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Graffitis an öffentlichen Gebäuden

20242802 · Antwort der Verwaltung · 19.12.2024 · Zentrale Dienste - Kaufmännische Betriebsleitung

↳ Zugehörige Anfrage Graffitis an öffentlichen Gebäuden · 10.10.2024
🟢 Beschlossen 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Auf Anfrage der Fraktion Bündnis Deutschland zur Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zum Umgang mit Graffitis an öffentlichen Gebäuden vorgelegt. Die Zentrale Gebäudereinigung (ZGR) erfasst Schmierereien, die von Bürgern oder Ämtern gemeldet werden. Eine vollständige Erfassung aller Fälle ist nicht möglich, da einzelne Ämter Reinigungsarbeiten teilweise eigenständig durchführen.

In den vergangenen fünf Jahren wurden rund 800 Aufträge zur Entfernung von Graffitis durch die ZGR bearbeitet. Die Beseitigung erfolgt grundsätzlich zeitnah, wobei politische Schmierereien in der Regel innerhalb von 48 Stunden entfernt werden; wetterbedingte Verzögerungen können jedoch zu Beginn und am Ende des Jahres auftreten. Die durchschnittlichen Kosten für die Entfernung illegaler Graffitis beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf etwa 170.000 Euro pro Jahr.

Hinsichtlich der rechtlichen Folgen führt die Verwaltung keine übergeordnete Statistik über ermittelte oder bestrafte Straftäter, da die Anzeigen durch die jeweiligen Fachbereiche in Eigenverantwortung erstattet werden. Informationen über Schadensersatzansprüche gegen Täter oder erhaltene Zahlungen liegen der Verwaltung für die letzten fünf Jahre nicht vor.

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Beratungen

Rat (36. Sitzung)
19.12.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung)
10.12.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.