Kinderehen in Bochum
20243017 · Antwort der Verwaltung · 19.12.2024 · Jugendamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Deutschland hat im Bochumer Rat Fragen zur Situation von Kinderehen in der Stadt gestellt. In einer Antwort der Verwaltung auf diese Anfrage teilte das Jugendamt mit, dass für viele der angefragten statistischen Daten keine validen Informationen vorliegen. So konnten keine Angaben zur Anzahl der unter 18 Jahren lebenden verheirateten Personen oder zu Unterhaltsansprüchen bei nicht anerkannten Ehen gemacht werden, da beispielsweise kulturell begründete, aber nicht staatlich registrierte Ehen nicht statistisch erfasst werden. Auch eine Entwicklung der Zahlen über die letzten zehn Jahre lässt sich aufgrund fehlender statistischer Erhebungen nicht darstellen.
Bezüglich der rechtlichen Lage verwies die Verwaltung darauf, dass im Ausland geschlossene Ehen, bei denen mindestens ein Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahren war, in Deutschland seit Juli 2017 generell unwirksam sind. Informationen zu gerichtlichen Verfahren liegen dem Jugendamt nicht vor; hierfür sei das Familiengericht zuständig. In Bezug auf die Jugendhilfe wurden für das Jahr 2024 vier sogenannte Weiterreisen im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verzeichnet. Zudem gab die Verwaltung an, dass in Bochum keine Strafverfahren im Zusammenhang mit Kinderehen eingeleitet wurden.
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