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Beschlussvorlage der Verwaltung

Anwendung der Erleichterungen des 3. NKFWG NRW bei städtischen Beteiligungsgesellschaften

20242689 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (BD, FASG)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit der Umsetzung von Bürokratieerleichterungen durch das 3. NKFWG NRW bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Bochum. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Rechnungslegungs- und Berichtspflichten. Künftig sollen für die Unternehmen des Konzerns Stadt Bochum die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des § 267 HGB hinsichtlich des Berichtsumfangs gelten können, anstatt einheitlich die Regelungen für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Der Rat soll beschließen, die entsprechenden Anpassungen in den Gesellschaftsverträgen sowie im Public Corporate Governance Kodex vorzunehmen. Die Testierpflicht durch einen Wirtschaftsprüfer und die individuelle Offenlegung der Organvergütung gemäß VergütungsOG NRW bleiben hiervon unberührt. Zudem soll die Aufstellungsfrist einheitlich auf drei Monate nach Geschäftsjahresende festgelegt werden. Für die USB Bochum GmbH, die BOGESTRA AG, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH soll die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der CSRD-Richtlinie verankert werden.

Im Rahmen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung werden neben den genannten Unternehmen auch die Trianel GmbH, die WEG-Gruppe, die SBO gGmbH, die Sparkasse Bochum und die Gelsenwasser AG einbezogen. Während die Sparkasse Bochum AöR und die Gelsenwasser AG bereits für das Geschäftsjahr 2024 Berichte erstellen, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 alle großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen mit Konzernabschluss einbezogen. Die geschätzten Kosten für die Erstellung im ersten Jahr werden pro Unternehmen auf 100.000 bis 150.000 Euro beziffert. Eine Entscheidung im Rat ist für den 19. Dezember 2024 vorgesehen.

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