Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2023 - Entlastung des Oberbürgermeisters
20242753 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Rechnungsprüfungsamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Oberbürgermeister Eiskirch hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 über den Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2023 sowie über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage geht vom Rechnungsprüfungsamt aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten und die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss schließt sich dabei dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes an und hat eine Stellungnahme zum Prüfergebnis erstellt. Mit dieser Vorlage wird dem Rat die Empfehlung übermittelt, den Jahresabschluss gemäß § 96 (1) GO NRW festzustellen.
Neben der Feststellung des Abschlusses umfasst die Entscheidung im Rat auch die Entlastung des Oberbürgermeisters. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die für den 12. Dezember 2024 angesetzt ist.
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