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Kompensation im Münsterland

20243013 · Antwort der Verwaltung · 19.12.2024 · Dezernat für Bauen, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - Steuerungsunterstützung

↳ Zugehörige Anfrage Kompensation im Münsterland · 21.11.2024
🟢 Beschlossen 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

In der Ratssitzung vom 21. November 2024 stellte Herr Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zur ökologischen Kompensation von Baumfällungen im Rahmen von Bauvorhaben in Bochum. Da die Stadt über begrenzte Flächen für Nachpflanzungen verfügt, erfolgt ein Teil des Ausgleichs im Münsterland. Im Fokus der Anfrage standen die Kontrolle des langfristigen Wachstums dieser Ersatzpflanzungen sowie die theoretische Möglichkeit, auch Parkplatzkapazitäten in das Münsterland auszulagern.

Die Verwaltung erklärte dazu, dass die Kompensationsleistungen in den jeweiligen Naturräumen durch die zuständigen unteren Naturschutz- und Forstbehörden mittels eines Kompensationskatasters erfasst und kontrolliert werden. Spezifische gesetzliche Vorgaben für einen turnusmäßigen Kontrollzyklus wurden nicht genannt. Die Stadt Bochum nutzt für den Waldausgleich tatsächlich Flächen, die bis in das Münsterland reichen. Eine Auslagerung von Parkplätzen nach Münsterland wird von der Verwaltung als nicht zielführend bewertet, da aufgrund der großen Entfernung zur Bochumer Innenstadt von einer geringen Nutzung auszugehen ist.

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Beratungen

Rat (36. Sitzung)
19.12.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.