13. Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum
20242804 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.12.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Stadt Bochum plant die Verabschiedung der dreizehnten Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung unter der Federführung von Dennis Arens wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die Anpassung verschiedener Gebührentarife. Im Ordnungs- und Veterinäramt werden bestimmte Tarifstellen aufgehoben, da das Stadtamt 32 nicht mehr für den Betrieb der Wochenmärkte zuständig ist; diese werden nun von der Deutschen Marktgilde eG betrieben. Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung im Amt für Stadtplanung und Wohnen vor, bei der der Hinweis „ohne Kinderbonus“ durch „ohne Familienbonus“ ersetzt wird, um den aktuellen Förderbestimmungen zu entsprechen.
Die Gebühren dienen der Refinanzierung von Verwaltungsleistungen und basieren auf der Ermittlung der Kosten pro Arbeitsminute. Die Änderungssatzung stellt die Einhaltung des Gebührenrechts sowie des Kostenüberschreitungsverbots sicher und berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Vorgaben für die jeweiligen Verwaltungsleistungen.
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