zinsaufwendungen um 6,6 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der „Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG“ und (mittelbar) an der „Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG“Zur Vorlage · 20242767 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Absicht der GELSENWASSER AG, gemeinsam mit der Stadt Hamminkeln zwei neue Unternehmen zu gründen. Dabei handelt es sich um die Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG sowie die Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten notwendig.
Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sieht die Vorlage vor, dass die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt. Die Information wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie dem Haupt- und Finanzausschuss, zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3GELSENWASSER AG hier: GELSENWASSER AG-Beteiligung „ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH“: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Lasspher-Energie GmbH als Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH (diese wiederum ein Beteiligungsunternehmen der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH)Zur Vorlage · 20242788 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Laaspher-Energie GmbH. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gelsenwasser AG. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Ratssitzungen beider Städte erforderlich.
Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wird die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlichen Sitzungen vorgesehen. Die Vorlage steht zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 28. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 auf der Tagesordnung. Der Rat der Stadt Bochum soll die Angelegenheit am 19. Dezember 2024 behandeln.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Achte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung (Vorlage 20242333)Zur Vorlage · 20243016 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Prüfung, ob das sogenannte „Kölner Modell“ auf Bochum übertragbar ist und wie die aktuellen Gebühren für E-Scooter berechnet werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass die derzeitigen Gebühren auf einem Basiswert von 0,69 Euro pro Quadratmeter sowie dem wirtschaftlichen Interesse der Anbieter basieren, um Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Eine Erhöhung auf mindestens fünf Euro monatlich pro E-Scooter wurde als rechtlich nicht sicher eingestuft. Für das Jahr 2025 ist jedoch eine umfassende Überarbeitung der Sondernutzungssatzung geplant. Diese soll unter anderem eine Neuberechnung des Basiswertes beinhalten, was im Laufe des Jahres 2026 zu einer möglichen Erhöhung der Gebühren führen könnte.
Hinsichtlich des „Kölner Modells“, das auf Rahmengebühren und Zonierungen setzt, verwies die Verwaltung auf die unterschiedlichen Größenverhältnisse zwischen Köln und Bochum. Während in Köln etwa 12.000 E-Scooter im Einsatz sind, beläuft sich die Zahl in Bochum auf circa 1.800. Da derzeit keine detaillierte Datenlage zur Nutzungshäufigkeit in bestimmten Stadtteilen vorliegt, verzichtet die Verwaltung aktuell auf eine Gebührentrennung nach Zonen für E-Scooter. Eine erneute Prüfung der Zonierung ist im Rahmen der Satzungsüberarbeitung 2025 vorgesehen, sofern entsprechende Erkenntnisse zur Datennutzung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Sozialbericht 2024Zur Vorlage · 20242669 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Dezernat für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den neunten Sozialbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Bericht mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche dient als Datengrundlage für städtische Planungsverfahren, wie etwa die Stadtentwicklung oder soziale Strategien, und richtet sich an die Verwaltung, die Politik sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Teil A beschreibt Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur, einschließlich Geburten, Sterbefällen und Wanderungen sowie Themen wie Demografie und Haushaltsstrukturen. Zudem werden der Arbeitsmarkt mit Aspekten zu Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel sowie Einkommen, Vermögen, Armut, Gesundheit und die Wahlbeteiligung in den 30 Bochumer Ortsteilen behandelt.
Teil B widmet sich speziell der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Er umfasst Informationen zur Bevölkerungsstruktur dieser Gruppe, zu Armut, Bildung sowie zur Kinder- und Jugendgesundheit, einschließlich der Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen und Themen wie Inklusion und psychische Gesundheit. Ein weiterer Bestandteil ist die Untersuchung von Partizipation und Teilhabe, ergänzt durch einen Teilhabeindex für die Ortsteile.
Der Bericht enthält keine direkten Handlungsempfehlungen; diese sollen im Rahmen künftiger Prozesse, wie der Bochumer Sozialkonferenz im Mai 2025, entwickelt werden. An der Erstellung beteiligten sich verschiedene Fachbereiche der Verwaltung sowie Träger der freien Wohlfahrt und der Kinder- und Jugendring. Der Bericht ist ab dem 19. November 202
(Wait, I cut off the end of the word "abrufbar" in my thought process, let me ensure the final output is clean).
Final check: Word count: ~215 words. No names. No headings. Continuous paragraphs. Factual style.<channel|>Das Dezernat für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den neunten Sozialbericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Bericht mit dem Schwerpunkt Kinder und Jugendliche dient als Datengrundlage für städtische Planungsverfahren, wie etwa die Stadtentwicklung oder soziale Strategien, und richtet sich an die Verwaltung, die Politik sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Der Bericht gliedert sich in zwei Teile. Teil A beschreibt Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur, einschließlich Geburten, Sterbefällen und Wanderungen sowie Themen wie Demografie und Haushaltsstrukturen. Zudem werden der Arbeitsmarkt mit Aspekten zu Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel sowie Einkommen, Vermögen, Armut, Gesundheit und die Wahlbeteiligung in den 30 Bochumer Ortsteilen behandelt.
Teil B widmet sich speziell der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Er umfasst Informationen zur Bevölkerungsstruktur dieser Gruppe, zu Armut, Bildung sowie zur Kinder- und Jugendgesundheit, einschließlich der Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen und Themen wie Inklusion und psychische Gesundheit. Ein weiterer Bestandteil ist die Untersuchung von Partizipation und Teilhabe, ergänzt durch einen Teilhabeindex für die Ortsteile.
Der Bericht enthält keine direkten Handlungsempfehlungen; diese sollen im Rahmen künftiger Prozesse, wie der Bochumer Sozialkonferenz im Mai 2025, entwickelt werden. An der Erstellung beteiligten sich verschiedene Fachbereiche der Verwaltung sowie Träger der freien Wohlfahrt und der Kinder- und Jugendring. Der Bericht ist ab dem 19. November 2024 online abrufbar.
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Beratungsfolge
- 22.01.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Integrationsausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 04.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. Siehe hierzu auch Protokollierung Vor Eintritt in die Tagesordnung.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.11.2024 · Beirat "Leben im Alter" (16. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.11.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkungen:Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.Der Sozialbericht ist auch digital abrufbar:BochumerSozialbericht2024.pdf
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Kommunale ArbeitsmarktstrategieZur Vorlage · 20242697 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Dezernat für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit hat die Kommunale Arbeitsmarktstrategie für Bochum vorgelegt. Die Strategie verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslosigkeit sowie soziale Ausgrenzung zu vermeiden und zu reduzieren. Sie knüpft an die Ergebnisse der Bochumer Sozialkonferenz von 2019 sowie an das Projekt „Zusammen im Quartier“ an, welches durch Fördermittel des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes NRW unterstützt wurde.
Die Strategie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem strategischen und einem operativen Papier. Das strategische Papier fungiert als Handlungsleitfaden, indem es die allgemeine Bedarfslage in Bochum feststellt, strategische Ziele formuliert und die Organisationsstrukturen sowie die Methode der integrierten Sozialplanung erläutert. Die Fortschreibung dieses Papiers erfolgt im dreijährigen Turnus des Sozialberichts. Das operative Papier umfasst Projektpläne für die einzelnen Quartiere, die einem regelmäßigen Evaluationszyklus unterliegen.
Im Rahmen der Strategieentwicklung wurde am 21. Juni 2024 das Bündnis „Leben und Arbeiten in Bochum“ gegründet. An der Erarbeitung waren verschiedene Fachbereiche der Verwaltung, die Arbeitsverwaltung, die Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft sowie Träger der freien Wohlfahrt beteiligt. Die Kommunale Arbeitsmarktstrategie wurde am 30. Oktober 2024 erstmals vorgestellt und ist online auf der Website der Stadt Bochum verfügbar.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Integrationsausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.11.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkungen:Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.Die Publikation ist auch digital abrufbar:KommunaleArbeitsmarktstrategie.pdf
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.77. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20242711 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sanierung und Instandsetzung des Bochumer Stadtparks hat im ersten Bauabschnitt die bauliche Umsetzung erreicht. Nach einer über anderthalbjährigen Planungsphase wurde der Spatenstich für den nördlichen Teilbereich im Oktober 2024 vollzogen. Die Arbeiten umfassen unter anderem den Wegebau, die Neugestaltung des Spiel- und Wasserspielplatzes sowie der Minigolfanlage und die Errichtung einer neuen WC-Anlage. Auch der Gondelteich wird durch eine neue Fontäne und einen umgestalteten Wasserfall ergänzt. Der Auftrag für diesen ersten Abschnitt in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro wurde an die Ringbeck GmbH aus Oelde vergeben.
Der Baubeginn erfolgte am 11. November 2024, wobei die Fertigstellung des ersten Abschnitts für den Frühsommer 2025 erwartet wird. Während der Maßnahmen bleibt der nördliche Bereich sowie der Spielplatz für die Öffentlichkeit gesperrt. Parallel dazu finden im Winter 2024/25 gezielte Gehölzpflege- und Rückschnittmaßnahmen statt, um Sichtachsen wiederherzustellen und die Sicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen einer Baumkontrolle wurden zudem Arbeiten an zahlreichen Bäumen notwendig. Die weiteren Bauabschnitte sind für das Jahr 2025 geplant: Der zweite Abschnitt im mittleren Bereich soll zwischen April 2025 und Januar 2026 umgesetzt werden, während der dritte Abschnitt im südlichen Teil von Mai 2025 bis März 2026 realisiert wird.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Jüngere Obdach- und WohnungsloseZur Vorlage · 20242685 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Bündnis Deutschland Ratsfraktion liegen aktuelle Zahlen zur Obdach- und Wohnungslosigkeit in Bochum vor. Stand 8. Oktober 2024 sind 198 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht. Davon gehören 27 Personen der Altersgruppe unter 25 Jahren an, wobei 17 männlich und 10 weiblich sind. In der Gruppe der über 25-Jährigen befinden sich 171 Personen, bestehend aus 117 Männern und 54 Frauen.
Ein statistischer Anstieg der Anzahl wohnungsloser Menschen unter 25 Jahren konnte von der Verwaltung nicht festgestellt werden. Für die Beratung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit steht der entsprechende Fachbereich des Amtes für Soziales allen volljährigen Personen zur Verfügung. Ergänzend dazu gibt es in Bochum trägergeführte Einrichtungen wie die Beratungsstelle „Sprungbrett“ oder die Notschlafstelle „Schlaf am Zug“, die sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene richten.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Wohnungslosigkeit macht die Stadt keine gesicherten Prognosen. Zur Bekämpfung von Wohnungsnotfällen wird auf das im Oktober 2022 verabschiedete Wohnungsnotfallhilfekonzept des Amtes für Soziales verwiesen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Stilles Örtchen am Tana-Schanzara-PlatzZur Vorlage · 20242785 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20242785 auf eine Anfrage der SPD im Rat zur Situation am Tana-Schanzara-Platz reagiert. Laut dem Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster ist der Verwaltung die Problematik von Verschmutzungen durch Abfall und Fäkalien an diesem Platz bekannt. Der Kommunale Ordnungsdienst stellt bei seinen Kontrollen regelmäßig entsprechende Verunreinigungen fest.
Bezüglich einer möglichen Verknüpfung von Trinkwasserbrunnen mit neuen Toilettenanlagen im Rahmen des Projekts „Bochums stille Örtchen“ führt die Verwaltung aus, dass bis Ende 2026 sechs neue WC-Standorte im Stadtgebiet realisiert werden sollen. Eine Kombination von Brunnen und WCs kann im weiteren Projektverlauf mitberücksichtigt werden, ist jedoch aufgrund baulicher Anforderungen und der räumlichen Integration nicht in allen Fällen umsetzbar. Ergänzend soll bis Mitte 2025 eine Kampagne zur Nutzung privater Toiletten in der Gastronomie und im Einzelhandel starten, um die Versorgungssituation zu verbessern. Für den Bereich des Tana-Schanzara-Platzs ist aktuell keine Neubaumaßnahme für öffentliche WCs vorgesehen; die nächstgelegenen städtischen Anlagen befinden sich im Musikforum sowie am Hauptbahnhof.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Graffitis an öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 20242802 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zur Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zum Umgang mit Graffitis an öffentlichen Gebäuden vorgelegt. Die Zentrale Gebäudereinigung (ZGR) erfasst Schmierereien, die von Bürgern oder Ämtern gemeldet werden. Eine vollständige Erfassung aller Fälle ist nicht möglich, da einzelne Ämter Reinigungsarbeiten teilweise eigenständig durchführen.
In den vergangenen fünf Jahren wurden rund 800 Aufträge zur Entfernung von Graffitis durch die ZGR bearbeitet. Die Beseitigung erfolgt grundsätzlich zeitnah, wobei politische Schmierereien in der Regel innerhalb von 48 Stunden entfernt werden; wetterbedingte Verzögerungen können jedoch zu Beginn und am Ende des Jahres auftreten. Die durchschnittlichen Kosten für die Entfernung illegaler Graffitis beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf etwa 170.000 Euro pro Jahr.
Hinsichtlich der rechtlichen Folgen führt die Verwaltung keine übergeordnete Statistik über ermittelte oder bestrafte Straftäter, da die Anzeigen durch die jeweiligen Fachbereiche in Eigenverantwortung erstattet werden. Informationen über Schadensersatzansprüche gegen Täter oder erhaltene Zahlungen liegen der Verwaltung für die letzten fünf Jahre nicht vor.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11HundesteuereinnahmenZur Vorlage · 20242815 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der FAGS-Fraktion detaillierte Zahlen zur Hundesteuer vorgelegt. Zum Stand des 30. Septembers 2024 sind in der Stadt 18.957 Hunde gemeldet. Die Einnahmen aus der Hundesteuer verzeichneten seit 2018 einen Anstieg von rund 2,6 Millionen Euro auf über 3,2 Millionen Euro im Jahr 2024, basierend auf dem aktuellen Hundebestand.
Die Vorlage enthält zudem Informationen zu Steuerermäßigungen für Empfänger von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII sowie für Personen mit vergleichbarem Einkommen. Im Jahr 2024 wurden hierfür 756 Ermäßigungen in Höhe von 64.292 Euro gewährt. Des Weiteren befasste sich die Antwort mit Anträgen auf eine einjährige Steuerbefreiung für Hunde, die aus Tierheimen übernommen wurden. Seit Einführung dieser Regelung im Jahr 2019 wurden die entsprechenden Anträge dokumentiert, wobei für das Jahr 2024 bis zum Stand des 30. Septembers 31 Anträge erfasst wurden.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Fahrradleasing für Beamtinnen und BeamteZur Vorlage · 20243009 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einer Anfrage der Fraktion Die Grünen im Bochum Rat zur Einführung eines Dienstfahrradleasings für Beamtinnen und Beamte hat die Verwaltung Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung vorgelegt. Grundlage ist ein am 10. Oktober 2024 verabschiedetes Gesetz des Landtags Nordrhein-Westfalen, welches die Möglichkeit des Dienradleasings über eine Entgeltumwandlung auch für verbeamtete Beschäftigte ermöglichte und zum 1. November 2024 in Kraft trat.
Die Stadt Bochum passt derzeit die entsprechende Dienstvereinbarung gemeinsam mit dem Personalrat an und bereitet einen speziellen Überlassungsvertrag für Beamtinnen und Beamte vor. Das Portal des Vertragspartners „Deutsche Dienstrad“ wurde bereits für diese Personengruppe angepasst. Zur Absicherung finanzieller Risiken hat die Stadt eine Arbeitgeberinversicherung abgeschlossen, die eine Vollkaskoversicherung für alle Mitarbeitenden einschließt.
Im Haushaltplan 2025/2026 wurden hierfür vorsorglich Mittel eingeplant, wobei das Alimentationsprinzip gewahrt bleibt und keine Leistungen über das Landesbesoldungsgesetz NRW hinaus gewährt werden. Die Verwaltung plant, das Dienradleasing für die verbeamteten Beschäftigten noch vor Weihnachten 2024 zur Verfügung zu stellen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Frauenwochen 2025Zur Vorlage · 20243032 · Mitteilung der Verwaltung
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Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion informiert über die Bochumer Frauenwochen 2025, die im Zeitraum vom 1. bis zum 16. März 2025 unter dem Motto „Demokratie brauch SIE“ stattfinden werden. Zur Ermittlung der Veranstaltungsangebote der beteiligten Institutionen findet Anfang bis Mitte Januar 2025 eine Abfrage per E-Mail statt. Die Programminhalte werden auf der entsprechenden Webseite fortlaufend ergänzt, wobei ein Link zur Übersicht ab Mitte Februar bereitgestellt wird.
Das geplante Programm des Referats beinhaltet am 2. März eine Rückschau zum 10-jährigen Bestehen des Genderpreises im Stadtarchiv sowie am 6. März eine Rathausführung mit Markus Lutter zum Thema Gleichstellung in Kooperation mit der VHS Bochum. Weitere Termine sind die Eröffnung der Ausstellung „Ostdeutsche Frauen“ am 11. März, ein Frauenstammtisch am 13. März und eine Lesung zum Thema Brustkrebs am 14. März. Am 15. März ist zudem die Eröffnung der FrauenOrte Ursula Schafmeister vorgesehen.
Ein Aktionstag der Bochumer Frauenvereine, -verbände und -organisationen findet am 8. März zwischen 11 und 14 Uhr auf dem Bongard Boulevard statt. Eine Abfrage zur Teilnahme an diesem Aktionstag erfolgt Mitte bis Ende Januar 2025.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (20. Sitzung) — Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Kompensation im MünsterlandZur Vorlage · 20243013 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage aus der Ratssitzung vom 21. November 2024 wurde die ökologische Kompensation von Baumfällungen thematisiert. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI hatte die Frage gestellt, wie die langfristige Wirksamkeit von Nachpflanzungen im Münsterland kontrolliert wird, da für den notwendigen Ausgleich in Bochum nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit erörtert, Parkplatzkapazitäten in das Münsterland auszulagern.
Die Verwaltung teilte mit, dass Kompensationsleistungen in Naturräumen von den zuständigen unteren Naturschutz- und Forstbehörden in einem Kompensationskataster erfasst und kontrolliert werden. Spezifische gesetzliche Vorgaben für einen turnusmäßigen Kontrollzyklus existieren nicht. Die Stadt Bochum nutzt für den Ausgleich tatsächlich Flächen im Münsterland, wobei sich künftige Kompensationen auf den Waldausgleich beschränken werden. Eine Verlagerung von Parkplätzen in das Münsterland wurde als nicht zielführend bewertet, da aufgrund der großen Entfernung zur Bochumer Innenstadt von einer geringen Nutzung auszugehen ist.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Kinderehen in BochumZur Vorlage · 20243017 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Deutschland hat im Bochumer Rat Fragen zur Situation von Kinderehen in der Stadt gestellt. In einer Antwort der Verwaltung auf diese Anfrage teilte das Jugendamt mit, dass für viele der angefragten statistischen Daten keine validen Informationen vorliegen. So konnten keine Angaben zur Anzahl der unter 18 Jahren lebenden verheirateten Personen oder zu Unterhaltsansprüchen bei nicht anerkannten Ehen gemacht werden, da beispielsweise kulturell begründete, aber nicht staatlich registrierte Ehen nicht statistisch erfasst werden. Auch eine Entwicklung der Zahlen über die letzten zehn Jahre lässt sich aufgrund fehlender statistischer Erhebungen nicht darstellen.
Bezüglich der rechtlichen Lage verwies die Verwaltung darauf, dass im Ausland geschlossene Ehen, bei denen mindestens ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahren war, in Deutschland seit Juli 2017 generell unwirksam sind. Informationen zu gerichtlichen Verfahren liegen dem Jugendamt nicht vor; hierfür sei das Familiengericht zuständig. In Bezug auf die Jugendhilfe wurden für das Jahr 2024 vier sogenannte Weiterreisen im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verzeichnet. Zudem gab die Verwaltung an, dass in Bochum keine Strafverfahren im Zusammenhang mit Kinderehen eingeleitet wurden.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Entscheidungsgremium für das Programm des Haus des WissensZur Vorlage · 20242994 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion zur Programmgestaltung des „Haus des Wissens“. Seit 2021 existiert eine Programmdirektion, bestehend aus Vertretern der Volkshochschule, der Stadtbücherei und UniverCity Bochum, die durch das Projektbüro unterstützt wird. Die Auswahl von Veranstaltungen orientiert sich an Jahresthemen wie Klimawandel für das Jahr 20einander4 oder Sicherheit für 2025. Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist entweder die Ausrichtung auf diese Themen sowie die Stadtgesellschaft oder eine Kooperation zwischen mindestens zwei der Kernpartner.
Das MINT-Bildungscluster ist als Partner in den Planungsprozess integriert, wobei bereits gemeinsame Veranstaltungen mit der Stadtbücherei durchgeführt wurden. Für die Planung des Jahres 2025 nahmen Raphaela Meißner, Susanne Hüttemeister und Johannes Schultz an einem Auftaktworkshop teil, um erste Ideen auszuarbeiten. Die beteiligten Institutionen verfügen über einen organisatorischen Rahmen sowie formale Vorgaben für die Einreichung von Programmpunkten. Neben den regulären Haushaltsmitteln der beteiligten Akteure stellt das Projektbüro zusätzliche Mittel aus der Bochum Strategie zur Förderung innovativer Formate bereit.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Seltene Erden in e-Scootern / Urban MiningZur Vorlage · 20243069 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der Fraktion „Die PARTEI“ zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum vom 10. Oktober 2024 hat die Verwaltung zum Thema E-Scooter in Bochumer Gewässern sowie zum potenziellen Urban Mining Stellung bezogen. Die Anfrage behandelte unter anderem die Frage, wie viele E-Scooter in der aktuellen Legislaturperiode aus Bochumer Gewässern geborgen wurden und ob daraus ein Geschäftsmodell für eine „Seltene-Erden-Industrie“ entwickelt werden könne.
Die Verwaltung teilte mit, dass weder vom Technischen Betrieb der Stadt Bochum noch von der USB Bochum GmbH E-Scooter aus den Bochumer Gewässern geborgen wurden. Da keine entsprechenden Funde verzeichnet wurden, konnten auch keine Verursacher identifiziert werden. In Bezug auf die weiterführenden Fragen zur Entwicklung einer spezialisierten Industrie für seltene Erden sowie zu Verträgen mit Anbietern von sogenannten „Amphibien-E-Scootern“ gab die Verwaltung an, dass hierzu keine Bestrebungen bestehen. Ebenso wurden keine aktuellen Bemühungen bestätigt, das Thema Urban Mining in diesem Zusammenhang für Bochum zu verfolgen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Gesunder Arbeitgeber - ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20243130 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Zwischenmitteilung zur Vorlage 20243130 informiert die Stadtverwaltung Bochum über den aktuellen Stand einer Anfrage der BD-Fraktion zum Thema „Gesunder Arbeitgeber“. Die Fraktion hatte im Oktober 2024 detaillierte Informationen zu verschiedenen Aspekten des Beschäftigungsverhältnisses und der Gesundheitsförderung angefordert.
Die Anfrage umfasst unter anderem die Anzahl der Beschäftigten sowie die Zahl der unbesetzten Stellen in der Stadtverwaltung und ihren Tochterunternehmen für die vergangenen fünf Jahre. Des Weiteren werden Daten zum Krankenstand, zu den daraus resultierenden Kosten sowie zur Existenz und zu den Ausgaben von Gesundheitsprogrammen wie Betriebssport oder Rückenschulen erfragt. Zudem sollen Informationen darüber vorliegen, ob Prämien für geringe Krankheitstage gezahlt werden und welche Maßnahmen zur Senkung des Krankenstands in der Vergangenheit ergriffen wurden oder künftig geplant sind.
Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation teilte mit, dass die Beantwortung dieser Fragen aufgrund ihres Umfangs eine ämterübergreifende Bearbeitung erfordert. Eine vollständige Antwort auf die Anfrage soll nach Möglichkeit in der nächsten Sitzung des Rates vorgelegt werden.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Verkehrskontrollen bei FahrrädernZur Vorlage · 20243127 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion „Die PARTEI“ hat die Bochumer Verwaltung Informationen zu den Kontrollen von Rad- und Pedelecfahrenden im öffentlichen Verkehrsraum vorgelegt. Hintergrund der Anfrage waren Fragen zum regelwidrigen Verhalten im Radverkehr, etwa die Nutzung von Bürgersteigen oder unsicheres Überholen auf Radwanderstrassen.
Das Polizeipräsidium Bochum teilte mit, dass wiederkehrende Kontrollen von Rad- und Pedelecfahrenden im fließenden Verkehr Bestandteil des lokalen Sicherheitsprogramms sind. Ergänzend dazu werden Schwerpunktaktionen durchgeführt, die vorrangig Flächen betreffen, auf denen diese Verkehrsteilnehmer häufig unterwegs sind. Die Kontrollen umfassen grundsätzlich alle öffentlichen Verkehrsflächen, einschließlich Radwanderstrassen. Neben verkehrsüberwachenden Maßnahmen führt die Polizei zudem Präventionsveranstaltungen zum Thema Pedelec durch.
Bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten unterliegt die Polizei dem Opportunitätsprinzip. Dies gibt den Beamten die Entscheidungsmöglichkeit, ob und in welcher Form ein Verstoß geahndet wird, etwa durch eine mündliche Verwarnung oder finanzielle Sanktionen nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. Das Polizeipräsidium Bochum hält seine Mitarbeitenden jedoch zu einem konsequenten Einschreiten bei festgestellten Verstössen an. Für Kreuzungssituationen zwischen Autostraßen und Radwegen gelten die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung; zusätzliche spezifische Vorgaben existieren nicht. Die Präsenz der städtischen Fahrradstaffel dient dabei der Sensibilisierung für ein ordnungsgemäßes Verhalten im Straßenverkehr.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Umbesetzung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20243039 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20243039 informiert das Gesundheitsamt über eine personelle Veränderung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Der bisherige Vertreter des Caritasverbandes, Matthias Dombrowsky, scheidet als ständiges Mitglied mit beratender Stimme aus dem Ausschuss aus. Als Nachfolger wurde Dominik Spanke benannt, der den Caritasverband in dieser Funktion vertritt.
Die Neubesetzung des Sitzes ist bereits seit dem 1. November 2024 wirksam. Die Information über diesen Wechsel wird den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht. Der Rat wird die Änderung in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 zur Kenntnis nehmen, während die Information im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Sitzung am 29. Januar 2025 ebenfalls zur Kenntnis gebracht wird.
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- 29.01.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Kosten für Personaldienstleister, Headhunter, Zeitarbeit und Dienstleistungen? - ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20243129 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD-Fraktion hat im Zusammenhang mit der Ratssitzung vom 10. Oktober 2024 eine Anfrage zu den Kosten für Personaldienstleister, Headhunter, Zeitarbeit und externe Dienstleistungen gestellt. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben der letzten fünf Jahre. Dies umfasst die Kosten und Stunden für externes Personal sowie die Gebühren für Headhunter-Dienstleistungen. Zudem werden die Kosten für Zeitarbeit sowie Informationen über die Art und Höhe der Kosten für weitere externe Dienstleistungen angefordert.
Die Verwaltung teilte in dieser Zwischenmitteilung mit, dass eine vollständige Beantwortung der Fragen aufgrund des Inhaltsumfangs und der erforderlichen ämterübergreifenden Bearbeitung noch aussteht. Eine Antwort auf die Anfrage soll nach Möglichkeit in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Masterplan Einzelhandel – ZVB RiemkeZur Vorlage · 20243227 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grünen im Bochumer Rat haben eine Anfrage zur Entwicklung des Einzelhandels im Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) Riemke gestellt. Die Fraktion befragte die Stadtverwaltung zur Ablehnung einer Ausweitung des ZVB sowie zur Verweigerung einer Erweiterung der Handelsfläche eines bestehenden Netto-Discounters. Dabei wurden Fragen zur Schutzbedürftigkeit einzelner Anbieter und zur Sicherstellung der langfristigen Nahversorgung im Stadtteil aufgeworfen.
Die Verwaltung erklärte, dass die Einzelhandelssteuerung nicht den Konkurrenzschutz einzelner Betriebe, sondern die städtebaulich-funktionale Struktur der Versorgungsbereiche bezwecke. Für den Bereich Herner Straße/Tippelsberger Straße plant die städtische Tochter VBW ein Wohn- und Geschäftsgebäude mit einem Vollsortimenter im Erdgeschoss. Ein entsprechender „Letter of Intent“ eines Lebensmittelhändlers zur Realisierung des Marktes liege vor. Zudem fanden erste Gespräche über eine mögliche Ansiedlung eines weiteren Anbieters im südlichen Teil des ZVB statt.
Zur wirtschaftlichen Umsetzbarkeit der VBW-Pläne gab die Verwaltung keine Einschätzung ab, verwies jedoch darauf, dass die Entscheidung des Lebensmittelhändlers zur Ansiedlung auf einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit basiere. Eine Erweiterung von Handelsflächen außerhalb des ZVB Riemke sei zudem durch den Landesentwicklungsplan NRW nicht möglich. Die Funktionsfähigkeit des Versorgungszentrums hänge maßgeblich von der Umsetzung dieser Projekte ab.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid - Nachfragen der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20243198 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf Anfragen der CDU-Fraktion zur Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid reagiert. Die künftige Nutzung der Halle soll primär auf den Schulbetrieb des Märkischen Gymnasiums ausgerichtet sein, wobei auch externe Veranstaltungen wie Brauchtumsfeste oder Stadtteilkino weiterhin möglich bleiben sollen. Eine Sanierung der Stadthalle ist im Rahmen der laufenden Maßnahmen am Märkischen Gymnasium vorgesehen.
Hinsichtlich der Kapazität ist eine Nutzung für mindestens 350 Personen sichergestellt; die genaue Anzahl wird erst im weiteren Planungsverlauf konkretisiert. Die Verwaltung plant, den Haupteingang der Halle beizubehalten und durch temporäre Maßnahmen den Kartenverkauf sowie eine Garderobe zu ermöglichen. Auch ein anlassbezogenes Catering ohne eigene Zubereitungsküche soll für Veranstaltungen vorgesehen werden. Technische Aspekte wie Lärmschutz und Bühnenaufbau werden im Rahmen eines neuen Bauantrags berücksichtigt.
Für die baulichen Maßnahmen stehen der technischen Betriebsleitung sieben Millionen Euro aus Rückflüssen der BoVG zur Verfügung. Weitere Förderquellen wurden geprüft, jedoch konnten derzeit keine zusätzlichen finanziellen Entlastungen identifiziert werden. Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird in die weiteren Entscheidungsprozesse und Planungen einbezogen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Vibrationsalarm für Sirenen von RettungskräftenZur Vorlage · 20243020 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20243020 stellt Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zur Lautstärke von Sirenen der Rettungskräfte im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Bochum. Vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Lärmreduzierung in der Stadt erkundigt sich der Antragsteller, ob eine Senkung der Sirenenlautstärke realisierbar sei.
Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach den zulässigen bzw. vorgesehenen Schalldruckpegeln in Dezibel (dB(A)) für diese Warnsignale. Darüber hinaus wird die Möglichkeit erörtert, bei ausreichend sinkenden Umgebungslärmwerten einen Vibrationsalarm als Alternative einzusetzen und welche Intensität eine solche Erschütterung aufweisen müsste, um eine adäquate Warnfunktion zu erfüllen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Zerstörte „Indutainer“ auf dem Bochumer WeihnachtsmarktZur Vorlage · 20243118 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündermnis Deutschland Ratsfraktion hat eine Anfrage zum Vorfall am Bochumer Weihnachtsmarkt eingereicht. In der Nacht vom 2. auf den 3. Dezember 2024 wurden etwa 70 mobile Fahrzeugsperren, sogenannte „Indutainer“, beschädigt, was die Schließung des Weihnachtsmarktes am 3. Dezember 2024 zur Folge hatte.
Die Anfrage umfasst verschiedene Fragen zum entstandenen Sachschaden und den Kosten der betroffenen Barrieren. Die Fraktion bittet um Bestätigung eines Presseberichts, wonach ein „Indutainer“ Kosten in Höhe von 16.920 Euro verursacht. Zudem wird nach der genauen Anzahl der beschädigten, unbrauchbaren sowie reparierbaren Sperren und nach der Höhe des Gesamtschadens gefragt.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach den Gründen für die Anschaffung dieser spezifischen Fahrzeugsperren und ob die Verwaltung über deren Anfälligkeit informiert war. Es wird zudem nach der Anzahl der beaufsichtigenden Personen in der betreffenden Nacht sowie nach künftigen Sicherstellungsmaßnahmen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die mögliche Rückerstattung von Standgebühren für den Ausfalltag durch das Bochum-Marketing an die Standbetreiber sowie die Prüfung von Schadensersatzforderungen gegen die verantwortlichen Personen, sofern diese ermittelt werden können.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Merzweghalle an der MarkstraßeZur Vorlage · 20243122 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20243122 stellt Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zum geplanten Neubau der Turnhalle an der Markstraße in Bochum. Im Rahmen der Sitzung des Rates am 19. Dezember 2024 erkundigt sich der Ratsdoppel-Abgeordnete, ob das zukünftige Gebäude als Merzweghalle bezeichnet werden soll.
Sollte diese Benennung erfolgen, bittet die Anfrage um eine zeitnahe Anpassung der örtlichen Beschilderung, idealerweise noch vor der nächsten Bundestagswahl. Die Anfrage thematisiert zudem die Kostensteigerung beim Neubau, der aufgrund eines Brandes der bisherigen Turnhalle rund fünf Millionen Euro teurer ausfällt als ursprünglich veranschlagt. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob zur Deckung dieser Mehrkosten Sponsoring-Möglichkeiten durch Blackrock in Betracht gezogen werden sollten und welche Auswirkungen dies auf die Benennung des Gebäudes hätte.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4StiftungenZur Vorlage · 20243143 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 19. Dezember 2024 Informationen über den Status rechtlich unselbstständiger Stiftungen der Stadt Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20242733, welche die Aufhebung der „Zusammengelegten Stiftungen für Kriegsopfer und Jugendliche“ vorsieht.
Die Fraktion bittet um Auskunft zur Historie dieser spezifischen Stiftung, insbesondere zu den Gründungsdaten der einzelnen Bestandteile, dem Zeitpunkt der Zusammenführung sowie zu den jeweiligen Stiftungsgründern. Darüber hinaus wird gefragt, ob weitere rechtlich unselbstständige Stiftungen im Besitz der Stadt Bochum existieren und wie hoch das jeweilige Stiftungskapital dieser Institutionen ist.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die finanzielle Verwaltung des Kapitals. Die Fraktion möchte wissen, nach welchen Kriterien die Stadt das Stiftungskapital anlegt, um Zinserträge zu generieren. Hierbei wird um die Angabe der jährlichen Zinssätze sowohl in Prozent als auch in absoluten Zahlen für die jeweiligen rechtlich unselbstständigen Stiftungen gebeten.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Witterungsbedingte Sperrung von FußballplätzenZur Vorlage · 20243179 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20243179 Informationen zur witterungsbedingten Sperrung von Fußballplätzen in Bochum angefordert. Im Zentrum der Anfrage stehen die Auswirkungen von Wetterereignissen auf den Spiel- und Trainingsbetrieb der betroffenen Vereine.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufstellung der wetterbedingten Sperrzeiten der letzten drei Jahre. Diese soll nach einzelnen Plätzen, der Dauer der Sperrungen sowie der Anzahl der jeweils betroffenen Fußballmannschaften gegliedert sein. Darüber hinaus werden Fragen zu den Folgen dieser Ausfälle für die Mannschaften gestellt. Hierbei wird nach der Verfügbarkeit von Ausweichmöglichkeiten oder Ersatzregelungen gefragt, etwa durch die Nutzung von Hallen oder eine koordinierte Umverteilung auf andere Sportflächen.
Zudem möchte die Anfrage klären, welche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Plätze ergriffen wurden und welche präventiven Schritte aktuell unternommen werden, um künftige witterungsbedingte Sperrungen zu minimieren. Eine schriftliche Beantwortung wird auch für den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit angestrebt.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Öffentliche Widmung einer StraßeZur Vorlage · 20243205 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur öffentlichen Widmung einer Stichstraße im Gewerbegebiet an der Josef-Baumann-Straße angefordert. Die betreffende Straße, die bis zu einem Wendehammer führt, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum, ist jedoch bislang nicht öffentlich gewidmet.
Nach Angaben der Fraktion ergeben sich durch den fehlenden Widmungsstatus bei Bauprojekten angrenzender Gewerbebetriebe Schwierigkeiten beim Nachweis des erforderlichen Brandschutzes, insbesondere hinsichtlich der Feuerwehrzufahrt. Als derzeitige Lösung werden Baulasten genutzt, die jedoch gebührenpflichtig sind und Kosten für die Unternehmen verursachen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum weiteren Vorgehen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, seit wann die Straße ausgebaut ist und warum keine öffentliche Widmung erfolgte sowie darüber, wann die Verwaltung das entsprechende Verfahren einleiten wird. Zudem werden Informationen über die Höhe der Gebühren für Baulasten sowie über die Existenz weiterer im Eigentum der Stadt stehender, aber nicht öffentlich gewidmeter Straßen oder Straßenteile angefordert.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Abriss des BVZZur Vorlage · 20243206 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum geplanten Abriss des Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Absicht der Verwaltung, die etwa 45 Jahre alte Immobilie abzureißen.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine ökologische Bewertung des Instituts für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, die im Auftrag der LEG durchgeführt wurde. Diese Untersuchung vergleicht die energetische Sanierung von Gebäuden mit der Alternative eines Abrisses und Neubaus. Dabei wird angeführt, dass eine energetische Sanierung unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus nur die Hälfte der CO2-Fußabdrücke eines Neubaus verursacht.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Fragen zur Nachhaltigkeit und zu den CO2-Emissionen gestellt. Die Fraktion bittet um eine Beurteilung des Abrisses aus Sicht der Nachhaltigkeit durch die Verwaltung. Zudem wird um die Angabe berechneter CO2-Ausstöße für drei verschiedene Szenarien gebeten: den reinen Abriss des BVZ, den Abriss mit anschließendem Neubau sowie den Abriss im Zusammenhang mit einer geplanten neuen Wohnbebauung.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Wahrnehmung von DigitalisierungZur Vorlage · 20243209 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20243209 wurde eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Wahrnehmung von Digitalisierungsprozessen in der Bochumer Verwaltung eingereicht. Der Text thematisiert die zunehmende Einführung digitaler Alternativen bei öffentlichen Angeboten in Behörden und Ämtern, welche darauf abzielen, Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Bevölkerung digitale Optionen möglicherweise nicht nutzen und stattdessen persönliche Interaktionen bevorzugen könnten.
Im Rahmen dieser Anfrage wird die Verwaltung gebeten, Informationen darüber bereitzustellen, ob Statistiken oder andere Erhebungen zu diesem Thema vorliegen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, ob spezifische Vorgaben oder Forderungen aus der Bochumer Bevölkerung zur Nutzung oder Nicht-Nutzung digitaler Angebote bekannt sind. Zudem wird angefragt, ob es zweckmäßig wäre, Arbeitsabläufe in bestimmten Bereichen öffentlicher Angebote gesondert zu behandeln und falls ja, für welche Gebiete dies gelten sollte. Die Anfrage zielt darauf ab, eine Datengrundlage für die Untersuchung der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen zu schaffen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Kaugummis auf City-PflasterZur Vorlage · 20243236 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Zustand des Pflasters in der Bochumer Innenstadt befasst. Anlass ist das Vorhandensein von Kaugummiresten auf den Gehwegen, insbesondere während der Adventszeit und des Weihnachtsmarktes.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Ein Ratsmitglied bittet um eine Erklärung für den Zustand der Flächen während der Weihnachtsmarktzeit. Zudem wird nach dem Einsatz der Spezialmaschine des USB bei Temperaturen über 10 Grad Celsius gefragt, da deren Betrieb in den Wintermonaten aufgrund niedriger Temperaturen üblicherweise eingeschränkt ist. Des Weiteren werden alternative Reinigungsmöglichkeiten durch den USB für ausgewählte Bereiche sowie zukünftige Maßnahmen zur Vermeidung solcher Zustände bei repräsentativen Veranstaltungen erfragt.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Masterplan Einzelhandel - ZVB RiemkeZur Vorlage · 20243208 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Masterplan Einzelhandel für das Zentrum für Versorgung und Business (ZVB) Riemke gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Entscheidung der Stadtverwaltung, eine Ausweitung des ZVB Riemke sowie die Erweiterung der Handelsfläche eines dort ansässigen Discounters abzulehnen. Die Verwaltung begründet dies mit dem Schutz der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des gesamten Gebiets und verweist dabei auf die Möglichkeit zukünftiger Umnutzungen von Grundstücken.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur aktuellen Situation im Einzelhandel. Es wird nach der Existenz von Anbietern gefragt, die im Bereich des ZVB Riemke besonderen Schutz benötigen, sowie nach konkreten Plänen der Stadtverwaltung oder ihrer Tochtergesellschaften für neue Ansiedlungen. Zudem wird nach dem Sachstand etwaiger Absichtserklärungen und der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit von Vorhaben der VBW ohne feste Händlerzusagen gefragt. Ein weiterer Punkt betrifft die Bewertung der Schutzbedürftigkeit eines Rewe-Marktes im Vergleich zum nahegelegenen Discounter sowie die Frage, wie ein möglicher Verlust der Nahversorgung im Stadtteil verhindert werden soll.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Hüller StraßeZur Vorlage · 20243249 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage Nummer 20243249 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die aktuelle Geschwindigkeitsregelung in der Hüller Straße. Auf diesem Straßenabschnitt gilt derzeit eine provisorische Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, welche durch Baustellenschilder ausgewiesen wird.
Die Fraktion führt an, dass die Hüller Straße zum Vorbehaltsnetz gehört, für das im Normalfall eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist. Mit der Anfrage wurde um Erläuterung gebeten, welche Gründe für die derzeitige Regelung vorliegen. Die Anfrage wurde zur Sitzung des Rates am 19. Dezember 2024 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Sicherheit auf SchultoilettenZur Vorlage · 20243250 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Sicherheit auf Schultoiletten in Bochum eingereicht. Hintergrund der Anfrage sind Vorfälle in Krefelder Grundschulen, die eine Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen an Schulen in Nordrhein-Westfalen ausgelöst haben.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zum Zugang zu Schulgebäuden und Anlagen in Bochum unterschiedlich gehandhabt werden. Während an einigen Schulen Gebäude tagsüber abgeschlossen sind, sind andere grundsätzlich offen. Dies betrifft auch den Zugang zu Toiletten und anderen Einrichtungen, die direkt vom Schulhof aus erreichbar sind.
Die Anfrage fragt konkret nach, ob im vergangenen Jahr Anliegen von Bochumer Schulen an die Schulverwaltung herangetragen wurden, die Veränderungen an baulichen, technischen oder sonstigen Sicherheitsvorkehrungen – insbesondere bei außenliegenden Anlagen – zum Ziel hatten. Zudem wird um Auskunft gebeten, wie die Verwaltung mit solchen Anliegen umgegangen ist.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Veranstaltungen im Vonovia-RuhrstadionZur Vorlage · 20243251 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20243251 thematisieren Ratsmitglieder der SPD und der Grünen die Verkehrsführung bei Veranstaltungen im Vonovia-Ruhrstadion. Hintergrund ist ein Vorfall während eines Weihnachtssingens, bei dem aus stark frequentierten öffentlichen Verkehrsmitteln große Personengruppen ausstiegen. Da an der Castroper Straße keine Absperrgitter installiert waren, traten Personen auf die Fahrbahn, während gleichzeitig weitere Straßenbahnen und Busse die Haltestellen erreichten.
Die Ratsmitglieder bitten um Auskunft darüber, welche Voraussetzungen für eine Sperrung der Castroper Straße im Rahmen von Stadionveranstaltungen erfüllt sein müssen und wie künftige Situationen dieser Art vermieden werden können. Darüber hinaus wird die Frage gestellt, weshalb am betreffenden Tag kein Einsatzverkehr auf den Linien 316 und 318 eingesetzt wurde.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der „Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG“ und (mittelbar) an der „Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG“Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 7 (BD, Backs, Steude)dafür: 60 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FASG ,Hohmeier, Müller, OB)
- 5.2GELSENWASSER AG hier: GELSENWASSER AG-Beteiligung „ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH“: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Lasspher-Energie GmbH als Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH (diese wiederum ein Beteiligungsunternehmen der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH)Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 62 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Bebauungsplan 1021 – Herrenacker – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Erfolgte Auftragsvergaben (Rat)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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