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Abschluss öffentlich rechtlicher Vereinbarungen nach dem GKG zur Abnahme sektoraler Heilpraktikerprüfungen

20242637 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Gesundheitsamt

🟢 Beschlossen 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Städten oder Kreisen abzuschließen, um das Prüfungswesen für sektoralen Heilpraktiker in Gesundheitsfachberufen zu zentralisieren. Diese Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Bisher bestehen bereits Verträge zur gemeinsamen Durchführung von Prüfungen im Bereich der Physiotherapie und Psychotherapie. Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, diese Kooperation auf die Bereiche Podologie und Ergotherapie auszuweiten. Hintergrund ist ein Vorschlag der Verwaltungsleitungen der Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Arnsberg, die eine Zentralisierung zur Steigerung der Effizienz bei geringen Teilnehmerzahlen anstreben. Im Gegenzug sollen die Prüfungen für den sektoralen Heilpraktiker Logopädie nach Bochum verlegt werden, um die bestehenden Prüfungsausschüsse am Hochschulstandort Bochum zu nutzen. Die Vorlage weist keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen aus. Der Beschluss wird im weiteren Verlauf durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat entschieden wird.

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Beratungen

Rat (36. Sitzung)
19.12.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
12.12.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung)
27.11.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag