Kompensation im Münsterland
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage aus der Ratssitzung vom 21. November 2024 wurde die ökologische Kompensation von Baumfällungen thematisiert. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI hatte die Frage gestellt, wie die langfristige Wirksamkeit von Nachpflanzungen im Münsterland kontrolliert wird, da für den notwendigen Ausgleich in Bochum nicht ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit erörtert, Parkplatzkapazitäten in das Münsterland auszulagern.
Die Verwaltung teilte mit, dass Kompensationsleistungen in Naturräumen von den zuständigen unteren Naturschutz- und Forstbehörden in einem Kompensationskataster erfasst und kontrolliert werden. Spezifische gesetzliche Vorgaben für einen turnusmäßigen Kontrollzyklus existieren nicht. Die Stadt Bochum nutzt für den Ausgleich tatsächlich Flächen im Münsterland, wobei sich künftige Kompensationen auf den Waldausgleich beschränken werden. Eine Verlagerung von Parkplätzen in das Münsterland wurde als nicht zielführend bewertet, da aufgrund der großen Entfernung zur Bochumer Innenstadt von einer geringen Nutzung auszugehen ist.
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- 19.12.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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